Deutsche Rentenversicherung

Rentenbeginn – Rente aus eigener Versicherung


Datum: 20.02.2023

Für die verschiedenen Altersrenten gibt es vom Gesetzgeber festgelegte Renteneintrittsalter. Doch die Rente kommt nicht automatisch, wenn Sie das Rentenalter erreichen. Denn alle Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es nur auf Antrag - so schreibt es der Gesetzgeber vor. Deshalb müssen Sie einen Antrag stellen, um Ihr Rentenverfahren anzustoßen.

Stellen Sie den Antrag auf Altersrente schon frühzeitig (zum Beispiel etwa drei Monate vor dem maßgeblichen Geburtstag) oder innerhalb von drei Kalendermonaten nach Ablauf des Monats, in dem Sie die entsprechenden Voraussetzungen erfüllen (zum Beispiel Vollendung des 63. oder 65. Lebensjahres), dann beginnt die Altersrente in dem Monat, zu dessen Beginn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Die Antragsfrist gilt auch für die sogenannte Regelaltersrente. Ausnahme: Wenn Sie bereits eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beziehen, leitet die Deutsche Rentenversicherung automatisch das Rentenverfahren ein. Dann erhalten Sie rechtzeitig ein verkürztes Antragsformular zugeschickt.

Beispiel:

Rudi Sorglos wird am 16. August 2023 65 Jahre alt. Seine Altersrente soll am 1. September 2023 beginnen. Den Rentenantrag stellt er am 18. Oktober 2023, also innerhalb der Dreimonatsfrist (1. September bis 30. November 2023). Die Altersrente beginnt somit am 1. September 2023.

Hätte Herr Rudi Sorglos seinen Rentenantrag erst am 10. Dezember 2023 gestellt, würde die Rente erst am 1. Dezember 2023 beginnen.

Weitergehende Fragen beantworten wir Ihnen gerne auch über unser kostenfreies Service-Telefon 0800 1000 480 80.