Deutsche Rentenversicherung

Tag des Seefahrers: Leistungen der Seemannskasse


Datum: 23.06.2023

Die zentrale Aufgabe der Seemannskasse ist die Zahlung des Überbrückungsgeldes. Dieses sichert Seeleute in der Übergangsphase nach Aufgabe ihrer seemännischen Beschäftigung bis zum Beginn der Altersvollrente (der gesetzlichen Rentenversicherung) ab. Voraussetzungen für diese Leistung sind unter anderem ein Mindestalter von 56 Jahren und eine Wartezeit von 20 versicherungspflichtigen Jahren in der Seefahrt (davon mindestens 9 Jahre nach dem 37. Lebensjahr).

Weitere Informationen zum Überbrückungsgeld haben wir hier für Sie zusammengestellt.

Leistung für Hinterbliebene seit dem 1. Januar 2023

Versterben Seeleute während des Bezugs von Überbrückungsgeld, können hinterbliebene Ehegatten und eingetragene Lebenspartner seit dem 01.01.2023 die Leistung für Hinterbliebene beantragen – die sogenannte „Einmalige Leistung wegen Todes“. Auch wenn der Verstorbene kein Überbrückungsgeld erhalten hat, aber die Voraussetzungen dafür erfüllt hat, können Hinterbliebene diese Leistung erhalten.

Wie hoch ist die „Einmalige Leistung wegen Todes“?

Hinterbliebene Ehegatten oder Lebenspartner erhalten einen Festbetrag von einmalig 6.000 Euro. Hierdurch sollen die mit dem Tod der versicherten Person einhergehenden Einkommensverluste zumindest kurzfristig abgemildert werden.

Voraussetzungen für die „Einmalige Leistung wegen Todes“

Die Leistung erhalten Hinterbliebene neben der Erfüllung anderer Voraussetzungen, wenn der Tod der bei der Seemannskasse versicherten Seeleute ab dem 01. Januar 2023 erfolgt ist und zu diesem Zeitpunkt entweder eine rechtsgültige Ehe oder eine eingetragene Lebenspartnerschaft mit dem oder der Verstorbenen bestanden hat.

Um die Leistung zu bekommen, müssen Hinterbliebene einen Antrag stellen. Weitere Informationen zu der einmaligen Leistung wegen Todes und ihren Voraussetzungen finden Sie auf unserer Info-Seite.