Deutsche Rentenversicherung

Gibt es kostenfrei: Den Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis)


Datum: 26.06.2023

Der Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) ist ein wichtiges Dokument. Der Versicherungsnummernachweis wird zum Beispiel bei jeder Beschäftigung zum Nachweis der vergebenen Versicherungsnummer oder wenn eine Sozialleistung (zum Beispiel Arbeitslosengeld) beantragt wird, benötigt.

Antrag und Ausstellung
Bei Aufnahme Ihrer ersten Beschäftigung - also auch bei einer geringfügigen Beschäftigung - stellen wir Ihnen einen Versicherungsnummernachweis aus. Dies geschieht grundsätzlich von Amts wegen, also voll automatisch. Er enthält Ihre Versicherungsnummer, Ihren Vornamen und Nachnamen. Bei Namensänderungen oder bei Verlust können Sie bei uns (zum Beispiel über die Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung) oder bei der zuständigen Krankenkasse einen neuen Nachweis beantragen.

Für Arbeitnehmer, die nicht gesetzlich krankenversichert sind, nimmt eine Krankenkasse den Antrag entgegen, die im Fall einer Krankenversicherung kraft Gesetzes wählbar wäre.

Kosten
Den Versicherungsnummernachweis gibt es kostenfrei und ganz ohne Gebühren. Dies gilt selbstverständlich auch dann, wenn Sie zum Beispiel Ihren Versicherungsnummernachweis verloren haben und einen neuen benötigen.

Achtung!
Im Internet können Sie auch bei Drittanbietern gegen Gebühr den Versicherungsnummernachweis (Sozialversicherungsausweis) beantragen. Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See distanziert sich ausdrücklich von entsprechenden Angeboten und weist nochmals auf die Möglichkeit der kostenfreien Beantragung bei der Deutschen Rentenversicherung hin.

Einsichtnahme
Die Pflicht zur Vorlage des Sozialversicherungsausweises bei Beginn der Beschäftigung ist zum 1. Januar 2023 entfallen. Alle persönlichen Angaben sind amtlichen Dokumenten zu entnehmen. Die Versicherungsnummer ist maschinell mit Hilfe des genutzten Entgeltabrechungsprogramms vom Arbeitgeber bei der Datenstelle der Rentenversicherung abzurufen. Nur wenn keine Versicherungsnummer übermittelt werden kann, hat der Beschäftigte den Versicherungsnummernachweis vorzulegen oder der Arbeitgeber hat die Vergabe einer Versicherungsnummer im Meldeverfahren zu beantragen.

Sind noch Fragen offen?
Weitere Auskünfte zum Versicherungsnummernachweis und anderen Themen rund um die Rente, Reha oder zusätzliche Altersvorsorge gibt es am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 480 80 und hier im Internet oder Sie nutzen unser digitales Kontaktformular.