Seit dem 1. Juli 2023 verbleibt Schuldnerinnen und Schuldnern mit regelmäßigem Einkommen ein Plus in ihrer Haushaltskasse: Die Pfändungsfreigrenzen wurden um rund 5,2 Prozent erhöht.
Wie sehen die Änderungen genau aus?
Vor diesem Datum lag die Pfändungsfreigrenze bei 1.339,99 Euro monatlich (Nettolohn) pro Person; bis zu diesem Betrag war das Arbeitseinkommen unpfändbar. Zum 1. Juli 2023 stieg sie auf einen unpfändbaren Betrag in Höhe von 1.409,99 Euro (Nettolohn). Dieser gilt allerdings für Schuldnerinnen und Schuldner ohne Unterhaltspflichten.
Was bedeutet die Anhebung konkret für mich?
Wenn Sie wissen wollen, welche Pfändungsgrenze für Sie persönlich aktuell maßgebend ist, dann erhalten Sie Ihre Antwort dazu bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Deutschen Rentenversicherung unter der kostenlosen Servicenummer 0800 1000 480 80.