Deutsche Rentenversicherung

Minijob kann Anspruch auf Erwerbsminderung sichern


Datum: 17.07.2023

Eine Rente wegen Erwerbsminderung erhält man nur, wenn die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen und die medizinischen Voraussetzungen erfüllt werden: Neben einer Wartezeit von 60 Monaten mit Beitragszeiten (wie zum Beispiel auch bei der Regelaltersrente) müssen Sie in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeitragszeiten zurückgelegt haben.

Die Erfüllung dieser besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzung kann leicht in Gefahr geraten. Können Sie nach dem Verlust Ihres Arbeitsplatzes nicht zügig ins Erwerbsleben zurückkehren, legen Sie nach dem Bezug von Arbeitslosengeld eventuell keine Pflichtbeitragszeiten mehr zurück, die für diese Vorversicherungszeit zählen. Damit haben Sie eine Lücke in Ihrem Versicherungsverlauf und können letztendlich die Voraussetzungen auf die Erwerbsminderungsrente nicht erfüllen.

Wie kann ich mir helfen?

An dieser Stelle kommt der Minijob ins Spiel. Üben Sie einen solchen nach dem Ende der Arbeitslosengeldzahlung aus und verzichten Sie nicht auf dessen Versicherungspflicht zur gesetzlichen Rentenversicherung, legen Sie weiterhin Pflichtbeitragszeiten zurück. Im Ergebnis ist Ihr Erwerbsminderungsschutz weiterhin gesichert, für den Fall, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten können.

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