Deutsche Rentenversicherung

Rente und Solarstrom

Datum: 22.08.2023

Im Sommer laufen Photovoltaikanlagen auf Hochtouren. Betreiberinnen und Betreiber einer solchen Anlage, die eine Erwerbsminderungsrente beziehen, sollten ihre Hinzuverdienstgrenze im Blick haben. Dasselbe gilt für Bezieherinnen und Bezieher einer Knappschaftsausgleichsleistung oder einer Rente für Bergleute. Denn Einkünfte aus Solarstromanlagen gelten als Hinzuverdienst. 

Das ist immer dann der Fall, wenn diese Einnahmen im Einkommensteuerbescheid als Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Land- und Forstwirtschaft oder selbständiger Tätigkeit aufgeführt sind. Rentenbeziehende müssen ihrem Rentenversicherungsträger diese Einnahmen bekanntgeben.

Das Ganze ist auch bei Bezug einer Witwerrente oder Witwenrente von Bedeutung: Hier zählen diese Einnahmen ebenfalls zum anrechenbaren Einkommen.

Gut zu wissen: Die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten ist zum 1. Januar 2023 ersatzlos entfallen. Damit ist die Anrechnung von Einkünften aus Solarstromanlagen hier kein Thema mehr.

Weitere Auskünfte erteilt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 80.