Deutsche Rentenversicherung

Endlich in Rente gehen! Nicht nur mit der Regelaltersrente möglich

Datum: 11.09.2023

Wer davon spricht, demnächst in Rente gehen zu wollen, meint damit üblicherweise die Regelaltersrente. Was viele aber nicht wissen: Es gibt verschiedene Altersrenten - mit unterschiedlichen Zugangsbedingungen.

Seit 2012 wird für ab 1947 Geborene die Regelaltersgrenze schrittweise von 65 auf 67 Jahre angehoben. Für Geburtsjahrgänge ab 1964 ist dann im Jahr 2031 die Regelaltersgrenze erst mit dem 67. Lebensjahr erreicht. Die Regelaltersrente können Sie mit nur 5 Jahren Versicherungszeit erhalten. Das ist die geringste aller Wartezeiten.

Es gibt jedoch noch weitere Altersrenten! Dabei gilt: Wer seine Altersrente früher erhalten will, muss in der Regel Abschläge in Kauf nehmen.

Welche Altersrenten gibt es noch?

Neben der Regelaltersrente gibt es noch

  • die Altersrente für besonders langjährig Versicherte,
  • die Altersrente für langjährig Versicherte und
  • die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.

Sie haben seit Ihrer Berufsausbildung fast ununterbrochen gearbeitet und 45 Jahre mit Versicherungszeiten? Dann kommt für Sie vorrangig die Altersrente für besonders langjährig Versicherte infrage. Diese Rente wird zwei Jahre früher als die Regelaltersrente und immer ohne Abschläge gezahlt.

Eine geringere Versicherungszeit von 35 Jahren setzt die Altersrente für langjährig Versicherte voraus. Bereits mit 63 können Sie diese Altersrente erhalten. Sie müssen dann allerdings Abschläge in Kauf nehmen.

Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen können Sie erhalten, wenn Sie bei Beginn der Rente einen Grad der Behinderung von mindestens 50 und 35 Jahre Versicherungszeiten zurückgelegt haben. Ohne Abschläge können Sie diese Rente zwei Jahre eher als die Regelaltersrente in Anspruch nehmen. Mit Abschlägen geht dies um weitere drei Jahre früher.

Was muss ich beachten?

Wenn Sie in Rente gehen wollen, sollten Sie zunächst zwei wichtige Fragen beantworten:

Ab wann wollen Sie die Rente bekommen? Wollen und können Sie Abschläge in Kauf nehmen? Müssen Sie bei einer Altersrente Abschläge in Kauf nehmen, so handelt es sich um eine Minderung von 0,3 Prozent der Rente pro Monat, den Sie die Rente vorzeitig in Anspruch nehmen. Der Abschlag beträgt insgesamt höchstens 14,4 Prozent. Er gilt lebenslang.

Sind noch Fragen offen? Weitere Auskünfte zu den Altersrenten und anderen Themen rund um die Rente, Reha oder zusätzliche Altersvorsorge gibt es am kostenlosen Servicetelefon der Deutschen Rentenversicherung unter 0800 1000 480 80 und hier im Internet oder Sie nutzen unser digitales Kontaktformular.