Deutsche Rentenversicherung

Rentenansprüche aus Versorgungsausgleich

Datum: 14.11.2023

Was ist der Versorgungsausgleich?

Wenn Ehepaare auseinander gehen, müssen die in der Ehezeit gemeinsam erarbeiteten Rentenanrechte gerecht untereinander aufgeteilt werden. Danach haben dann beide Ehepartner gleich hohe Versorgungsansprüche aus der Ehezeit. Dieses „Aufteilen“ ist der Versorgungsausgleich.

Wer trifft die Entscheidung über den Versorgungsausgleich?

Die Entscheidung über den Versorgungsausgleich trifft das Familiengericht - eine Fachabteilung des Amtsgerichts.

Wie wird der Versorgungsausgleich durchgeführt?

Haben beide Ehepartner in der Ehe Rentenanrechte erworben, kommt es zu einem Hin- und Herausgleich. Jeder Ehepartner gibt die Hälfte seiner in der Ehezeit erworbenen Anrechte ab und ist insoweit ausgleichspflichtig. Gleichzeitig erhält er die Hälfte der ehezeitlichen Anrechte vom anderen Ehepartner und ist damit ausgleichsberechtigt.

Wann findet ein Versorgungsausgleich nicht statt?

Ein Versorgungsausgleich findet nicht statt, wenn die Ehepartner eine Vereinbarung über den Versorgungsausgleich geschlossen haben, die notariell beurkundet oder im Verfahren vor dem Familiengericht protokolliert wurde. So können sich Ehepartner beispielsweise darauf einigen, dass ganz oder teilweise auf den Versorgungsausgleich verzichtet wird, wenn beide auch ohne diesen im Alter finanziell abgesichert sind.

Auch bei einer kurzen Ehe von bis zu drei Jahren findet grundsätzlich kein Versorgungsausgleich statt.

Wichtig:

Ausgeglichen werden nur die Rentenanrechte, die in der Ehezeit erworben oder aufrechterhalten wurden. Die Ehezeit beginnt mit dem Monat der Heirat und endet mit dem Monat, der dem Monat der Zustellung des Scheidungsantrags an den anderen Ehepartner vorausgeht.

Beispiel:

Heirat am 10.04.1998

Zustellung des Scheidungsantrags am 15.12.2022

Ergebnis:

Ehezeit für den Versorgungsausgleich: 01.04.1998 bis 30.11.2022

Weitere Auskünfte zum Versorgungsausgleich erteilt die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 1000 480 80. Darüber hinaus enthält die Broschüre „Geschiedene: Ausgleich bei der Rente“ weitergehende Informationen

Weitere Infos zum Thema finden Sie in unserer Broschüre.