Deutsche Rentenversicherung

Nachzahlung von Beiträgen für Schulzeiten

Datum: 30.10.2023

Wer zusätzliche Beiträge bei der Deutsche Rentenversicherung einzahlen will, kann bis zur Vollendung des 45. Lebensjahres von der wenig bekannten Möglichkeit Gebrauch machen, freiwillige Beiträge für Schulausbildungszeiten nach dem 16. Lebensjahr nachzuzahlen. Die Einzahlung kann sinnvoll sein, um eine bestimmte Wartezeit zu erfüllen oder den Rentenanspruch zu steigern.

Eine Nachzahlung für noch nicht mit Beiträgen belegte Schulzeiten ist nur möglich soweit diese nicht als Anrechnungszeiten berücksichtigt werden können. Damit kommt eine Nachzahlung insbesondere für schulische Ausbildungszeiten zwischen dem 16. und 17. Lebensjahr und Schulzeiten, die die anrechenbare Höchstdauer von acht Jahren überschreiten, in Betracht.

Vom monatlichen Mindestbeitrag von 96,72 Euro bis zum Höchstbeitrag von 1.357,80 Euro können die Beiträge in beliebiger Höhe gezahlt werden. Ob sich eine Einzahlung lohnt, kann in einem Beratungsgespräch mit dem Rentenversicherungsträger erörtert werden.

Ausführliche Informationen zu den Themen Rente, Reha und Prävention finden Sie in unserem umfangreichen Broschüren-Angebot.