Die Bundesregierung hatte am 18. November 2022 die rechtlichen Grundlagen für die Einrichtung einer Stiftung des Bundes zur Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler geschaffen.
Seit Mitte Januar 2023 konnten Betroffene bei der Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds in Cottbus (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) einen Antrag auf die pauschale Einmalzahlung aus dem Härtefallfonds stellen. Die Antragsfrist ist am 31. Januar 2024 abgelaufen. Die in der Antragsfrist eingegangenen Anträge werden sukzessive bearbeitet.
Informationen
Auf dem Infoportal zur Stiftung Härtefallfonds finden Sie außerdem Informationen über die Leistungen der Stiftung und zu den Anspruchsvoraussetzungen.
Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Stiftung Härtefallfonds finden Sie hier.
Persönlicher Kontakt
Fragen zum Härtefallfonds beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Härtefallfonds telefonisch von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241634 oder per E-Mail unter gst@stiftung-haertefallfonds.de.