Deutsche Rentenversicherung

Stiftung Härtefallfonds

Das Bundeskabinett hat am 18. November 2022 die Erklärung zur Errichtung einer nichtrechtsfähigen Stiftung des Bundes mit dem Namen „Abmilderung von Härtefällen aus der Ost-West-Rentenüberleitung, für jüdische Kontingentflüchtlinge und Spätaussiedler“ (Kurzform: „Stiftung Härtefallfonds“) beschlossen. Es handelt sich um eine Stiftung des Privatrechts in der Sonderform der Verbrauchsstiftung als steuerbegünstigte Körperschaft im Sinne der Abgabenordnung. Träger der Stiftung ist das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS). Die Stiftung hat ihren Sitz in Berlin.

Antrag

Das jeweilige Antragsformular zur Abmilderung von Härtefällen finden Sie auf dem Infoportal zur Stiftung Härtefallfonds.

Selbstverständlich können Sie auch das entsprechende Antragsformular bei der Geschäftsstelle der Stiftung per Post (Postanschrift: Geschäftsstelle der Stiftung Härtefallfonds, 44781 Bochum) oder per E-Mail anfordern.

Informationen

Auf dem Infoportal zur Stiftung Härtefallfonds finden Sie außerdem Informationen über die Leistungen der Stiftung und zu den Anspruchsvoraussetzungen.

Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Stiftung Härtefallfonds finden Sie hier.

Persönlicher Kontakt

Fragen zum Härtefallfonds beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stiftung Härtefallfonds telefonisch von montags bis donnerstags in der Zeit von 8:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 8:00 Uhr bis 14:00 Uhr unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 7241634 oder per E-Mail unter gst@stiftung-haertefallfonds.de.