Deutsche Rentenversicherung

Die Renten wegen Todes - Beginn und Sterbevierteljahr

Datum: 08.04.2024

Wenn Sie Ihren Ehepartner/Ihre Ehepartnerin oder Ihren eingetragenen Lebenspartner/Ihre eingetragene Lebenspartnerin verlieren, müssen Sie sich in der neuen Situation erst zurechtfinden. Damit zum seelischen Leid nicht noch finanzielle Sorgen hinzukommen, gibt es die sogenannten Renten wegen Todes. In Form der Witwen- und Witwerrente sollen diese Renten helfen, den Lebensunterhalt zu sichern. Eine Witwen- und Witwerrente kommt jedoch nicht von alleine.

Werden Witwen-/Witwerrenten automatisch ausgezahlt?

Die Witwen- oder Witwerrente müssen Sie beantragen. Erhielt Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits eine Rente, zum Beispiel eine Altersrente, beginnt die Witwen- oder Witwerrente frühestens mit dem auf den Sterbemonat folgenden Monat. Für den Sterbemonat selbst verbleibt Ihnen die volle Versichertenrente. Wurde noch keine Rente gezahlt, beginnt die Witwen- oder Witwerrente bereits mit dem Todestag.

Eine Antragstellung muss nicht sofort nach dem Tod erfolgen. Hiermit kann man sich bis zu 12 Kalendermonate nach dem Tod Zeit lassen. So lange werden Hinterbliebenenrenten bei Bedarf rückwirkend gezahlt.

Das Sterbevierteljahr – ein besonderer Zeitraum

Das Sterbevierteljahr ist die Zeit bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach dem Monat, in dem die versicherte Person verstorben ist. Für diese Zeit wird die Witwen- oder Witwerrente mit dem Rentenartfaktor 1,0 berechnet, dass heißt, sie hat die gleiche Höhe wie eine Versichertenrente zu Lebzeiten der verstorbenen Person. Im Sterbevierteljahr wird zudem kein Einkommen auf die Witwen- oder Witwerrente angerechnet.

Gibt es eine Vorschusszahlung auf Witwen-/Witwerrente?

Hat Ihr Partner oder Ihre Partnerin bereits Rente bezogen, können Sie innerhalb von 30 Tagen nach dem Tod eine Vorschusszahlung beantragen. Dazu gibt es bei der Rentenzahlstelle, dem Renten Service der Deutschen Post AG, ein passendes Änderungsformular. Bitte füllen Sie dieses Formular aus und senden Sie es ausgedruckt und unterschrieben zusammen mit dem Original der Sterbeurkunde an:

Deutsche Post AG
NL Renten Service
13497 Berlin

Wichtig zu wissen: Unterstützung bei der Beantragung dieser Vorschusszahlung erhalten Sie in der Regel durch das Bestattungsinstitut.

Weitere Auskünfte erhalten Sie von der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 1000 480 80. Darüber hinaus enthält die Broschüre „Hinterbliebenenrente: Hilfe in schweren Zeiten“ weitergehende Informationen.