Die Hinzuverdienstgrenzen für Altersrenten vor Erreichen der Regelaltersgrenze sind ab dem 01.01.2023 vollständig weggefallen. Einkünfte im In- oder Ausland neben dem Rentenbezug führen somit nicht mehr zur Kürzung oder zum Wegfall einer vorgezogenen Altersrente.
Die Aufnahme einer Beschäftigung oder selbständigen Tätigkeit sowie laufende Einkünfte neben dem Altersrentenbezug müssen Sie der Deutschen Rentenversicherung insofern nicht mehr mitteilen.
Mit dem Wegfall wird die Ausübung einer Erwerbstätigkeit nach Renteneintritt erleichtert. Alle Beiträge, die zwischen dem Beginn Ihrer vorgezogenen Altersrente und dem Erreichen der Regelaltersgrenze gezahlt werden, wirken sich rentensteigernd aus, sobald Sie die Regelaltersgrenze erreicht haben. Auch darüber hinaus können Sie Ihre Rentenhöhe durch weitere Beitragszahlungen steigern.
Ihre Fragen beantworten wir Ihnen gerne unter unserer kostenlosen Servicetelefonnummer 0800 1000 480 80.
Weitergehende Informationen enthält die Broschüre „Altersrente: Unbegrenzt hinzuverdienen“.
Zu beachten ist jedoch, dass Einkünfte neben einer Rente wegen Erwerbsminderung sowie bei Hinterbliebenenrenten weiterhin zu berücksichtigen sind.
Informationen diesbezüglich finden Sie hier für Rente wegen Erwerbsminderung sowie hier für Hinterbliebenenrenten.