„Zugangswege – so geht es zur Reha“ lautet das diesjährige Motto des Deutschen Reha-Tags 2024.
Wann kann ich eine Rehabilitation machen? Wo kann ich die richtige Reha-Klinik für mich finden? Wo erhalte ich Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen? Wer ist für meinen Reha-Antrag zuständig? Fragen, die häufig gestellt werden und die wir anlässlich des Deutschen Reha-Tages 2024 und des dazugehörigen Mottos gerne aufgreifen wollen.
Wann kann ich eine Rehabilitation machen?
- Sie mussten im letzten Jahr häufig in ärztliche Behandlung oder waren bereits einen längeren Zeitraum krankgeschrieben?
- Ihre Erkrankung gefährdet bereits Ihre Leistungsfähigkeit im Job?
- Oder: Sie sind bereits nicht mehr arbeitsfähig?
- Sie orientieren sich beruflich um, weil sie merken, dass Sie Ihre Tätigkeit nicht mehr ausüben können?
Das alles können Gründe sein, die für eine medizinische Rehabilitation sprechen.
Wo kann ich die richtige Reha-Klinik für mich finden?
Seit dem 1. Juli 2023 gibt es neue gesetzliche Regelungen, die die Position der Versicherten stärken. Das heißt, Sie können und sollen bereits bei der Antragstellung mitbestimmen, in welcher Reha-Einrichtung Sie Ihre Rehabilitation antreten wollen. Einen Überblick über die bundesweit vorhandenen Reha-Kliniken finden Sie unter www.rehakliniken.de sowie auf dem Portal „Meine Rehabilitation“. Die zuletzt genannte Option bietet gleichzeitig einen transparenten, direkten Qualitätsvergleich aller dort gelisteten Reha-Kliniken.
Wo erhalte ich Unterstützung beim Ausfüllen der Antragsunterlagen?
Der Reha-Antrag besteht aus einem persönlichen und einem ärztlichen Teil. Letzterer ist von Ihrem Hausarzt oder dem behandelnden Arzt im Krankenhaus auszufüllen. Der persönliche Teil ist seitens der antragstellenden Person selbst auszufüllen. Die Reha-Beratung der DRV KBS oder die Sozialdienste im Krankenhaus stehen Ihnen gerne unterstützend zur Seite.
Wer ist für meinen Reha-Antrag zuständig?
Als berufstätige Person ist in aller Regel die Deutsche Rentenversicherung für Ihren Reha-Antrag zuständig. Als Rentnerin oder Rentner entscheidet die Krankenkasse über den Antrag. Im Falle eines Arbeitsunfalls ist die Unfallversicherung federführend zuständig. Die ARGE Krebs übernimmt die Klärung und Abwicklung von onkologischen Rehabilitationsfällen innerhalb Nordrhein-Westfalens.
Alle Rehabilitationsleistungen sollen Sie dabei unterstützen, möglichst schnell wieder ins Erwerbsleben einzusteigen bzw. eine drohende Verschlimmerung Ihrer Erkrankung zu verhindern und Ihre Leistungsfähigkeit zu steigern.
Bei der DRV KBS erhalten Sie Unterstützung bei den Ansprechstellen für Rehabilitation und Teilhabe.