Deutsche Rentenversicherung

Bezug der Waisenrente bis zum Alter von 27 Jahren möglich

Datum: 11.11.2024

Bei Verlust eines oder beider Elternteile unterstützen wir Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit der Waisenrente. Voraussetzung dafür ist, dass der verstorbene Elternteil die Mindestversicherungszeit von fünf Jahren erfüllt hat, bei einem Arbeitsunfall ums Leben gekommen ist oder eine Rente bezogen hat.

Anspruch auf eine Waisenrente haben

  • leibliche oder adoptierte Kinder des Verstorbenen
  • Stief- und Pflegekinder, die im Haushalt des Verstorbenen lebten
  • Enkel und Geschwister, die im Haushalt des Verstorbenen lebten oder überwiegend von ihm unterhalten wurden.

Die Waisenrente wird für gewöhnlich bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres des Kindes gezahlt. Unter bestimmten Umständen kann diese Rente bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres gezahlt werden:

  • wenn die Waise sich in einer Schul- oder Berufsausbildung befindet
  • wenn die Waise einen Freiwilligendienst leistet
  • wenn die Waise eine Behinderung hat und nicht für sich selbst sorgen kann
  • wenn die Waise sich in einer Übergangszeit zwischen zwei Ausbildungen oder zwischen einem Freiwilligendienst und dem Ausbildungsbeginn befindet. Diese Übergangszeit kann höchstens vier Monate betragen.

Weitere Informationen zur Waisenrente finden Sie auf unserer Website.