Aktivrente - im Rentenalter steuerfrei hinzuverdienen
Datum: 10.02.2026
Haben Sie vor, im Rentenalter freiwillig weiterzuarbeiten? Dann können Sie dies ab sofort teilweise steuerfrei tun. Mit der neu eingeführten sogenannten Aktivrente bleiben bis zu 2.000 Euro Hinzuverdienst monatlich steuerfrei.
Ist die Aktivrente eine neue Rentenart?
Nein. Die Aktivrente ist keine Rente im eigentlichen Sinne und somit keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Aktivrente bezeichnet eine Art Steuerbonus für das Arbeiten im Rentenalter.
Wer profitiert von der Aktivrente?
Die Aktivrente greift für sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab Erreichen der Regelaltersgrenze. In 2026 überschreitet der Geburtsjahrgang 1960 die für ihn geltende Regelaltersgrenze von 66 Jahren und 4 Monaten. Ab Geburtsjahrgang 1964 wird die Regelaltersgrenze mit Vollendung des 67. Lebensjahres erreicht. Für Selbstständige, Gewerbetreibende, Landwirte und Landwirtinnen, Forstwirte und Forstwirtinnen, Minijobs und Beamtinnen und Beamte gilt die Aktivrente jedoch nicht.
Muss ich eine Rente beziehen, um von der Aktivrente profitieren zu können?
Nein. Eine Rente der gesetzlichen Rentenversicherung muss nicht bezogen werden. Die steuerliche Begünstigung erfolgt, auch wenn man seinen Rentenbezug aufschiebt oder überhaupt keinen Anspruch auf Rente hat. Die Aktivrente ist damit nicht nur für Rentnerinnen und Rentner gemacht.
Wie funktioniert die Aktivrente?
Ein Hinzuverdienst von bis zu 2.000 Euro im Monat ist mit Erreichen der Regelaltersgrenze grundsätzlich steuerfrei. Wer mehr als 2.000 Euro hinzuverdient, muss auf den darüber liegenden Betrag Steuern zahlen. Die Steuerfreiheit geht aber nicht mit Beitragsfreiheit einher: Beiträge zur Krankenversicherung und Pflegeversicherung müssen in der Regel weiter vom Hinzuverdienst entrichtet werden.
Muss ich einen Antrag stellen, um von der Aktivrente profitieren zu können?
Nein. Der Steuerfreibetrag wird von der Beschäftigungsstelle bei Berechnung der Lohnsteuer automatisch berücksichtigt.
Wer beantwortet mir weitergehende Fragen?
Da die Aktivrente keine Leistung der gesetzlichen Rentenversicherung, sondern eine steuerrechtliche Regelung ist, sind die Finanzämter Ansprechpartner für weitergehende Fragen. Die Deutsche Rentenversicherung ist nicht berechtigt, zu steuerrechtlichen Aspekten zu beraten oder verbindliche Aussagen zu treffen.