Was sind Kindererziehungszeiten?
Datum: 25.03.2026
Kindererziehungszeiten
Für jedes Kind bekommen Eltern bis zu drei Jahre Pflichtbeitragzeiten in der gesetzlichen Rentenversicherung als „Kindererziehungszeiten“ gutgeschrieben und erhalten für diese Zeit später mehr Rente. Das schafft einen Ausgleich dafür, dass Mütter und Väter in den ersten Jahren vielfach nur noch eingeschränkt oder gar nicht arbeiten können.
Die Kindererziehungszeit beginnt mit dem Monat nach der Geburt des Kindes und endet 36 Monate später, bei Geburten vor dem 1. Januar 1992 nach 30 Monaten.
Aktuell bringt Ihnen ein Jahr Kindererziehungszeit 40,79 Euro Rente pro Monat.
Berücksichtigungszeiten wegen Kindererziehung
Berücksichtigungszeiten wegen der Erziehung eines Kindes werden bis zur Vollendung des zehnten Lebensjahres des Kindes angerechnet. Sie beginnen mit dem Tag der Geburt. Die Kinderberücksichtigungszeit verhindert, dass Lücken im Versicherungsverlauf des Berechtigten entstehen. Damit hilft sie auch bei der Erfüllung von Wartezeiten für Altersrenten. Sie wird auf die 35-jährige und auf die 45-jährige Wartezeit angerechnet. So sorgt die Kinderberücksichtigungszeit dafür, dass Eltern, die nach der Geburt des Kindes für mehrere Jahre keiner versicherungspflichtigen Beschäftigung nachgehen, dennoch die Chance haben, vorzeitig in Rente zu gehen. Auch der Erwerbsminderungsrentenschutz wird durch die Kinderberücksichtigungszeiten gewahrt.
Anders als die Kindererziehungszeiten erhöhen die Kinderberücksichtigungszeiten den Rentenanspruch nicht direkt um einen festen Betrag. Dennoch können auch sie sich rentensteigernd auswirken.
Weitere Auskünfte können Sie der Broschüre "Kindererziehung – Ihr Plus für die Rente" entnehmen.
Wichtig:
Die Zeiten der Kindererziehung werden nicht automatisch im Rentenkonto gespeichert. Sofern Sie hierzu Fragen haben sind wir rund um die Uhr über unseren Online-Service für Sie erreichbar. Über die Kachel „Kommunikation mit uns“ gelangen Sie direkt zum Kontaktformular – ohne Registrierung.