Deutsche Rentenversicherung

Antrag auf Nachzahlung bis Ende Juni möglich


Datum: 01.03.2023

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS) hat bis zum 23. Februar 2023 über 15.000 Anträge auf Auszahlung der Energiepreispauschale (EPP) erhalten. Seit Anfang Januar 2023 können Rentenbeziehende, die keine EPP erhalten haben, obwohl sie anspruchsberechtigt sind, bei der KBS per Post einen Antrag auf Überweisung der 300 Euro einreichen.

„Von den gut 15.000 erfassten Anträgen konnten wir in 1.937 Fällen die 300 Euro auszahlen. 1.890 Antragstellenden mussten wir mitteilen, dass sie bereits am 7. Dezember 2022 oder am 6. Januar 2023 das Geld überwiesen bekommen hatten. Nicht selten gingen die Rentnerinnen und Rentner wohl davon aus, dass die EPP gemeinsam mit der Rente überwiesen wurde. Es war aber eine Einzelüberweisung mit dem Verwendungszweck „Energiepreispauschale“ zu einem unabhängigen Zeitpunkt“, erläuterte Dr. Rainer Wilhelm, Mitglied der KBS-Geschäftsführung.

Rainer Wilhelm dankte den rund 30 Mitarbeitenden des EPP-Teams: „Sie haben in kurzer Zeit ein ganz neues Verfahren zur Prüfung und Auszahlung der EPP etabliert. Der Abgleich der Daten zwischen allen 16 Trägern der gesetzlichen Rentenversicherung wurde von den Beschäftigten der KBS zügig umgesetzt, so dass das heutige EPP-Team Tausende von Anträgen auf Nachzahlung nach und nach prüfen und beantworten kann. Da die KBS als einziger Träger der gesetzlichen Rentenversicherungen über ein eigenes Zahlverfahren verfügt, können wir recht problemlos die fehlenden Überweisungen vornehmen. Allerdings müssen wir die Antragstellenden um Geduld bitten, da der Abgleich der Daten in jedem Einzelfall Zeit benötigt.“

Noch bis Ende Juni 2023 können Rentenbeziehende Anträge auf Nachzahlung per Post bei der KBS einreichen. „Aufgrund der hohen Anzahl von Anträgen bitten wir Rentnerinnen und Rentner herzlich darum, zunächst sorgfältig die eigenen Kontobewegungen im Dezember 2022 und Januar 2023 zu überprüfen, bevor ein Antrag auf Nachzahlung gestellt wird. Fast alle rund 20 Millionen Rentenbeziehende haben die EPP bereits automatisch erhalten. Bis zu 60.000, die bislang noch kein Geld erhielten, werden jetzt die EPP auf Antrag im Nachzahlverfahren überwiesen bekommen“, so Wilhelm.

Der Antrag auf Nachzahlung ist im Internet unter kbs.de/EPP verfügbar.

 Infos zur EPP finden Sie beim BMAS hier: https://www.bmas.de/DE/Service/Presse/Meldungen/2022/entlastung-fuer-bezieher-von-renten-was-gilt.html