Deutsche Rentenversicherung

Pflege und Teilrente

Datum: 13.06.2025

Die Arme einer älteren Frau umfassen die Schultern einen älteren Mannes im RollstuhlQuelle:pressfoto von freepik - Dankeschön!

Rentner, die nach Erreichen der Regelaltersgrenze neben dem Bezug einer Alters-rente einen Angehörigen pflegen, können ihre Rente erhöhen. Grundsätzlich zahlt die Pflegekasse für Personen, die nicht erwerbsmäßig häuslich pflegen, bei Bezug einer Vollrente nur bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung.

Mit der Wahl einer Teilrente können Pflegende jedoch bewirken, dass die Pflege-kasse auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiterhin Beiträge zur Rentenversicherung zahlt. Die Beiträge der Pflegekasse erhöhen die Rente dann jeweils zum 1. Juli des Folgejahres. Nach Beendigung der Pflegetätigkeit kann der Rentner selbstverständlich wieder den Wechsel in die Vollrente beantragen.

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