Deutsche Rentenversicherung

Witwenrente fortsetzen

Datum: 12.09.2025

Ältere Dame sitzt im Garten und betrachtet Schwarz-Weiß-FotografieQuelle:DRV | Felix Seyfert

Wer nach dem Tod seines Ehepartners eine Witwen- oder Witwerrente erhält, verliert diese Rente bei erneuter Heirat. Dafür wird dem Hinterbliebenen eine Rentenabfindung gezahlt.

Wenn der zweite Ehepartner ebenfalls verstirbt oder die zweite Ehe geschieden wird, kann die Rente vom ersten Ehepartner ab dem Folgemonat des Todes oder der Rechtskraft des Scheidungsurteils wieder geleistet werden. Dafür muss rechtzeitig – innerhalb von zwölf Kalendermonaten – ein neuer Antrag gestellt werden.

Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.