Rentensteigerung durch Pflege
Datum: 16.10.2026
Die Pflegeversicherung zahlt für pflegende Angehörige unter bestimmten Voraussetzungen Beiträge zur Rentenversicherung und sorgt so für deren Schutz, ohne dass sie selbst Beitragsanteile tragen müssen.
Bei der pflegebedürftigen Person muss dafür mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die Pflege in häuslicher Umgebung stattfinden und an mindestens 10 Stunden - verteilt auf wenigstens zwei Tage - in der Woche erfolgen. Neben der Pflege darf nur an maximal 30 Stunden pro Woche eine berufliche Tätigkeit ausgeübt werden.
Die Voraussetzungen für die Beitragszahlung prüft die Pflegekasse.
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Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.