Vertreterversammlung diskutiert Koalitionsbeschluss
Nach Auffassung der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung (DRV) Oldenburg-Bremen wirft der Beschluss des Koalitionsausschusses zur Grundrente noch viele Fragen auf. Unabdingbar muss die zugesagte Steuerfinanzierung sein.
Neben der Verabschiedung des Haushaltsplans 2020 diskutierte die Vertreterversammlung unter der Leitung der Vorsitzenden, Susanne Bock, die Beschlüsse der Koalition zur Grundrente. Das Selbstverwaltungsgremium hält es für erforderlich, dass möglichst schnell die Fragen zur administrativen Umsetzung im Gesetzgebungsverfahren geklärt werden müssen. „Bis zum Frühjahr 2020 müssen wir Einzelheiten zum Aufwand der Umsetzung der Grundrente kennen, um prüfen zu können, ob ein personeller Mehrbedarf notwendig ist“, machte die Vorstandsvorsitzende Marita Rosenow in ihrem Tätigkeitsbericht deutlich.
Quelle:Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen
Sprach auf der Vertreterversammlung zum Koalitionsbeschluss zur Einführung der Grundrente: Marita Rosenow
Probleme könnten sich für die Rentenversicherung durch die Feststellung des Bedarfs bei der Grundrente durch eine Einkommensprüfung ergeben. Der Einkommensabgleich soll zwar voll automatisch und damit bürgerfreundlich durch einen Datenaustausch mit den Finanzbehörden erfolgen. Der Aufbau vergleichbarer Verfahren hat in der Vergangenheit aber mehre Jahre gedauert. Das Problem der Rentenversicherung: eine Einkommensprüfung bei eigenen Versicherungsrenten – unter Einbeziehung der Partner – gibt es bislang nicht. So hat die Rentenversicherung weder die Daten des Familienstandes gespeichert, noch die Verknüpfung der Rentenkonten von Ehepartnern vorgenommen.
„Wenn der Arbeitsaufwand überschaubar bleiben soll, muss es zusätzlich zu einem neuen Datenaustausch mit den Meldebehörden kommen“, mahnt Rosenow schnelle Lösungen an.
Sorgen macht der Rentenversicherung neben dem Aufbau eines Datenaustausches aber auch die Datenlage der Finanzverwaltung. „Dort liegen Informationen zu steuerpflichtigen Einkommen nur für vergangene Jahre vor, gebraucht werden aber aktuelle Daten“, merkt Rosenow an.
Allein die Menge der zu prüfenden Fälle zeigt den Umfang der Mammutaufgabe. Jährlich bearbeitet die Rentenversicherung 1,6 Mio. Anträge und der Bestand umfasst 21 Mio. Renten.
„Wir hoffen auf einen schnellen Gesetzentwurf“, so Rosenow, “damit wir unverzüglich mit den Vorbereitungen zur Umsetzung der Grundrente beginnen können und rechtliche Fragen geklärt sind, etwa ob Lebensversicherungen zum Einkommen dazu zählen."
Bei allen offenen Fragen ist der Rentenversicherung aber eines wichtig: Auf gar keinen Fall darf der Beitragszahler mit den Kosten der Grundrente belastet werden. Es handelt sich nämlich eindeutig um eine Leistung, die nicht durch Beitragszahlungen erworben wurde und deshalb auch nicht mit Beiträgen finanziert werden darf.