Pro Jahr erbringt die Deutsche Rentenversicherung ca. 1. Millionen medizinische Reha-Leistungen. Die Teilnahme an einer Rehabilitation soll nicht daran scheitern, dass kleine Kinder im Haushalt leben, die wegen der Abwesenheit des Betroffenen nicht mehr betreut werden können. Die Deutsche Rentenversicherung kann hier mit der Kostenübernahme für eine Haushaltshilfe helfen.
Die Kostenübernahme ist möglich, wenn keine weitere im Haushalt lebende Person die Betreuung der Kinder übernehmen kann. Vor der Rehabilitationsleistung sollte mit dem Rentenversicherer abgestimmt werden, unter welchen Umständen und für welche Zeiträume die Kostenübernahme möglich ist.
Sie haben noch weitere Fragen? Sie benötigen Unterstützung oder wünschen eine individuelle Beratung? Rat und Auskunft erteilt die Deutsche Rentenversicherung Oldenburg-Bremen auch hier unter der kostenlosen Servicetelefon-Nr. 0800 1000 480 28.