Zum 1. Juli erhalten die Rentnerinnen und Rentner in den alten Bundesländern eine Rentenerhöhung von 1,9 Prozent, in den neuen Bundesländern von 3,59 Prozent.
Im Juni und Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner die Anpassungsmitteilungen über die neuen Rentenzahlbeträge. Sie können in diesem Jahr neben der neuen Rentenhöhe Hinweise auf Rechtsänderungen enthalten, die sich aus dem so genannten Flexirentengesetz ergeben.
Zum Einen erhalten Bezieherinnen und Bezieher einer vorgezogenen Altersrente oder einer Erwerbsminderungsrente einen allgemeinen Hinweis darüber, was sich beim Hinzuverdienstrecht zum 1. Juli für diese Renten ändert. Denn dann entfallen die bisherigen starren, monatlichen Hinzuverdienstgrenzen zugunsten einer kalenderjährlichen Hinzuverdienstgrenze mit stufenloser Anrechnung.
Zum Anderen werden ab 1. Juli die bisherigen Renten wegen Berufs- und Erwerbsunfähigkeit umbenannt: Sie heißen künftig Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung oder Rente wegen voller Erwerbsminderung. Es ergeben sich jedoch aus diesen reinen Umbenennungen keinerlei Nachteile für die betroffenen Rentnerinnen und Rentner. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit.
Informationen zur Flexirente finden Interessierte im Internet unter: flexirente.drv.info.
Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48013.
Anmerkung für die Redaktion:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.