Deutsche Rentenversicherung

Selbstverwaltung

Versicherte und Arbeitgeber wirken bei der Gestaltung der Verwaltung mit

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Das heißt: Sie ist keine unmittelbare staatliche Behörde, sondern hat vom Staat den Auftrag, für die Rentenversicherung ihrer Kunden zu sorgen - und das nach dem demokratischen Prinzip der Selbstverwaltung.

Selbstverwaltung bedeutet, dass die Versicherten und ihre Arbeitgeber durch gewählte Vertreter mitwirken, um die Aufgaben der Deutsche Rentenversicherung zu erfüllen. Wer Beiträge in die Rentenkasse einzahlt, hat also auch ein wichtiges Wort bei deren Verwendung mitzureden. Die Gemeinschaft der Beitragszahler aus Arbeitnehmern und Arbeitgebern "regiert" sozusagen die Deutsche Rentenversicherung Rheinland. Das gewährleistet unbürokratische und versichertennahe Entscheidungen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten.

Vertreterversammlung

Das "Parlament"

Die Vertreterversammlung ist das Parlament der Selbstverwaltung. Sie setzt sich aus je 15 ehrenamtlichen Delegierten der Versicherten und Arbeitgeber zusammen. Alle sechs Jahre werden die Mitglieder der Vertreterversammlung bei den Sozialwahlen gewählt.

Die Vertreterversammlung:

  • beschließt den Haushalt und die Satzung
  • nimmt die Jahresrechnung ab und entlastet Vorstand und Geschäftsführung
  • wählt die Mitglieder des (ehrenamtlichen) Vorstandes und der (hauptamtlichen) Geschäftsführung.

Den Vorsitz in der Vertreterversammlung führen je ein Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber. Beide wechseln sich am 1. Oktober eines jeden Jahres an der Spitze des Parlaments der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ab.

Amtierender Vorsitzender der Vertreterversammlung ist Manfred Niemann, Versichertenvertreter aus Duisburg. Seine Stellvertreterin ist Heike Ruland, Arbeitgebervertreterin aus Köln

Vorstand

Die "Regierung"

Der Vorstand ist die "Regierung" der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Er setzt sich aus je sechs ehrenamtlichen Delegierten der Versicherten und Arbeitgebern zusammen. Den Vorstand wählt die Vertreterversammlung.

Der Vorstand:

  • stellt den Haushaltsplan auf
  • bestimmt Anlage und Verwaltung des Vermögens
  • entscheidet über wichtige Organisations- und Personalfragen
  • schlägt die Geschäftsführer zur Wahl vor
  • vertritt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland nach außen, soweit nicht die Geschäftsführung zuständig ist.

Den Vorsitz im Vorstand führen je ein Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber. Beide wechseln sich am 1. Oktober eines jeden Jahres an der Spitze der Regierung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland ab.

Amtierender Vorstandsvorsitzender ist Rolf Zimmermanns, Arbeitgebervertreter aus Mönchengladbach. Alternierender Vorstandsvorsitzender ist Dieter Hillebrand, Versichertenvertreter aus Duisburg.