In den Ferien die freie Zeit für einen Ferienjob nutzen – das möchte mancher Schüler oder Student, um seine Finanzlage aufzubessern.
Vom Verdienst des Ferienjobs sind aber nur dann keine Sozialabgaben fällig, wenn er von Beginn an auf höchstens drei Monate oder 70 Arbeitstage befristet ist. Die Höhe des Verdienstes ist dabei unerheblich.
Die Grenze von drei Monaten oder 70 Arbeitstagen darf allerdings innerhalb eines Kalenderjahres nicht überschritten werden. Werden also mehrere Ferienjobs im Laufe eines Jahres ausgeübt, dürfen sie auch zusammengerechnet diese Grenze nicht überschreiten.
Weitere Auskünfte gibt es bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten oder am kostenlosen Bürgertelefon unter 0800 1000 48013.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,33 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Spanien, Belgien, Israel, Chile und Uruguay auch bundesweit.