Wer noch für das Jahr 2018 freiwillige Rentenbeiträge zahlen möchte, hat dafür bis zum 1. April Zeit. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.
Die Frist für freiwillige Beiträge endet grundsätzlich am 31. März des Folgejahres, für das die Beiträge gelten sollen. Fällt dieser Tag auf ein Wochenende oder einen Feiertag, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag. Da der 31. März in diesem Jahr auf einen Sonntag fällt, verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag, also bis zum 1. April.
Die Beiträge können beispielsweise wichtig sein, um den Versicherungsschutz für die Erwerbsminderungsrente zu erhalten. Aber auch wegen der positiven Rendite lohnt es sich, in die gesetzliche Rentenversicherung einzuzahlen.
Bei der Beitragshöhe können Versicherte zwischen dem monatlichen Mindestbeitrag von 83,70 Euro bis zum Höchstbeitrag (2018) von 1.209,00 Euro frei wählen. Wichtig ist, bei der Überweisung die Versicherungsnummer, Vor- und Familienname sowie den Zeitraum anzugeben, für den die Beiträge gelten sollen.
Weitere Auskünfte gibt es bei den Service-Zentren der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, den Versichertenältesten und am kostenfreien Servicetelefon unter 0800 100048 013.
Anmerkung für die Redaktion:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,35 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.