Deutsche Rentenversicherung

Brutto für Netto bei Ferienjobs

Höhere Zeitgrenze für kurzfristige Beschäftigung wegen Corona

Datum: 21.07.2020

Düsseldorf. In Nordrhein-Westfalen hat die zweite Ferienhälfte begonnen. Viele Schülerinnen und Schüler nutzen die schulfreie Zeit, um sich mit einem Aushilfsjob das Taschengeld aufzubessern oder erste Einblicke in die Berufswelt zu erhalten. Wegen der Corona-Pandemie dürfen Ferienjobber in diesem Jahr bei kurzfristigen Beschäftigungen deutlich länger arbeiten, um brutto für netto zu kassieren. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit.

Eine kurzfristige, also von vornherein befristete Beschäftigung ist sozialversicherungsfrei. Es gelten normalerweise die Zeitgrenzen von drei Monaten beziehungsweise 70 Arbeitstagen im Kalenderjahr. In diesem Jahr gilt jedoch eine Ausnahme aufgrund der Corona-Pandemie: Wer  vom 1. März bis zum 31. Oktober  eine im Voraus befristete kurzfristige Beschäftigung ausübt, kann bis zu fünf Monate oder 115 Arbeitstage arbeiten – und der Job bleibt sozialversicherungsfrei. Werden diese Zeiträume auch bei mehreren Beschäftigungen nicht überschritten, spielen die Höhe des Gehalts und die Anzahl der Arbeitsstunden keine Rolle.

Die Verdienstgrenze des geringfügig entlohnten Minijobs von 450 Euro gilt bei einer kurzfristigen Beschäftigung nicht.

Alle Fragen rund um das Thema Minijob beantwortet die Minijob-Zentrale der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See unter der Telefonnummer 0355 2902-70799 und im Internet.

Anmerkung für die Redaktion:

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.