DÜSSELDORF. Zum Jahreswechsel ändern sich etliche Werte der gesetzlichen Rentenversicherung. Das teilt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt auf 7.100 Euro (bisher 6.900 Euro) monatlich beziehungsweise auf jährlich 85.200 Euro (bisher 82.800 Euro). Wer darüber hinaus verdient, zahlt nur bis zu dieser Grenze Rentenbeiträge.
Der Beitragssatz der Rentenversicherung beträgt im kommenden Jahr weiterhin 18,6 Prozent.
Freiwillige Versicherung
Wer im kommenden Jahr freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlt, kann jeden Betrag zwischen dem Mindestbeitrag von 83,70 Euro und dem Höchstbeitrag von 1320,60 Euro im Monat wählen.
Versicherungspflicht für Selbstständige
Für versicherungspflichtige Selbstständige beträgt der Regelbeitrag ab 2021 monatlich 611,94 Euro.
Krankenversicherung der Rentner
Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung verbleibt 2021 bei 14,6 Prozent. Allerdings steigt zum 1. Januar der durchschnittliche Zusatzbeitrag für die gesetzliche Krankenversicherung von 1,1 auf 1,3 Prozent.
Das bedeutet, dass Rentnerinnen und Rentner mit einem geringfügig niedrigereren Rentenzahlbetrag rechnen müssen, da die Krankenversicherung der Rentner direkt von der Rente einbehalten wird.
Anmerkung für die Redaktion:
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland mit Hauptsitz in Düsseldorf zahlt monatlich rund 1,34 Millionen Renten. Mit ihrem Beratungsnetz ist sie in allen Fragen der Altersvorsorge und Rehabilitation regionaler Ansprechpartner in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf, als Verbindungsstelle zu Belgien, Chile, Israel, Spanien und Uruguay auch bundesweit. Darüber hinaus ist sie Träger von sechs Rehabilitationskliniken.