Mitbestimmen, wer die Interessen der Versicherten, Rentnerinnen und Rentner sowie der Arbeitgeber in den Gremien der Selbstverwaltung vertreten soll, ist ein wichtiges Prinzip der Sozialversicherung. Daran erinnert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland zum „Tag der Selbstverwaltung“ am 18. Mai. Auch sie ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung.
Und fast zeitgleich mit dem diesjährigen „Tag der Selbstverwaltung“ feiert dieses Prinzip im Rheinland sogar Jubiläum: Am 11. Mai 1953 und damit vor 70 Jahren traten die beiden Selbstverwaltungsorgane der damaligen LVA Rheinprovinz, die Vertreterversammlung und der Vorstand, zu ihrer ersten Sitzung nach dem Krieg in Düsseldorf zusammen. Beide Gremien waren bereits damals paritätisch besetzt. Sowohl in der Vertreterversammlung als auch im Vorstand saßen Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber. An diesem paritätischen Prinzip hat sich bis heute nichts geändert.
Die gewählten Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und der Arbeitgeber wirken ehrenamtlich bei der Erfüllung der Aufgaben der gesetzlichen Rentenversicherung mit. Damit haben diejenigen, die das System mit ihren Beiträgen finanzieren, ein gewichtiges Wort bei der Gestaltung mitzureden.
„Die Selbstverwaltung stellt sicher, dass die Interessen der Beitragszahler in die Geschäftspolitik der Rentenversicherung einfließen. Ihre Mitwirkung trägt dazu bei, dass die Entscheidungen des Rentenversicherungsträgers in Düsseldorf sozial, gerecht und lebensnah sind“, sagt Dr. Hermann Peter Wohlleben, amtierender Vorsitzender der Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
„Die Selbstverwaltung sorgt dafür, dass die Lebenserfahrung und Kompetenz von Versicherten und Arbeitgebern in die Ausgestaltung der Leistungen der Rentenversicherung einfließen. Das ehrenamtliche Engagement ist die Seele der Demokratie“, betont Dr. Sabine Graf, amtierende Vorstandsvorsitzende der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Die Arbeit der Selbstverwaltung kommt den Beitragszahlern und Rentnern unmittelbar zugute: Knapp 90 ehrenamtliche Versichertenälteste „in der Nachbarschaft“ helfen bei Fragen zur Rentenversicherung und unterstützen Ratsuchende vor allem beim Ausfüllen von Anträgen. Und in Widerspruchsausschüssen überprüfen gewählte Vertreter von Versicherten und Arbeitgebern bei Bedarf Entscheidungen der Verwaltung im Einzelfall.