Auch Rentnerinnen und Rentner müssen Steuern zahlen. Viele von ihnen stellen allmählich ihre Unterlagen für die Steuererklärung zusammen. Denn in der Regel endet die Frist für die Steuererklärung am 31. Juli. Durch das Vierte Corona-Steuerhilfegesetz bleibt in diesem Jahr jedoch mehr Zeit für die Steuererklärung für das Veranlagungsjahr 2022, nämlich bis zum 30. September 2023. Da dieser Tag auf einen Samstag fällt, verschiebt sich das Fristende auf den darauffolgenden Werktag, Montag, den 2. Oktober 2023.
Rentnerinnen und Rentner erhalten von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland eine Rentenbezugsbescheinigung zur Vorlage beim Finanzamt. Sie bescheinigt unter anderem die Höhe der ausgezahlten Rente sowie die Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung für das vergangene Jahr. Besonderer Service: Für jeden Betrag ist angegeben, wo er in der Steuererklärung eingetragen werden muss.
Wer die Rentenbezugsmitteilung zur Vorlage beim Finanzamt bereits im Vorjahr angefordert hat, erhält sie unaufgefordert erneut.
Ansonsten können Rentnerinnen und Rentner sie ganz einfach unter Angabe ihrer Versicherungsnummer unter www.deutsche-rentenversicherung.de/steuerbescheinigung anfordern.
Weitere Informationen gibt es am kostenlosen Servicetelefon unter 0800 1000 4800.