Sie kommen aus allen Berufen, sind ehrenamtliche Vertreterinnen und Vertreter der Versicherten und Arbeitgebenden im Rheinland und haben ein gemeinsames Ziel: Versicherten, die mit einer Entscheidung der Rentenversicherung nicht einverstanden sind, einen langwierigen Rechtsweg zu ersparen. Das setzt Erfahrung und ein hohes Maß an Sachkunde voraus. Letztere wird ständig aufgefrischt. So auch am 21. und 22. Mai. Dann treffen sich die Mitglieder der 15 Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Rheinland zur jährlichen gemeinsamen Arbeitstagung, diesmal in Düsseldorf.
Bei der Tagung informieren Fachleute der Rentenversicherung über Änderungen im Rentenrecht. Ein Thema wird zum Beispiel die aktuelle Rechtsprechung zu Erwerbsminderungsrenten sein. Ein anderes beschäftigt sich mit der Altersrente und Weiterarbeit. Die Tagung bietet zudem Raum, um Einzelfälle aus der Praxis der Widerspruchsausschüsse zu diskutieren und um sozialmedizinische Fragen zu erörtern, etwa wie Diabetes mellitus und Adipositas zu begutachten sind.
2024 entschieden die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse in rund 7 500 Fällen, ob ein Renten- oder Reha-Antrag zu Recht abgelehnt wurde oder nicht. Um solche Entscheidungen fundiert treffen zu können, ist es hilfreich, die Bedingungen zu kennen, unter
denen Arbeiterinnen und Arbeiter in den Betrieben tätig sind. Natürlich bringen viele Ausschussmitglieder den Praxisbezug aus dem eigenen Berufsalltag mit. Dennoch nutzen sie gern die Gelegenheit, auch einmal andere Betriebe kennenzulernen. Bei der diesjährigen Arbeitstagung steht deshalb auch ein Besuch der Firma Cargill in Krefeld auf dem Programm. Cargill ist ein Familienunternehmen, das Lebensmittel, Inhaltsstoffe und landwirtschaftliche Lösungen anbietet.
Die Widerspruchsausschüsse sind in der Renten-, Kranken- und Unfallversicherung eine Einrichtung der Selbstverwaltung, die den Versicherten lange Prozesse vor dem Sozial-
gericht ersparen soll. Die 15 Widerspruchsausschüsse der Deutschen Rentenversicherung Rheinland haben die Aufgabe, in einem „Vorverfahren“ die Entscheidung der Verwaltung zu überprüfen, wenn Versicherte mit einem Bescheid nicht einverstanden sind. Dabei geht es zum Beispiel um die Ablehnung oder um die Höhe einer Rente, aber auch um abgelehnte Anträge für eine Rehabilitation. Dieses Verfahren wird durch den Widerspruch des Versicherten ausgelöst. Dafür hat er nach Eingang des Bescheides in der Regel einen Monat Zeit.
Zuerst sind dann die Fachabteilungen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland am Zuge. Die prüfen den Fall in der Sachbearbeitung und - falls erforderlich - auch noch in ihrer „Rechtsbehelfsstelle". Wenn etwas schiefgelaufen sein sollte, sorgen sie von sich aus für Abhilfe.
Hält auch die „Rechtsbehelfsstelle" den Widerspruch ganz oder teilweise für unbegründet, leitet sie ihn an die Widerspruchsausschüsse weiter. Hier untersuchen die Ehrenamtlichen einen Fall noch einmal gründlich. Sie entscheiden, ob und in welchem Umfang dem Widerspruch stattgegeben werden kann. Sind Versicherte mit einem Widerspruchsbescheid nicht zufrieden, können sie beim Sozialgericht klagen. Wichtig: Ohne ein vorheriges Widerspruchsverfahren beim Sozialversicherungsträger ist keine Klage beim Sozialgericht möglich.
Die Chancen, ihren Fall zu klären, ohne ein Gericht anzurufen, stehen für die Versicherten gut. Im Jahr 2024 wurden rund 30 Prozent der bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland erledigten Widersprüche ganz oder teilweise zugunsten der Versicherten geregelt. Der Grund: Oft werden nachträglich Versicherungsunterlagen oder medizinische Gutachten eingereicht, die bei der ursprünglichen Entscheidung noch nicht berücksichtigt werden konnten.