Wer als Jugendlicher oder junger Erwachsener noch keinen Ausbildungsplatz gefunden hat, sollte sich unbedingt bei der Agentur für Arbeit melden. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin. Der Grund: Die Zeit der Suche kann bei der späteren Rente angerechnet werden.
Diese sogenannte Anrechnungszeit gilt für junge Menschen ab ihrem 17. und vor ihrem 25. Geburtstag. Wer bereits mindestens 25 Jahre alt ist, kann die Zeit der Ausbildungsplatzsuche nur dann berücksichtigen lassen, wenn er oder sie vorher in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis stand oder selbstständig war und Sozialversicherungsbeiträge gezahlt hat.
Ein weiteres Kriterium: Die Suche nach einem Ausbildungsplatz muss mindestens einen vollen Kalendermonat andauern. Für die Anrechnung spielt es keine Rolle, ob ein Schulabschluss vorliegt oder ob in dieser Zeit Leistungen von der Agentur für Arbeit bezogen werden.