Wenn eine Reha zu den individuellen Bedürfnissen passt, wirkt sie meist noch besser, so die Deutsche Rentenversicherung Rheinland.
Damit dies gelingt, ermutigt der Rentenversicherungsträger die Versicherten, beim Rehaantrag von ihrem sogenannten "Wunsch- und Wahlrecht" Gebrauch zu machen.
Wichtig dabei sind nicht nur Krankheit und Klinik, sondern auch ob die Reha stationär oder ambulant stattfindet und in welchem Zeitraum. Auch die persönliche Lebenssituation spielt dabei eine wichtige Rolle.
Alle berechtigten Wünsche prüft die Rentenversicherung sorgfältig und setzt sie, wenn möglich, gemeinsam mit den Versicherten um.