Deutsche Rentenversicherung

Zum Internationalen Tag der Pflegenden

Wie sich die Pflege von Angehörigen für die Rente auszahlt

Datum: 09.05.2025

Am 12. Mai, dem Geburtstag von Florence Nightingale, erinnert dieser Aktionstag an die unverzichtbare Arbeit der professionell Pflegenden. Die 1910 verstorbene britische Krankenschwester gilt als Begründerin der modernen Krankenpflege.

Doch ebenso Menschen, die ihre Angehörigen privat pflegen, sind eine wichtige Stütze für die Gesellschaft. Wer Angehörige ehrenamtlich, also „nicht erwerbsmäßig“ pflegt, kann auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. Das gilt außerdem für die Pflege von Nachbarn oder Bekannten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.

Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge für die Pflegeperson zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die zu pflegende Person benötigt mindestens Pflegegrad 2 und der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche. Neben der Pflege ist eine Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche möglich. Außerdem muss die Pflege notwendig sein. Dies prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben und der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz sein.

Wie sich die Pflege auf die Rente auswirkt (monatlicher Rentenanspruch für ein Jahr Pflege):

• Pflegestufe 2: zwischen 6,61 und 9,45 Euro
• Pflegestufe 3: zwischen 10,53 und 15,05 Euro
• Pflegestufe 4: zwischen 17,15 und 24,50 Euro
• Pflegestufe 5: zwischen 24,50 und 34,99 Euro

Die genaue Berechnung hängt davon ab, ob die Pflegebedürftigen nur Sachleistungen, Kombinationsleistungen oder nur Pflegegeld erhalten.