Auch Volljährige können Anspruch auf Waisenrente haben

Zahlung möglich bis zum 27. Geburtstag

Datum: 08.01.2026

Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland informiert: Grundsätzlich bis zum 18. Geburtstag kann eine Waisenrente gezahlt werden. Sie unterstützt Kinder, die einen oder beide Elternteile verloren haben. Wenn die hinterbliebenen Kinder jedoch eine Schul- oder Berufsausbildung, ein freiwilliges soziales oder ökologisches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst absolvieren, kann die Waisenrente auch über den 18. Geburtstag hinaus gezahlt werden, längstens bis zum 27. Geburtstag.

Liegen zwischen zwei Ausbildungsabschnitten nicht mehr als vier Kalendermonate, kann die Waisenrente auch in dieser Übergangszeit weitergezahlt werden, beispielsweise in der Zeit nach Beendigung der Schule und vor Beginn des Studiums. Die Waisenrente fällt für die Übergangszeit weg, sofern diese länger als vier Monate andauert. Dann kann die Waisenrente erst nach Beginn des neuen Ausbildungsabschnitts weitergezahlt werden.