Zuzahlung bei Reha: Wen betrifft es und wer ist befreit?
Ambulante Maßnahmen kostenfrei - 10 Euro pro Tag bei stationärem Aufenthalt
Datum: 01.04.2026
Die Zuzahlungspflicht bei einer medizinischen Rehabilitation über die gesetzliche Rentenversicherung hängt davon ab, ob es sich um eine ambulante oder um eine stationäre Maßnahme handelt. Darüber informiert die Deutsche Rentenversicherung Rheinland.
Bei einer ambulanten Rehabilitation muss nichts dazugezahlt werden.
Bei einer stationären Rehabilitation hingegen müssen Versicherte 10 Euro pro Kalendertag für Unterkunft und Verpflegung zahlen. Die Zuzahlungspflicht ist begrenzt auf maximal 42 Tage pro Kalenderjahr. Für eine stationäre Anschlussrehabilitation direkt nach einer Krankenhausbehandlung liegt diese Begrenzung bei 14 Tagen.
Wer weniger als 1.583 Euro netto verdient, kann sich per Antrag von dieser Zuzahlungspflicht befreien lassen.
Alle Rehabilitanden, die jünger als 18 Jahre alt sind, müssen grundsätzlich nichts dazuzahlen.
Ausführliche Informationen zu diesem Thema bietet die Broschüre „Medizinische Rehabilitation: Wie sie Ihnen hilft“. Sie kann auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung kostenfrei heruntergeladen werden.