Zum Internationalen Tag der Pflegenden
Wie sich die Pflege von Angehörigen für die Rente auszahlt
Datum: 11.05.2026
Am 12. Mai, dem Geburtstag von Florence Nightingale, erinnert dieser Aktionstag an die unverzichtbare Arbeit der professionell Pflegenden. Die 1910 verstorbene britische Krankenschwester gilt als Begründerin der modernen Krankenpflege.
Doch ebenfalls Menschen, die ihre Angehörigen privat pflegen, sind eine wichtige Stütze für die Gesellschaft. Wer Angehörige ehrenamtlich, also „nicht erwerbsmäßig“ pflegt, kann auch ohne eigene Beiträge einen Rentenanspruch erwerben. Dies gilt außerdem für die Pflege von Nachbarn oder Bekannten. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland hin.
Damit die Pflegekasse Rentenbeiträge zugunsten der Pflegeperson zahlt, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Die zu pflegende Person benötigt mindestens Pflegegrad 2 und der Pflegeaufwand beträgt mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche. Neben der Pflege ist eine Erwerbstätigkeit von maximal 30 Stunden pro Woche möglich. Außerdem muss die Pflege notwendig sein. Diese Notwendigkeit prüft der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Die zu pflegende Person muss Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen oder privaten Pflegeversicherung haben und ihr Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt muss in Deutschland, im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz liegen.
Wie sich die Pflege auf die Rente auswirkt (monatlicher Rentenanspruch für jeweils ein Jahr Pflege):
- Pflegegrad 2: zwischen 7,04 und 10,06 Euro
- Pflegegrad 3: zwischen 11,22 und 16,03 Euro
- Pflegegrad 4: zwischen 18,26 und 26,09 Euro
- Pflegegrad 5: zwischen 26,09 und 37,27 Euro
Die genaue Berechnung hängt davon ab, ob die Pflegebedürftigen nur Sachleistungen, Kombinationsleistungen oder nur Pflegegeld erhalten.