Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht der Geschäftsführung

Heinz Krumnack, Vorsitzender der Geschäftsführung

Datum: 15.06.2012

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
mit dem Bericht der Geschäftsführung möchte ich Sie über die aktuellen Entwicklungen unseres Hauses der letzten Monate und über die Sachstände einzelner Projekte unterrichten.

Arbeitslage

Zunächst möchte ich kurz auf die aktuelle Arbeitslage eingehen.

Mit rund 105.500 Rentenanträgen, davon rund 26.700 in den Rentenauslandsdezernaten, hat sich der Eingang gegenüber dem Vorjahr um 3.500 Anträge (Vorjahr: 102.000) erhöht. Ein Großteil dieser Steigerung entfällt auf die Überprüfungsanträge nach dem ZRBG. Da fast 110.000 Anträge erledigt werden konnten, konnte der Arbeitsbestand reduziert werden.

Bei den Leistungen zur Teilhabe, also im Bereich der Rehabilitation, sind die Antragszahlen in den letzten Jahren von etwa. 90.000 um rund 25.000 auf 115.000 im Jahr 2010 angewachsen. Dieser Trend hält in den ersten Monaten dieses Jahres weiter an. Erledigt wurden ebenfalls 115.000 Anträge.

Ein wenig angespannter sieht die Arbeitslage in unserer Widerspruchs- und Rechtsbehelfsstelle aus. Nachdem die Zahl der Widersprüche bereits im Jahr 2010 deutlich um 53 % von rund 12.900 in 2009 auf 19.742 angewachsen ist, setzt sich dieser Trend in den ersten Monaten dieses Jahres fort. Dieser enorme Anstieg ist im Wesentlichen auf die hohen Eingangszahlen in den Bereichen Rehabilitation und Rente/Ausland (ZRBG) zurückzuführen. Aufgrund der gestiegenen Eingangszahlen sind auch die Arbeitsbestände in der Widerspruchs- und Rechtsbehelfsstelle auf rund 11.000 offene Verfahren angewachsen.

ZRBG

Das Gesetz zur Zahlbarmachung von Renten aus Beschäftigungen in einem Ghetto, kurz ZRBG, beschäftigt die Deutsche Rentenversicherung Rheinland, wie sie aus den Berichten der Geschäftsführung und des Vorstandes der Vergangenheit wissen, schon einige Zeit. Nachdem bis zum Ende des Jahres 2010 mit starkem Einsatz der Beschäftigten alle erledigungsreifen ZRBG-Fälle abgearbeitet wurden, wird das Thema aktuell neu belebt durch die uneinheitliche Rechtsprechung des Sozialgerichts Düsseldorf.

Es geht um die Frage, ab welchem Zeitpunkt die ZRBG-Renten rückwirkend zu zahlen sind. Während zunächst eine Kammer des Sozialgerichts Düsseldorf entschieden hatte, dass die Renten rückwirkend bis Juli 1997, dem Inkrafttreten des ZRBG, zu zahlen seien, vertreten andere Kammern die Auffassung, die Renten seien entsprechend der bisherigen Rechtsauffassung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland rückwirkend für 4 Jahre, ab dem 1. Januar 2005, zu leisten. In allen Fällen hat das SG die Sprungrevision zum BSG zugelassen. Zum Zweck der Schaffung einer einheitlichen Rechtsprechung hat die DRV Rheinland in Absprache mit dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW und dem Vorstand in allen Fällen, in denen sie verurteilt wurde, Revision eingelegt. Das BSG hat signalisiert, mit Blick auf das Lebensalter der Betroffenen möglichst zügig zu entscheiden.

Tarifunfähigkeit der CGZP

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte am 14. Dezember 2010 entschieden, dass die Tarifgemeinschaft Christlicher Gewerkschaften für Zeitarbeit und Personalservicegenturen (CGZP) nicht tariffähig ist. Sie kann und konnte daher keine wirksamen Tarifverträge abschließen. Nach Überzeugung der Spitzenorganisationen der Sozialversicherung (DRV Bund, GKV-Spitzenverband, Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, Bundesagentur für Arbeit) ergibt sich aus der schriftlichen Begründung des Beschlusses, dass die CGZP bereits seit Beginn ihrer Tätigkeit nicht tariffähig gewesen ist. Daraus folgt, dass alle mit der CGZP geschlossenen Tarifverträge von Anfang an unwirksam waren.

Leiharbeitgeber, die die unwirksamen CGZP-Tarifverträge angewendet haben bzw. anwenden, sind deshalb gesetzlich verpflichtet, auf Grundlage des „Equal-pay“ – Anspruchs für ihre Beschäftigten Beiträge nachzuzahlen und Entgeltmeldungen und Lohnnachweise entsprechend zu korrigieren. Dies betrifft alle Beschäftigungszeiten seit einschließlich Dezember 2005. Sollten die Leiharbeitgeber ihrer Verpflichtung bis zum 31. Mai 2011 nicht nachgekommen sein, werden Säumniszuschläge auf die ausstehenden Sozialversicherungsbeiträge erhoben. Dies gilt rückwirkend ab Verkündung der Entscheidung des BAG am 14. Dezember 2010. Ab Juli 2011 werden die Rentenversicherungsträger zur Kontrolle Betriebsprüfungen durchführen. Im Bereich der DRV Rheinland sind hiervon etwa 110 Leiharbeitgeber betroffen.

Für Fälle, in denen sich die Höhe der „Equal pay“ – Ansprüche nicht oder nicht ohne unverhältnismäßigen Aufwand ermitteln lässt, sind Vereinfachungslösungen denkbar. In Fällen ernsthafter Zahlungs-schwierigkeiten kann die Stundung der Beiträge bei den Einzugsstellen, also den Krankenkassen, beantragt werden.

Personal

Um unsere Aufgaben in der Sachbearbeitung, in der Auskunft und Beratung, im Prüfdienst und natürlich auch in allen anderen Bereichen erfüllen zu können, wird die Anzahl der hierzu erforderlichen Planstellen und Beschäftigten regelmäßig auf der Grundlage aktueller Arbeitsmengen bemessen und überprüft. Während in den Sachbearbeitungsbereichen keine größeren Anpassungen anstehen, muss in der Widerspruchs- und Rechtsbehelfsstelle aufgrund des anhaltend hohen Widerspruchseingangs nachgesteuert werden. Die Bemessung des Prüfdienstes wird noch einige Zeit beanspruchen.

Planstellen sind das eine, qualifiziertes, speziell für unsere Aufgaben ausgebildetes Personal das andere. Um letzteres sicherzustellen, stellt die DRV Rheinland bereits seit vielen Jahren für die Hauptverwaltung und die Kliniken jährlich bis zu 90 junge Menschen zur Ausbildung ein. Hieran wollen wir auch künftig festhalten.

Während wir in den letzten Jahren nicht alle Nachwuchskräfte nach abgeschlossener Ausbildung dauerhaft übernehmen konnten, stellt sich die Situation mit Blick auf den absehbaren Personalbedarf der nächsten Jahre zunehmend anders dar. Dies hat zur Folge, dass wir auch in diesem Jahr wieder fast allen Auszubildenden und den an der Fachhochschule ausgebildeten Bachelors einen unbefristeten Arbeitsvertrag anbieten werden, soweit die Leistungsvoraussetzungen erfüllt werden. Allein für die Hauptverwaltung wollen wir bis zu 34 Sozialversicherungsfachangestellte, 3 Fachinformatiker, 2 Kaufleute für Bürokommunikation und bis zu 23 Studierende, die Bachelors of Laws, übernehmen. Bei letzteren wollen wir - wie im Vorjahr - von der tarifrechtlichen Möglichkeit der Vorwegge-währung einer Lebensaltersstufe Gebrauch zu machen.

Klinikkette

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Selbstverwaltung hat in dieser Sozialwahlperiode intensiv die betriebswirtschaftliche Optimierung und Restrukturierung unserer eigenen Rehakliniken begleitet. Das Ziel war klar definiert:

Bis Ende 2010 sollte die Klinikkette der DRV Rheinland den bundesweit ermittelten Marktpreiszielkorridor für Rehabilitationsleistungen erreichen.

Heute können wir mit Blick auf unsere Klinikkette eine positive Bilanz ziehen:

Herr Haas hat bereits darauf hingewiesen, dass unsere Kliniken 2010 das beste Betriebsergebnis der letzten 20 Jahre und damit ein wichtiges Etappenziel erreicht haben.

Die Kliniken der DRV Rheinland beweisen damit täglich auch im Vergleich zu den Kliniken anderer Rentenversicherungsträger, aber insbesondere im Verhältnis zu privaten Wettbewerbern, dass wir in unseren Häusern qualitativ hochwertige Rehabilitation zu wettbewerbsfähigen Bedingungen wirtschaftlich erbringen.

Regelmäßige Patientenbefragungen und die Ergebnisse des Benchmarking innerhalb der Rentenversicherung belegen vor allem auch die hohe Anerkennung und Zufriedenheit unserer Patienten – und darauf kommt es letztlich an!

Im Bereich der Rehabilitation setzt die DRV Rheinland insgesamt auf patienten- und bedarfsorientierte Rehabilitationsleistungen.

Wir handeln dabei nach der Maxime, mit effektiven Rehaangeboten die Erwerbsfähigkeit unserer Versicherten wiederherzustellen und zu erhalten.

Drei Entwicklungen prägen die Rehabilitation für die kommenden Jahre:

  1. stärkere Arbeitsplatz- und Berufsorientierung
  2. nachhaltige Wirkung der Rehabilitation und
  3. die berechtigten Wunsch- und Wahlrechte unserer Versicherten.

Die DRV Rheinland ist auf diese Entwicklungen gut vorbereitet. Das belegen folgende Beispiele:

  1. Die in unserem Hause entwickelte „WeB-Reha“, also die intensivierte Zusammenarbeit mit Werksärzten und Arbeitgebern, wird vom Bundesverband der Betriebsärzte als bestes Modellprojekt für eine stärker arbeitsplatzbezogene Rehabilitation zur bundesweiten Anwendung empfohlen. Die DRV Westfalen hat unser Web-Reha-Verfahren bereits übernommen und mit der DRV Bund sind wir zur bundesweiten Anwendung im Gespräch.
  2. Rehabilitation soll und muss möglichst nachhaltige Wirkung entfalten. Deshalb haben wir zum Beispiel in unserer Klinik Roderbirken die international prämierten Ergebnisse unseres Forschungsprojektes „Sekona“ zur nachhaltigen kardiologischen Rehabilitation in die Standardtherapiepraxis übernommen. So halten wir den Kontakt zu unseren Patienten auch nach Abschluss der stationären Rehabilitation und reduzieren so nachweislich das Risiko der Erwerbsminderung.
  3. Die gesetzlichen Wunsch- und Wahlrechte der Patienten und ein damit verbundenes, geändertes Antragsverhalten führen dazu, dass wir unseren Versicherten in unserem Zuständigkeitsbereich vermehrt wohnortnahe, ambulante Rehabilitationsmaßnahmen anbieten. Die DRV Rheinland hat die ambulanten Reha-Angebote konsequent ausgebaut und ist inzwischen bundesweit führend im Bereich der ambulanten Rehabilitation.

In der Rehabilitation ist die DRV Rheinland damit für die kommenden Jahre gut aufgestellt. Gleichwohl müssen wir weiter am Ball bleiben, um die Kliniken dauerhaft zukunftsfest zu erhalten.

Verwaltungs- und Verfahrenskosten

Meine Damen und Herren,

ich komme nun zu einem Thema, über das wir in den letzten Jahren regelmäßig berichtet haben, nämlich die Umsetzung der gesetzlich vorgegebenen Einsparverpflichtung bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten bis Ende 2010. Hier können wir und die gesetzliche Rentenversicherung insgesamt Vollzug melden.

Die DRV Rheinland hat ihr Budget für das Jahr 2010 in Höhe von 224,85 Mio. Euro um rund 9,2 Mio. Euro deutlich unterschritten und das Jahr 2010 mit Ausgaben in Höhe von 215,66 Mio. Euro abgeschlossen. Bei den anderen Rentenversicherungsträgern sieht es ähnlich aus. Zur Klarstellung: Zur Erfüllung der gesetzlichen Verpflichtung hätte die Einhaltung des Budgets ausgereicht, mithin hat die gesetzliche Rentenversicherung ihre Verpflichtung mehr als erfüllt.

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat uns im Februar 2011 wissen lassen, dass die Deutsche Rentenversicherung ein gutes Zwischenergebnis bei der Reduzierung der Verwaltungs- und Verfahrenskosten erzielt habe und uns gebeten, den bisherigen Weg einer weiteren Erhöhung der Leistungsfähigkeit und Effizienz beständig weiter zu verfolgen.

Auch ohne die Bitte des BMAS waren und sind wir uns in der Rentenversicherung einig, den eingeschlagenen Kurs konsequent fortzusetzen und die Budgets der Verwaltungs- und Verfahrenskosten weiterhin an den tatsächlich notwendigen Ausgaben auszurichten. Wir haben daher bereits im letzten Jahr gemeinsam das Verfahren zur Fortschreibung des Budgets in diesem Sinn modifiziert und noch mehr an die tatsächlich erforderlichen Ausgaben angepasst, um ein Auseinanderdriften von Budgets und Rechnungsergebnissen zu vermeiden. Sollte dies nicht ausreichen, werden wir das Verfahren weiter nachjustieren.

Budgetierte Reha-Ausgaben

Bei der anderen budgetierten Kontenklasse, unseren Ausgaben der Kontenklasse 4 für die Rehabilitation, haben wir im letzten Jahr unser Budget in Höhe von 321,6 Mio. Euro – wie fast alle anderen Rentenversicherungsträger auch - bis auf wenige tausend Euro vollständig ausgeschöpft. Grund hierfür ist ein nach wie vor hoher Antragseingang bei der medizinischen und der beruflichen Rehabilitation, hier setzt sich die Entwicklung der letzten Jahre fort. Es ist daher bereits heute absehbar, dass wir auch das Budget 2011 - unser vorläufiges Budget beträgt rund 325 Mio. Euro – in vollem Umfang ausschöpfen werden.

Vor diesem Hintergrund macht es Sinn, mit Blick auf längere Lebensarbeitszeiten, die bekannte demografische Entwicklung der erwerbstätigen Bevölkerung und den erwarteten steigenden Reha-Bedarf zu hinterfragen, ob die Koppelung des Reha-Budgets ausschließlich an die Entwicklung der Bruttolöhne- und –gehälter dauerhaft sinnvoll und zielführend ist. Die von Herrn Haas angesprochenen Vorschläge einiger Bundesländer gehen aus unserer Sicht in die richtige Richtung.

In die falsche Richtung geht hingegen die Absicht des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS), den Reha-Trägern weitere finanzielle Lasten aufzuerlegen, die das Reha-Budget zusätzlich belasten. Es geht um die Aufwendungen für Rentenversicherungsbeiträge für Personen im Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich der Werkstätten für behinderte Menschen. Allein bei der DRV Rheinland geht es um Aufwendungen von rund 3 Mio. Euro jährlich.

Das Bayerische Landessozialgericht hatte im Februar 2010 die Rechtsauffassung der Reha-Träger bestätigt und entschieden, dass diese Aufwendungen vom Bund zu tragen sind. Nachdem das BSG die Revision des BMAS gegen dieses Urteil zurückgewiesen hat, beabsichtigt das BMAS nunmehr im Rahmen einer Gesetzesänderung die Rechtsgrundlagen rückwirkend ab dem Jahr 2008 dahingehend zu ändern, dass die Reha-Träger und damit auch die Rentenversicherungsträger diese Aufwendungen doch zu tragen haben. Nach Auffassung der Deutschen Rentenversicherung handelt es sich hierbei um eine echte Rückwirkung, die verfassungsrechtlich unzulässig wäre. Ob, wann und in welcher Form die geplante Gesetzesänderung mit dem Vierten SGB IV Änderungsgesetz tatsächlich umgesetzt wird, bleibt abzuwarten.

Viertes SGB IV Änderungsgesetz

Der vorliegende Referentenentwurf des vierten SGB IV Änderungsge-setzes hat aber nicht nur zweifelhafte leicht toxische Inhalte, sondern auch Regelungen, die die Rentenversicherung schon lange gefordert hat. So sollen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine erweiterte Datenübermittlung zwischen den Meldebehörden (Standesämtern) und der gesetzlichen Rentenversicherung geschaffen werden. Während bisher nur Geburts- und Sterbedaten übermittelt werden, soll künftig durch die zusätzliche Übermittlung von Daten über Wiederverheiratungen verhindert werden, dass Hinterbliebenenrenten überzahlt werden. Dies ist eine lange überfällige Regelung.

Um die Attraktivität der ehrenamtlichen Tätigkeit zu erhöhen, soll für die ehrenamtlich Tätigen, die eine Aufwandsentschädigung und eine vor der Regelaltersgrenze beginnende Rente der gesetzlichen Rentenversicherung erhalten, eine fünfjährige Übergangsregelung bei der Berücksichtigung der Aufwandsentschädigung als Hinzuverdienst geschaffen werden.

Meine Damen und Herren,

ich komme nun zu einem Thema, das alle Rentenversicherungsträger, primär die Regionalträger, in den letzten Monaten zunehmend beschäftigt, nämlich die Prüfungen durch den Bundesrechnungshof. Aus Sicht zumindest der Regionalträger haben die Prüfungen des Bundesrechnungshofes und seiner Prüfungsämter nicht nur an Anzahl, Dauer und Umfang stetig zugenommen (aktuell laufen rund 160 Prüfungen), es kristallisiert sich auch zunehmend der Eindruck heraus, dass unter Ausserachtlassung klarer gesetzlicher Vorgaben vorrangig zentrale Lösungen favorisiert werden. Insoweit drängt sich nicht nur den geprüften Regionalträgern der Eindruck auf, dass dem B undesrechnungshof eine andere Organisation der gesetzlichen Rentenversicherung vorschwebt. Hier stellt sich dann allerdings die Frage, ob dies Aufgabe des Bundesrechnungshofes ist.

Was die Prüfkompetenzen des Bundesrechnungshofes angeht, stellt sich aus konkretem Anlass zudem die Frage, ob diese denn grenzenlos und unbeschränkt sind. Die Regionalträger und zumindest ein Teil ihrer Aufsichtsbehörden haben hierzu eine eher differenzierte Auffassung. Danach unterliegen auch die Prüfrechte des Bundesrechnungshofes den die föderale Ordnung der Bundesrepublik Deutschland absichernden Vorschriften des Grundgesetzes, d.h. die Kompetenzen der Länder sind zu beachten. Hierauf hat unsere Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, den Bundesrechnungshof deutlich hingewiesen und klargestellt, dass Prüfungen bei den Regionalträgern der Zustimmung des Ministeriums bedürfen.

Die Frage der Prüfkompetenz des Bundesrechnungshofes beschäftigt mittlerweile auch die Gerichte. Insoweit bleibt der Ausgang des derzeit beim Verwaltungsgericht Köln anhängigen Verfahrens bezüglich der Prüfrechte bei den Trägern der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung in NRW und Bayern abzuwarten. Die hier zu erwartende Entscheidung wird sicherlich zu weiterer Klarheit und Versachlichung beitragen.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,

dies ist heute die letzte Vertreterversammlung der laufenden Wahlperiode.

Die Geschäftsführung, Annegret Kruse, Holger Baumann und ich, wir möchten uns bei allen Mitgliedern der Vertreterversammlung und ihrer Ausschüsse herzlich für die aktive Unterstützung, die vertrauensvolle Zusammenarbeit und die kollegiale Mithilfe bedanken. Wir haben gemeinsam vieles auf den Weg gebracht und zu guten Ergebnissen geführt. Die Zusammenarbeit mit Ihnen war nicht nur erfolgreich, sie hat uns auch Spaß gemacht.

Sie, die Vertreterinnen und Vertreter der Selbstverwaltung, waren und sind der Garant dafür, dass die Interessen der Versicherten, Rentner und Arbeitgeber im Vordergrund stehen, Bürokratie und Zentralismus nicht die Oberhand gewinnen. Wir gehen davon aus, dass dies auch in Zukunft so bleiben wird.

Denjenigen unter Ihnen, die der neuen Vertreterversammlung nicht mehr angehören werden, wünschen wir alles Gute verbunden mit der Hoffnung, dass sie der Rentenversicherung und speziell der Deutschen Rentenversicherung Rheinland weiterhin verbunden bleiben.

Ich danke Ihnen für ihre Aufmerksamkeit !