ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich freue mich, Ihnen heute erstmalig als Vorsitzende des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Rheinland über die Tätigkeit des Vorstandes und aktuelle rentenpolitische Entwicklungen berichten zu können.
Senkung des Beitragssatzes
Sie erinnern sich sicher noch an die letzte Vertreterversammlung im Juni dieses Jahres in Bad Ems. Seinerzeit hatte mein Pendant auf Arbeitgeberseite, Herr Meder, vorausgeblickt und eine weitere Beitragssatzsenkung in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Januar 2013 prognostiziert.
Und er hat damit Recht behalten: die gute Beschäftigungslage und die damit einhergehende, erfreuliche Einnahmesituation in der gesetzlichen Rentenversicherung führen dazu, dass die Finanzreserve der Deutschen Rentenversicherung so weit angewachsen ist, dass der Beitragssatz zum Jahresbeginn 2013 erneut zu senken ist.
Nachdem der Beitragssatz zu Beginn des Jahres 2012 auf 19,6 Prozent gesenkt wurde, wird er zum Jahresbeginn 2013 noch einmal deutlich sinken, nämlich auf 18,9 Prozent. Damit unterschreitet der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung erstmals seit 1995 wieder die Grenze von 19 Prozent.
Ob diese gesetzliche Vorgabe, die eine Beitragssatzsenkung bei Anwachsen der Nachhaltigkeitsrücklage auf über 1,5 Monatsausgaben der Rentenversicherung zwingend vorschreibt, den mittel- und längerfristigen Herausforderungen gerecht wird, darüber kann man trefflich streiten.
Nicht nur der Deutsche Gewerkschaftsbund wiederholte im Jahresverlauf seine Forderung nach einem Verzicht auf eine derart deutliche Beitragssatzsenkung, statt dessen sollte eine zusätzliche Demografie-Rücklage aufgebaut werden, um künftige absehbare Lasten zu begrenzen. Es ist allein schon angesichts der zu erwartenden demografischen Entwicklung absehbar, dass die Rücklagen der Deutschen Rentenversicherung abschmelzen werden. Konjunkturelle Eintrübungen können dann das ihrige dazu beitragen, dass zur Sicherstellung der Liquidität der Rentenversicherung der Beitragssatz wieder mehr oder weniger stark angehoben werden muss.
Auch der Sozialbeirat hat deshalb in seinem Jahresgutachten 2012 zur Vorsicht geraten und unter anderem gefordert, dass eine Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage, die aktuell bei 0,2 Monatsausgaben liegt, unverzichtbar sei.
Finanzlage der Deutschen Rentenversicherung
Wie immer, meine sehr geehrten Damen und Herren, werfen wir im Rahmen der Vertreterversammlung auch einen Blick auf die Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung und betrachten die mittelfristig zu erwartende Entwicklung.
Um die Finanzlage der Rentenversicherung zu beurteilen, trifft sich regelmäßig der so genannte Schätzerkreis für die Rentenfinanzen, dem Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales sowie ein Vertreter des Bundesversicherungsamtes angehören.
Auf das Wesentliche zusammengefasst, kommt der Schätzerkreis (Stand Oktober 2012) zu folgenden Ergebnissen:
Die Beitragseinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung werden für das Jahr 2012 auf 193 Mrd. EUR geschätzt. Im Vergleich zu 2011 bedeutet dies einen Anstieg um 2,1 Prozent. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass der Beitragssatz 2012 von 19,9 Prozent auf 19,6 Prozent reduziert wurde. Wäre dies nicht geschehen, läge der Anstieg der Beitragseinnahmen sogar bei 3,7 Prozent.
Von den Beitragseinnahmen entfallen rund 174,5 Mrd. EUR auf Pflichtbeiträge. Dies bedeutet gegenüber 2011 einen Zuwachs von 2,4 Prozent, beitragssatzbereinigt sogar um 3,9 Prozent.
Die Bundeszuschüsse für das Jahr 2012 werden insgesamt voraussichtlich 60 Mrd. EUR erreichen.
Die Gesamteinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung werden zum Jahresende 2012 auf 254,4 Mrd. EUR geschätzt.
Auf der Ausgabenseite stellen – wie in jedem Jahr – die Rentenausgaben die größte Position dar. Sie werden für 2012 auf rund 216 Mrd. EUR geschätzt, 2011 waren es noch 212 Mrd. EUR.
Bei Gesamtausgaben von rund 249,3 Mrd. EUR ergibt sich ein Überschuss von 5,1 Mrd. EUR. Die Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung wird Ende 2012 auf 29,4 Mrd. EUR anwachsen und damit 1,69 Monatsausgaben betragen.
Die Schätzung des Schätzerkreises für den mittelfristigen Zeitraum basiert auf Eckwerten der Bundesregierung aus der Frühjahrsprojektion zur wirtschaftlichen Entwicklung und den Ergebnissen der Steuerschätzung im Mai 2012. Diese Vorausberechnungen berücksichtigen zudem die mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2013 vorgesehene Kürzung des allgemeinen Bundeszuschusses um 1 Mrd. EUR im Jahr 2013 und jeweils 1,25 Mrd. EUR in den Jahren 2014 bis 2016. Dies macht eine Kürzung um 4,75 Mrd. EUR brutto und rund 4 Mrd. EUR netto aus.
Für das Jahr 2013 rechnet die Bundesregierung noch mit einem leichten Zuwachs der Zahl der Beitragszahler um 0,2 Prozent. In den Folgejahren verbleibt die Beschäftigung voraussichtlich auf dem erreichten Niveau.
Mit dem Beitragssatz von 18,9 Prozent wird für Ende 2013 eine Nachhaltigkeitsrücklage von 27,3 Mrd. EUR erwartet. Bei einer Monatsausgabe zu eigenen Lasten von 17,9 Mrd. EUR entspricht dies einer Rücklage von 1,53 Monatsausgaben.
Für den bis zum Jahr 2017 reichenden Mittelfristzeitraum wird ein konstanter Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung von 18,9 Prozent vorausberechnet. Ende 2017 soll die Nachhaltigkeitsrücklage – so die Schätzer – dann auf 14,6 Mrd. EUR gesunken sein. Dies entspräche rund 0,73 Monatsausgaben.
Was die Spekulationen zur Höhe der Rentenpassung 2013 angeht - in den alten Bundesländern sollen die Renten um etwa ein Prozent, in den neuen Ländern sogar über drei Prozent steigen - ist angesichts der Erfahrungen der letzten Jahre Zurückhaltung geboten. Die hierfür relevanten endgültigen Daten liegen erst im Frühjahr 2013 vor.
Mit Blick auf die Zukunft mahnt der Schätzerkreis, man dürfe angesichts der gegenwärtig günstigen Einnahmesituation und der hohen Nachhaltigkeitsrücklage nicht übersehen, dass angesichts der Vielfachkrise im Euro-Raum erhebliche Risiken für eine stabile wirtschaftliche Entwicklung in den kommenden Jahren und damit auch für die Finanzreserven der Rentenversicherung bestehen.
Schlussbericht des Bundeswahlbeauftragten
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
der Bundeswahlbeauftragte für die Sozialversicherungswahlen hat am 26. September 2012 seinen Schlussbericht über die Sozialwahlen 2011 veröffentlicht. Das Referat Selbstverwaltung hat Ihnen dieses Dokument zu den Vorbesprechungen der beiden Gruppen zur heutigen Vertreterversammlung ausgelegt. Der Bericht enthält u. a. Vorschläge, wie die Sozialwahlen weiter entwickelt werden können. Die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände und der Deutsche Gewerkschaftsbund haben am 5. Oktober 2012 gemeinsam Stellung zum Sozialwahlbericht 2011 genommen.
Die Sozialpartner begrüßen das Anliegen des Bundeswahlbeauftragten, die soziale Selbstverwaltung zu stärken und die Sozialwahlen zu modernisieren.
So wird die Forderung des Bundeswahlbeauftragten nach mehr Transparenz bei den Sozialwahlen von den Sozialpartnern ausdrücklich unterstützt. Hilfreich hierfür könnte eine öffentliche Bekanntgabe und Vorstellung der „Listen“ und der Kandidatinnen und der Kandidaten sein. Zu begrüßen ist ferner die Forderung des Bundeswahlbeauftragten, die Stimme bei den Sozialwahlen auch online abgeben zu können. Dieses Verfahren kann helfen, die Kosten für Urwahlen zu verringern und die Wahlbeteiligung zu erhöhen. Nachdem der Bundeswahlbeauftragte Online-Wahlen bereits im Jahr 2010 für technisch machbar erklärt hat, bleibt abzuwarten, ob bei den nächsten Sozialwahlen im Jahr 2017 die Online-Stimmabgabe möglich sein wird.
Ein Vorschlag jedoch geht aus Sicht von DGB und BDA in die falsche Richtung.
Forderungen nach einer Abschaffung von Friedenswahlen bei der Sozialwahl sollte nicht gefolgt werden. Die Friedenswahlen in der Sozialversicherung haben sich über viele Jahrzehnte als demokratisch legitimes und effizientes Wahlverfahren bewährt. Die Friedenswahl ist ein sinnvolles, gesetzlich verankertes Instrument, um eine ausgewogene regionale und branchenmäßige Repräsentation der Arbeitgeber und Versicherten herbeizuführen. Friedenswahlen setzen einen umfangreichen Abstimmungsprozess voraus, der sicherstellt, dass die Selbstverwaltung bei dem jeweiligen Versicherungsträger ein repräsentatives Spiegelbild der Arbeitgeber und Versicherten darstellt. Die Möglichkeit der Friedenswahl ist im Sozialgesetzbuch IV und in der Wahlordnung für die Sozialversicherungswahlen gesetzlich geregelt. Die Friedenswahlen sind dementsprechend legitimiert und entsprechen laut einer Grundsatzentscheidung des Bundessozialgerichts vom 15. November 1973 den Normen des Verfassungsrechts, insbesondere auch dem Demokratieprinzip.
Auch vor dem Hintergrund der Kritik des Bundesrechnungshofs an den Ausgaben für die Sozialwahlen müssen Wahlverfahren, die diese Kosten zu begrenzen helfen, erhalten bleiben.
Kliniken – Wirtschaftlichkeit
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
das Bundesministerium für Arbeit und Soziales sowie die Aufsichtsbehörden der Rentenversicherungsträger haben sich in den letzten Monaten intensiv mit den Rehabilitationskliniken der Deutschen Rentenversicherung befasst. Ein Schwerpunkt liegt hierbei auf der Bewertung der Wirtschaftlichkeit der rentenversicherungseigenen Kliniken im Vergleich zu den Vertragseinrichtungen.
Zu diesem Zweck haben alle Rentenversicherungsträger ihren Aufsichtsbehörden die maßgebenden Klinikdaten der Jahre 2008 bis 2010 zur Weiterleitung an das BMAS zur Verfügung gestellt. Erste Ergebnisse bestätigen, dass die sechs eigenen Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland insgesamt positiv abschneiden.
Maßgebend hierfür ist, dass der in den letzten Jahren gemeinsam mit den Beschäftigten vor Ort, mit Unterstützung durch die Selbstverwaltung und in enger Begleitung durch unsere Aufsichtbehörde eingeschlagene Weg zielgerichtet fortgesetzt worden ist.
In diesem Jahr hat insbesondere die Klinik Niederrhein betriebswirtschaftlich einen großen Schritt nach vorne gemacht und mit vollen Bettenkapazitäten erstmals den wettbewerbsrelevanten Marktpreiskorridor deutlich erreicht. Damit erfüllen fünf unserer sechs eigenen Kliniken die von der Deutschen Rentenversicherung Bund jährlich ermittelten Marktpreiszielvorgaben und beweisen damit, dass die Deutsche Rentenversicherung Rheinland qualitativ anspruchsvolle Rehabilitationsleistungen zu wettbewerbsfähigen Preisen erbringt.
Aus unserer Klinikkette hat allein die Nordseeklinik auf Borkum das betriebswirtschaftliche Ziel des oberen Marktpreises auch in 2012 noch nicht erreicht. Die Kooperation mit der Partnerklinik der DRV Bund auf Borkum unter einer gemeinsamen Klinikleitung hat noch nicht dazu geführt, dass die Kliniken die Kosten wesentlich senken konnten. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Insellage mit den höheren Liefer- und Transportkosten sowie der Kurbeitrag das Betriebsergebnis der Kliniken auf Borkum besonders belasten. Ein Aufschlag für die Insellage ist bisher im Marktpreisvergleich nicht enthalten.
Die Nordseeklinik steht im kommenden Jahr vor weiteren wichtigen Veränderungen, nicht nur, weil der bisherige Chefarzt, Herr Dr. Resler, die Nordseeklinik verlassen hat. Im nächsten Jahr soll die Abteilung Psychosomatik deutlich erweitert und eine entsprechende Erlössteigerung der Nordseeklinik erzielt werden.
Rentenkonzepte des BMAS und der SPD
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
in den letzten Monaten hat sich eine politische Debatte um Reformen in der Alterssicherung und hier insbesondere im Bereich des Rentenrechts entwickelt, die aller Voraussicht nach den anstehenden Bundestagswahlkampf wesentlich bestimmen wird. Ausgelöst wurde die Debatte durch den im September 2011 von der Bundesarbeitsministerin ins Leben gerufenen so genannten „Regierungsdialog Rente“. Ziel war es, Ansätze zu diskutieren, mit denen der Ausweitung von Altersarmut vorgebeugt werden kann.
An diesem Dialog nahmen Vertreter der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Sozialpartner sowie Verbände und Institutionen teil. Der Regierungsdialog nannte sich ziemlich bald nur noch „Rentendialog“ und mündete schließlich in der Vorstellung eines so genannten „Rentenpakets“ im März 2012.
Wesentliche Teile dieses Rentenpaketes wurden anschließend in den Referentenentwurf für ein „Rentenversicherungs-Lebensleistungsanerkennungsgesetz“ aufgenommen. Im August 2012 schließlich mündete der Referentenentwurf in das „Alterssicherungsstärkungsgesetz“.
Seither wird der Entwurf auch in der Koalition zum Teil kontrovers und differenziert diskutiert.
Während die Vorschläge zur Verbesserung der Erwerbsminderungsrenten, die Ausweitung der Hinzuverdienstmöglichkeiten im Rahmen der Kombi-Rente sowie die Einführung einer Demografiekomponente bei der Fortschreibung des Reha-Budgets im Grundsatz wenig strittig sind, stoßen die Vorstellungen zur Zuschussrente vielfach auf Ablehnung. Zur Vermeidung von Altersarmut werden stattdessen andere Instrumente vorgeschlagen, wie unter anderem die Ausweitung der Anrechnung von Kindererziehungszeiten auch auf Geburten vor 1992, die Verbesserung der rentenrechtlichen Bewertung von Pflegezeiten und die Ausweitung der Regelungen zur Rente nach Mindesteinkommen. Die Überlegungen zur Einführung einer obligatorischen Alterssicherung für Selbständige werden ebenfalls eher kontrovers diskutiert.
Parallel zu den Aktivitäten der Bundesregierung entwickelte auch die wichtigste Oppositionskraft, die SPD, eigene „Eckpunkte für ein Konzept zur Bewältigung der rentenpolitischen Herausforderungen“ mit Kernelementen wie Aussetzung der Absenkung des Rentenniveaus zunächst bis 2020, Aussetzung der Anhebung der Regelaltersgrenze auf 67 Jahre, bis mindestens die Hälfte der über Sechzigjährigen beschäftigt ist, Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten insbesondere durch den Verzicht auf Rentenabschläge, flexiblere Regelungen für den Übergang in Rente (Teilrente ab 60) und Einführung einer Solidarrente durch die bedürftigkeitsgeprüfte Aufstockung niedriger Renten auf 850 EUR für langjährig Versicherte.
Auch die übrigen im Bundestag vertretenen Parteien haben im Zuge der Reformdiskussion ihre Positionen dargestellt.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
in der Rentenversicherung und der sie tragenden Selbstverwaltung sind wir uns über grundlegende Aspekte und die Bewertung einzelner Vorschläge durchaus einig.
Dies betrifft zum Einen die Erkenntnis, dass Altersarmut am ehesten bereits während der Erwerbsphase entgegen zu wirken ist. Zum Anderen gilt dies unstrittig für die Notwendigkeit einer sachgerechten Finanzierung aller Maßnahmen, mit denen innerhalb der gesetzlichen Rentenversicherung Altersarmut vermieden werden soll. Da dies eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist und nicht etwa nur der Beitragszahler und Rentenbezieher, müssen wir darauf bestehen, dass die Ausgaben hierfür in vollem Umfang durch zusätzliche Mittel aus dem Bundeshaushalt zu finanzieren sind.
Einigkeit besteht auch hinsichtlich der Bewertung weiterer Einzelmaßnahmen, von einer verbesserten Erwerbsminderungsrente, über Möglichkeiten zu einem flexibleren Übergang in die Rente mit Erleichterungen beim Hinzuverdienst bis hin zu einem bedarfsgerechten Budget für Leistungen zur Rehabilitation.
Hierzu besteht nicht nur grundsätzlicher Konsens zwischen den Sozialpartnern, sondern auch in weiten Teilen der Politik. Vor diesem Hintergrund erwarten wir von denjenigen, die Verantwortung tragen, dass sie dieser auch gerecht werden. Die strittigen Punkte der Rentendiskussion dürfen nicht dazu führen, dass die von einem breiten Konsens getragenen Maßnahmen unterbleiben.
Damit, meine sehr geehrten Damen und Herren, möchte ich meinen heutigen Bericht schließen und Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit danken.