ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!
Sehr geehrter Herr Vorsitzender,
meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich möchte mit dem Bericht der Geschäftsführung an die Ausführungen von Frau Dr. Graf anknüpfen und Sie zunächst über weitere Entwicklungen in den eigenen Kliniken und im Reha-Bereich unterrichten.
Kliniken
Frau Dr. Graf hat in ihrem Bericht die ganz überwiegend positive ökonomische Entwicklung unserer sechs eigenen Rehabilitationskliniken hervorgehoben. Dies wird auch von maßgeblicher dritter Stelle - dem Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales des Landes NRW, unserer Aufsichtsbehörde - anerkannt. Die Aufsichtsbehörden der Rentenversicherungsträger des Bundes und der Länder haben sich in diesem Frühjahr erneut eingehend mit der wirtschaftlichen Entwicklung der rentenversicherungseigenen Kliniken befasst. Aufgrund der positiven Entwicklung des Gesamtergebnisses unserer Klinikkette steht hier die Deutsche Rentenversicherung Rheinland zu Recht nicht im Fokus der Beobachtung durch die Aufsichtsbehörden.
Es ist allerdings erkannt worden, dass der Wirtschaftlichkeitsvergleich der Rehakliniken der verschiedenen Träger der Rentenversicherung dadurch erschwert wird, dass die Datenbasis und die Berechnungsgrundlagen immer noch nicht einheitlich sind und von den Trägern zum Teil mit unterschiedlicher Konsequenz umgesetzt werden.
Ich möchte dies an einem Beispiel deutlich machen, das für die Kliniken der DRV Rheinland von besonderer Bedeutung ist. Die Kosten der Kliniken – also ihre Pflegesätze – werden wesentlich auch dadurch beeinflusst, in welchem Umfang Kosten und Leistungen der Hauptverwaltung auf die Rehakliniken umgelegt und umgerechnet werden. Dass dies zu erfolgen hat, ist unbestritten. Es hat sich jedoch sehr deutlich herausgestellt, dass die Rentenversicherungsträger in diesem Bereich trotz einheitlicher Haushalts- und Buchungsgrundlagen ihre Kliniken in erheblich abweichender Weise mit solchen Umlagekosten der Hauptverwaltung belasten.
Die DRV Rheinland verrechnet seit Jahren äußerst transparent und konsequent die entstandenen Kosten der Hauptverwaltung auf die Rehakliniken. Bundesweit tragen unsere Rehakliniken mit einem Betrag von über 6 Euro pro Pflegetag die höchsten Umlagekosten innerhalb der gesamten Rentenversicherung. Dies ist insoweit wettbewerbsrelevant, als beispielsweise sechs andere Rentenversicherungsträger ihre Rehakliniken mit weniger als einem Drittel dieses Betrages belasten. Eine vor einem Jahr eingesetzte trägerübergreifende Arbeitsgruppe hat leider bisher noch keine konsensfähigen Vorschläge zur Vereinheitlichung erarbeiten können.
Wir werden daher in einer Abstimmung mit unserer Aufsichtsbehörde bis zum Jahresende prüfen, wie wir die Leistungen der Hauptverwaltung neu organisieren und in welchem Umfang Kosten der Hauptverwaltung in Zukunft auf unsere Rehakliniken verursachergerecht und angemessen umgelegt werden. Über das Ergebnis unserer Überlegungen werde ich Sie in der nächsten Vertreterversammlung informieren.
Kooperation Bundeswehr
Der gute Ruf und die Leistungsfähigkeit unserer Rehabilitationskliniken haben dazu geführt, dass aktuell eine bundesweite Institution auf uns aufmerksam geworden ist, mit der wir bisher nur in Einzelfällen kooperiert haben. Ich spreche von der Bundeswehr.
Seit Beginn dieses Jahres wird in Gesprächen mit den maßgeblichen Vertretern des Sanitätsdienstes der Bundeswehr eine Kooperation zur Schulung und Qualifizierung von Bundeswehrärzten durch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland und ihre Rehabilitationskliniken vorbereitet. Ab Herbst dieses Jahres werden in unserem Hause mehr als 20 Bundeswehrärzte an einer sozialmedizinischen Weiterbildung teilnehmen, die die Hauptverwaltung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland zusammen mit der Ärztekammer Nordrhein durchführt. Es ist im Rahmen der Kooperation mit der Bundeswehr weiter geplant, dass Bundeswehrärzte auch praktische sozialmedizinische Erfahrung in den Kliniken der DRV Rheinland erwerben. Sie sollten sich daher nicht wundern, wenn Sie zukünftig bei uns den einen oder anderen Bundeswehrarzt in Uniform treffen.
Prävention
Unterrichten möchte ich Sie über ein weiteres Modellprojekt, das einen besonderen Rehabilitationsschwerpunkt im zweiten Halbjahr bildet. Im Juli startet das Rheinische Modellprojekt Prävention. Gemeinsam mit der Deutschen Rentenversicherung Bund wird die DRV Rheinland in ausgewählten Standorten entlang der Rheinschiene die von vielen Arbeitgebern, Unternehmen, Versicherten und Verbänden gefragten Präventionsleistungen gemäß § 31 Absatz 1 Satz 1 Nr. 2 SGB VI anbieten. Die Deutsche Rentenversicherung hat sich im Jahr 2012 bundesweit darauf verständigt, Präventionsleistungen auf dieser Grundlage für Versicherte zu erbringen, die durch belastende Arbeitsumstände und gegebenenfalls hinzukommende Belastungen aus ihrem sozialen Umfeld einem höheren gesundheitlichen Risiko unterliegen. Nordhein-Westfalen und insbesondere das Rheinland werden wie schon im Bereich der allgemeinen ambulanten, Wohnort nahen Rehabilitation auch bei ambulanten Präventionsleistungen bundesweit als Modellregion wichtige Grundlagen für die gesamte Rentenversicherung erarbeiten.
Klinikinformationssystem KIS/EPA
Ganz aktuell kann ich Ihnen berichten, dass in unserer Klinikkette in diesen Tagen ein zentrales Projekt in die Praxis überführt wird: die elektronische Patientenakte.
Ein neues dv-gestütztes Klinikinformationssystem löst in unseren Rehakliniken die seit Jahrzehnten etablierte Patientenakte in Papierform ab. Ärzte, Krankenschwestern, Therapeuten oder die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Klinikbuchhaltung und der Therapiesteuerung können seit diesem Monat genau die Patientendaten, die sie für ihre eigene Arbeit benötigen, jederzeit aktuell am PC abrufen.
Vom ärztlichen Aufnahmegespräch über die verschiedenen Therapien, Laborwerte und Leistungsparameter bis zu den Ergebnissen der ärztlichen Visite oder der Gespräche mit Sozialarbeitern und Psychologen werden alle Therapieschritte und Therapieerfolge in der elektronischen Patientenakte erfasst und dokumentiert. Am Ende der Rehabilitation entsteht aus der elektronischen Patientenakte dann zeitnah und individuell der notwendige Entlassungsbericht für den Patienten mit den konkreten Empfehlungen zu seinen beruflichen Einsatzmöglichkeiten oder Leistungseinschränkungen am Arbeitsplatz.
Das neue Klinikinformationssystem mit der elektronischen Patientenakte bedeutet in der Rehabilitationspraxis einen großen Fortschritt, an dem viele Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Hauptverwaltung, der Kliniksteuerung, der NOW IT sowie zahlreiche Arbeitsgruppen in den Kliniken mehrere Jahre gearbeitet haben. Wir wollen nicht verhehlen, dass der Weg durchaus mühsam und anstrengend war und den Beteiligten einiges abverlangt hat. Aber der Aufwand hat sich gelohnt. Die elektronische Patientenakte ist ein weiteres Bespiel für die Innovationskraft in unseren Rehabilitationskliniken.
Einführung rvDialog
Am Ziel sind wir auch bei einem anderen zentralen Projekt, das nicht nur uns, sondern alle 16 Rentenversicherungsträger bewegt, nämlich der Einführung des gemeinsamen einheitlichen Programmsystems für unsere Kernanwendungen Versicherung, Rente und Rehabilitation mit dem Namen rvDialog. rvDialog, das auf dem bisher bei uns eingesetzten System basiert, zeichnet sich insbesondere durch eine gemeinsame ergonomische Benutzeroberfläche, Barrierefreiheit und zusätzliche Funktionen aus.
Seit dem 25. März dieses Jahres können wir Vollzug melden. Nachdem die Regionalträger im Süden und Südwesten im Februar erfolgreich den Produktiveinsatz vollzogen haben, ist der Einsatz bei uns, den übrigen Regionalträgern und bei der DRV Knappschaft-Bahn-See am 25. März erfolgt. Dank der umfangreichen Vorarbeiten und Vorbereitung durch die beiden Leistungsabteilungen Versicherung, Rente und Rehabilitation zentral und dezentral und die NOW IT GmbH, dank der mehrwöchigen intensiven Schulungen aller Anwender seit Ende Januar 2013 und der umfassenden Unterstützung und Hilfestellung durch die Expertinnen und Experten der beiden Leistungsabteilungen während der Umstellungsphase konnte der Produktiveinsatz bei der DRV Rheinland ohne nennenswerte Schwierigkeiten vollzogen werden. Die beteiligten Kolleginnen und Kollegen haben hier hervorragende Arbeit geleistet und sich den Dank des Hauses redlich verdient.
Mit der abschließenden Praxisübernahme durch die DRV Bund bis Ende 2013 wird eines der anspruchsvollsten gemeinsamen IT-Projekte der Deutschen Rentenversicherung seinen erfolgreichen Abschluss finden.
Trotz der erfolgreichen Einführung besteht noch Verbesserungsbedarf. Aktuell sind vor allem zwei Handlungsfelder zu bearbeiten:
Zum einen ist die benötigte Rechnerleistung auf den Großrechnern gestiegen. Dieser gesteigerte Verbrauch beruht insbesondere auf dem zugenommenen Funktionsumfang, der verbesserten grafischen Benutzeroberfläche und inhaltlichen Änderungen. Zwar konnte die Zusatzbelastung mittlerweile auf ca. zusätzliche 12 – 15 Prozent Rechnerleistung reduziert und die Rechnerkapazitäten erhöht werden. Gleichwohl führt dies immer noch zu einer verlangsamten Arbeitsgeschwindigkeit des Systems und längeren Antwortzeiten. Hier ist unsere Sachbearbeitung schnelleres Arbeiten gewohnt.
Zum Zweiten stößt der verbalisierte Kontospiegel nicht überall auf Zustimmung. Der Übergang von Schlüsselzahlen auf die Verbalisierung hat aus einer überschaubaren Zahl von Seiten ein vielseitiges Kompendium werden lassen, das jetzt allerdings nahezu jeder lesen und verstehen kann. Sowohl in technischer Hinsicht, was die Antwortzeiten beim Aufruf betrifft, als auch aus inhaltlicher Sicht, was den Aufbau und die Darstellung der Kontenteile angeht, besteht hier noch Verbesserungsbedarf.
Die Experten aller Rentenversicherungsträger haben bereits die Arbeiten aufgenommen, um möglichst zügig die notwendigen Optimierungen herbeizuführen.
Budgetierte Ausgaben
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wie in jeder Vertreterversammlung, möchte ich auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation (KKL 4) und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten (KKL 7) eingehen.
Budgetierte Reha-Ausgaben
Zur Erinnerung: Das Reha-Budget wird ermittelt, in dem der der Rentenversicherung zur Verfügung stehende Gesamtbetrag des Vorjahres mit der voraussichtlichen Zunahme der Bruttoarbeitsentgelte nach den Annahmen der Bundesregierung zu den wirtschaftlichen Eckwerten fortgeschrieben wird. Maßgebend ist also ausschließlich die Veränderung der Bruttolohn- und gehaltssumme.
Um der demografischen Herausforderung mit einer deutlichen Zunahme der Arbeitnehmer in den Reha-intensiven Altersgruppen auch vor dem Hintergrund der Anhebung der Altersgrenzen für Altersrenten gerecht zu werden, hat die gesetzliche Rentenversicherung bereits seit längerem vorgeschlagen, das Reha-Budget deshalb zusätzlich zur Entwicklung der Entgelte mit einer demografischen Komponente fortzuschreiben. Dies würde in den nächsten Jahren zu einer zusätzlichen Erhöhung des Budgets führen, später dann allerdings auch wieder eine reduzierte Anpassung bewirken.
Aus dem Versuch des BMAS, den Demografiefaktor gemeinsam mit der Zuschussrente, der Kombirente und der verbesserten Erwerbsminderungsrente in ein entsprechendes Reformgesetz aufzunehmen, ist bekanntlich nichts geworden. Ein erneuter Anlauf, die Erhöhung des Reha-Budgets noch in dieser Legislaturperiode zu regeln und als Bestandteil des Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz – BUK-NOG) in das Gesetzgebungsverfahren einzubringen, wird ebenfalls nicht zum Ziel führen. Das BMAS hat den Demografiefaktor wieder aus dem Gesetzentwurf gestrichen. Wir geben die Hoffnung nicht auf und vertrauen auf die neu formierte Bundesregierung nach der Wahl.
Wegen des anhaltend hohen Rehabedarfs hat die DRV Rheinland ihr Budget des Jahres 2012 in Höhe von 335 Mio. Euro mit rd. 334,8 Mio. Euro zu 99,93 Prozent, also nahezu vollständig, ausgeschöpft.
Von den 5,8 Mrd. Euro, die der Deutschen Rentenversicherung 2013 insgesamt zur Verfügung stehen, entfallen auf unser Haus 341,2 Mio. Euro als endgültiges Budget. Im Haushaltsplan für das Jahr 2013 hatten wir im letzten Jahr noch 342,9 Mio. Euro angesetzt. Nach derzeitigen Hochrechnungen ist davon auszugehen, dass wir unser Reha-Budget auf jeden Fall zu 100 Prozent ausschöpfen werden.
Im Jahr 2014 wird das Reha-Budget der Rentenversicherung voraussichtlich auf 5,977 Mrd. Euro anwachsen, für die DRV Rheinland ergibt dies ein vorläufiges Budget in Höhe von rund 350,7 Mio. Euro. Das ist der Betrag an Nettoausgaben, mit dem wir in die Haushaltsplanberatungen für das Jahr 2014 gehen werden.
Verwaltungs- und Verfahrenskosten
Wesentlich entspannter stellt sich der Ausschöpfungsgrad des Budgets der Verwaltungs- und Verfahrenskosten dar.
Nachdem wir unser Budget für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten im Jahr 2012 in Höhe 235,7 Mio. Euro mit tatsächlichen Ausgaben von rund 226,3 Mio. Euro um gut 9,4 Mio. Euro und unseren Haushaltsansatz von 229,3 Mio. Euro um 3 Mio. Euro unterschritten haben, werden wir auch den für 2013 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen in Höhe von rund 247,3 Mio. Euro, den wir im Haushaltsplan selbst bereits auf 238,4 Mio. Euro begrenzt haben, nach der letzten Vorausberechnung auf jeden Fall deutlich unterschreiten.
Für das Haushaltsjahr 2014 beträgt unser vorläufiges Budget für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 256 Mio. Euro. Für den Haushaltsplan 2014 werden wir Ihnen wieder einen stark reduzierten Ansatz vorschlagen, der näher an den zu erwartenden tatsächlichen Ausgaben liegen wird.
Ausweitung Prüfpflicht KSK
Die Verwaltungs- und Verfahrenskosten hätten sich ab 2014 erhöht, wenn das BMAS seine Absicht tatsächlich umgesetzt hätte, den Rentenversicherungsträgern als zusätzliche Verwaltungsaufgabe ab 2014 die vollständige Prüfung aller Arbeitgeber für die Künstlersozialkasse zu übertragen.
Im Jahr 2007 hat die gesetzliche Rentenversicherung als zusätzliche Aufgabe des Betriebsprüfdienstes die Prüfung der Künstlersozialabgabe erhalten. Dies allerdings ohne Erstattung der hierdurch verursachten zusätzlichen Kosten. Im Rahmen des gesetzlich eingeräumten Auswahlermessens prüfen die Rentenversicherungsträger seither eine Auswahl von jährlich rund 70.000 Arbeitgebern wegen der Künstlersozialabgabe.
Mit dem Entwurf eines Gesetzes zur Neuorganisation der bundesunmittelbaren Unfallkassen, zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes und zur Änderung anderer Gesetze (BUK-Neuorganisationsgesetz) sollte gesetzlich festgeschrieben werden, dass die Rentenversicherungsträger künftig bei allen 800.000 Arbeitgebern, die sie pro Jahr wegen der Erfüllung ihrer sozialversicherungsrechtlichen Melde- und Beitragspflichten prüfen, zusätzlich kontrollieren, ob und ggfls. in welcher Höhe diese als etwaige Auftraggeber selbständiger Künstler und Publizisten abgabepflichtig nach dem Künstlersozialversicherungsgesetz (KSVG) sind. Dies hätte zu jährlichen Mehrkosten bei den Rentenversicherungsträgern in Höhe von voraussichtlich rund 50 Mio. Euro geführt.
Die Argumente der Rentenversicherung haben das BMAS letztlich überzeugt. Die entsprechende Regelung ist in dem Entwurf des BUK-Neuorganisationsgesetzes gestrichen worden und damit vom Tisch.
Neuregelung der Prüfung der Unfallversicherungsbeiträge
Bei der Prüfung der Unfallversicherungsbeiträge steht hingegen eine konkrete Veränderung an.
Seit 2010 haben die Prüfdienste der Rentenversicherungsträger im Auftrag der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Unfallkassen die Beitragsüberwachung übernommen. Sie prüfen im Rahmen der Arbeitgeberprüfungen die Richtigkeit der gemeldeten unfallversicherungspflichtigen Entgelte und deren zutreffende Zuordnung zu einer der Gefahrtarifstellen. Hierfür erhalten sie von den gewerblichen Berufsgenossenschaften und Unfallkassen eine jährliche Vergütung (ca. 22 Mio. Euro).
Der bereits zitierte Entwurf des BUK-Neuorganisationsgesetzes sieht nunmehr vor, dass Unternehmen, deren Beitragsaufkommen zur gesetzlichen Unfallversicherung den Grenzwert von 1,5 Prozent der Bezugsgröße (derzeit 475 Euro) nicht übersteigt, grundsätzlich nicht mehr von den Prüfungen der Rentenversicherungsträger zugunsten der Unfallversicherung erfasst werden sollen. Bei diesen Unternehmen soll künftig nur noch stichprobenweise hinsichtlich des UV-Beitrages geprüft werden. Sollte das BUK-Neuorganisationsgesetz mit dieser Regelung in Kraft treten, werden grundsätzlich nur noch die Arbeitgeber von den Rentenversicherungsträgern regelmäßig geprüft, die sechs oder mehr Beschäftigte haben. Die jährliche Vergütung wird dann natürlich auch entsprechend angepasst.
Benchmarking
Meine Damen und Herren,
lassen Sie uns einen Blick auf die aktuellen Benchmarkergebnisse werfen. Anlässlich der letzten Vertreterversammlung im Dezember in Düsseldorf habe ich über den Sachstand der Aktivitäten in den Handlungsfeldern Wirtschaftlichkeit, Kundenorientierung, Qualität und Mitarbeiterorientierung berichtet.
Im Handlungsfeld Wirtschaftlichkeit konnten die sog. Produktstückkosten für die Bearbeitung von Renten- und Reha-Anträgen, der Auskunft und Beratung sowie der Betriebsprüfung weiter stabilisiert werden mit der Folge, dass die DRV Rheinland ihre gute Position in diesem Handlungsfeld behaupten konnte. Die zuletzt eingeleiteten Benchmarkingprozesse mit anderen Rentenversicherungsträgern im Bereich Betriebsprüfdienst sind weitestgehend abgeschlossen, die Ergebnisse werden in Kürze vorgelegt und umgesetzt.
Im Handlungsfeld Kundenorientierung, das maßgeblich über die Laufzeiten, also die Dauer der Bearbeitung eines Renten- oder Reha-Antrags von der Antragstellung bis zur Bescheiderteilung definiert wird, haben wir weiter an der Laufzeitverkürzung gearbeitet. Während wir bei den Inlandsrenten mit die kürzeste Bearbeitungsdauer aufweisen können, sind die Laufzeiten bei den Anträgen auf Auslandsrenten und auf Leistungen zur Teilhabe trotz der schon erreichten Erfolge durchaus noch verbesserungsfähig.
Im Handlungsfeld Qualität, dass über die Anzahl der abgeholfenen und stattgegebenen Widersprüche im Verhältnis zu den erlassenen Bescheiden bestimmt wird, nehmen wir im Bereich Teilhabe den vordersten Rang, im Bereich Rente einen hinteren Rang. Hierbei ist allerdings zu berücksichtigen, dass die Abstände zwischen den 16 Rentenversicherungsträgern ausgesprochen marginal sind.
Trägerübergreifende Kundenbefragung
Uns interessieren aber nicht zur Daten und Fakten, sondern auch die Meinung unserer Kunden. Derzeit läuft nach einer dreijährigen Pause die vierte umfassende trägerübergreifende Kundenbefragung. Deutschlandweit werden insgesamt 76.800 Versicherte, Rentner und Arbeitgeber angeschrieben. Die Kunden erhalten mit einem Fragebogen die Gelegenheit, den Rentenversicherungsträgern ihre Meinung zu sagen, und zwar zu den Produktgruppen Rentenbescheid, Rehabescheid, Betriebsprüfung und Auskunft und Beratung. Jeder Träger befragt je Produktgruppe 1.200 Personen.
Personalbemessung
Ich möchte zum Abschluss ein Thema ansprechen, dass auch vom Bundesrechnungshof zum wiederholten Male behandelt worden ist, und zumindest was die Deutsche Rentenversicherung Rheinland betrifft, unzutreffend dargestellt worden ist, nämlich die Durchführung regelmäßiger Personalbedarfsermittlungen, wie sie gesetzlich vorgeschrieben sind.
Der Bundesrechnungshof reklamiert zum wiederholten Male fehlende Entscheidungen über Grundsätze und Qualitätsstandards bei Personalbedarfsermittlungen. Die Rentenversicherungsträger hätten ihren Personalbedarf entweder gar nicht, kaum oder nicht nach den anerkannten Maßstäben ermittelt, deshalb sei ein Großteil ihrer Stellenansätze in den Haushaltsplänen nicht etatreif.
Die Deutsche Rentenversicherung insgesamt wie auch die Deutsche Rentenversicherung Rheinland führen seit Jahrzehnten Personalbedarfsermittlungen auf der Grundlage des Handbuchs für Organisationsuntersuchungen und Personalbedarfsermittlungen des Bundesministeriums des Inneren (BMI-Handbuch) durch, so wie es auch der Bundesrechnungshof seit jeher verlangt.
Dem Bundesrechnungshof ist aufgrund der zahlreichen örtlichen Prüfungen zu diesem Themenkomplex bei uns bekannt, dass die Deutsche Rentenversicherung Rheinland sämtliche Verwaltungsbereiche Stellenbedarfsermittlungen nach Maßgabe des BMI-Handbuchs unterzogen hat und weiter unterziehen wird. Neben analytischen Erst - und Nachuntersuchungen in den kundenorientierten Sachbearbeitungsbereichen und der Aufgabenkritik in den internen Verwaltungsbereichen werden regelmäßig die entsprechend erhobenen internen Bestimmungsgrößen der Stellenbedarfsermittlung überprüft und Stellenbedarfe auf der Basis aktueller Statistikdaten nachkalkuliert.
Dies bestätigt auch unsere Aufsichtsbehörde, das Ministerium für Arbeit, Integration und Soziales im Land NRW. Das Ministerium hat mit Schreiben vom 27. Mai 2013 gegenüber dem Bundesrechnungshof zu seinen Vorwürfen, die er im Berichtsentwurf zur Prüfung der Ausrichtung der Verwaltungsstrukturen der Rentenversicherungsträger an den Zielen des Gesetzes zur Organisationsreform in der gesetzlichen Rentenversicherung pauschal erhoben hat, klargestellt, dass seine Behauptungen zu den fehlenden oder unzureichenden Personalbedarfsermittlungen und zur fehlenden Etatreife hinsichtlich der Regionalträger in Nordrhein-Westfalen unzutreffend und deshalb in dem Berichtsentwurf zu korrigieren seien. Beide Regionalträger führten seit vielen Jahren regelmäßig analytische Personalbemessungen auf der Grundlage es BMI-Handbuchs durch. Da Rechtsverstöße nicht vorlägen, seien die Haushaltspläne der beiden Träger auch aufsichtsrechtlich nicht zu beanstanden.
Zu den Ergebnissen der Stellenbedarfsermittlungen bei der DRV Rheinland ist festzustellen, dass die in den beiden großen Leistungsabteilungen Versicherung, Rente und Rehabilitation jährlich durchgeführten Bemessungen zuletzt auf der Grundlage der Arbeitsmengen des Jahres 2012 und der ersten Monate des Jahres 2013 ergeben haben, dass die Anzahl der Planstellen und Beschäftigten in den Sachbearbeitungsbereichen Rente und Versicherung sowie in den Auskunfts- und Beratungsbereichen der Service-Zentren zutreffend und ausreichend sind, im Bereich Rentenbestand ein leichter Überhang an Planstellen besteht, im Sachbearbeitungsbereich Rehabilitation hingegen aufgrund der weiter steigenden Antragsmengen nachgesteuert werden muss, soweit diese nicht durch weitere Optimierungen der Geschäftsprozesse kompensiert werden können.
Die Untersuchungsergebnisse zur Widerspruchs- und Rechtsbehelfsstelle, zu den Sachbearbeitungsbereichen Rente-Ausland und Sucht werden zurzeit ausgewertet. Gleiches gilt für den Prüfdienst. Hier werden die Ergebnisse der Benchmarkingprozesse mit den DRV’en Westfalen, Hessen und Baden-Württemberg mit einbezogen.
In den internen Leistungsbereichen läuft seit März 2013 die sog. Aufgabenkritik, eine ebenfalls anerkannte Methode der Personalbedarfsermittlung, die wir Ende 2013 abschließen wollen.
Wie Sie unschwer erkennen können, gibt es bei uns keine weißen Flecken. Wir werden Sie auch insoweit weiter auf dem Laufenden halten.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!