Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Dietmar Meder, Vorsitzender des Vorstandes

Datum: 17.06.2016

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

es geht uns gut. Und damit meine ich nicht nur unseren angenehmen Aufenthalt hier in Bad Neuenahr, die gute Verpflegung oder das interessante Rahmenprogramm; es geht hier viel mehr um die Finanzsituation der allgemeinen Rentenversicherung. Das jüngste Treffen des „Schätzerkreises Rentenfinanzen“ fand unter bewährter Teilnahme von Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund, des BMAS und des Bundesversicherungsamtes vom 26. bis zum 28. April 2016 in Berlin statt. Im Vordergrund dieses Treffens stand die Aktualisierung der Vorausberechnung der Einnahmen und Ausgaben anhand des vorläufigen Rechnungsergebnisses der allgemeinen Rentenversicherung des Jahres 2015. Diese Frühjahrsprojektion enthält Eckwerte zur Entwicklung des Arbeitsmarktes und der Bruttolöhne und –gehälter im Zeitraum bis zum Jahr 2020. Darüber hinaus wurden die Ergebnisse der Steuerschätzung aus dem Mai 2016 berücksichtigt.

Die Berechnungsbasis für die Schätzung im April 2016 war ein aktualisiertes, jedoch weiterhin vorläufiges Rechnungsergebnis des Jahres 2015. Für das Jahr 2015 war demnach ein negatives Rechnungsergebnis in Höhe von rund minus 1,6 Mrd. EUR für die allgemeine Rentenversicherung zu verzeichnen. Die Nachhaltigkeitsrücklage, also die Finanzreserve der allgemeinen Rentenversicherung, ist von Ende 2014 bis Ende 2015 um rund 1 Mrd. EUR auf nunmehr 34 Mrd. EUR gesunken, was jedoch immer noch 1,77 Monatsausgaben entspricht. Dieses Ergebnis ist insofern bemerkenswert, als die kostenträchtigen gesetzlichen Neuregelungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes des Jahres 2014 im Kalenderjahr 2015 erstmals ihre volle Wirkung entfaltet haben. Dass hierdurch keine größeren Milliarden-Löcher in die Rentenkasse gerissen wurden, ist der guten Wirtschafts- und Beschäftigungslage zu verdanken, die sich auch im Jahr 2015 fortsetzte.

Hiervon geprägt, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist insbesondere die Entwicklung der Pflichtbeiträge vom Arbeitsentgelt, die an die Deutsche Rentenversicherung abzuführen sind.

Die gesamten Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit – hierbei handelt es sich zu 99 Prozent um Beiträge von versicherungspflichtigen Arbeitnehmern im Lohnabzugsverfahren - erhöhten sich von 181,7 Mrd. EUR im Jahr 2014 auf 187,1 Mrd. EUR im Jahr 2015. Die beachtlichen Zuwachsraten für 2015 von rund 4 Prozent konnten auch im ersten Quartal 2016 erreicht werden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich hatte einleitend berichtet, dass das Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung negativ sei. Das bedeutet, dass trotz der geschilderten guten Einnahmesituation die Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung geringfügig höher sind. Der Anstieg der Rentenausgaben für das Jahr 2015 gegenüber dem Vorjahr lag nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis, insbesondere aufgrund des Rentenpakets, bei 10,4 Mrd. EUR. Der prozentuale Zuwachs belief sich auf 4,6 Prozent. In gleichem Umfang stiegen im übrigen auch die Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner, die parallel zu den Rentenausgaben um beachtliche 740 Mio. EUR auf 16,7 Mrd. EUR anstiegen.

Bei Gesamteinnahmen in Höhe von 270,4 Mrd. EUR und Gesamtausgaben von 272 Mrd. EUR ergab sich nach dem aktualisierten vorläufigen Rechnungsergebnis für 2015 das rechnerische Defizit von 1,6 Mrd. EUR. Es ist nicht auszuschließen, dass sich bis zur Vorlage des endgültigen Rechnungsergebnisses noch geringfügige Änderungen ergeben.

Die eingangs verwendete Zustandsbeschreibung „Es geht uns gut“ gilt auch für die Rentenanpassung des Jahres 2016.

Die Anpassung der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung ist rechnerisch das Produkt aus drei Faktoren: Lohnfaktor, Beitragssatzfaktor und Nachhaltigkeitsfaktor.

Der Lohnfaktor wird für Ost und West getrennt berechnet. Er stellt auf den Zuwachs der durchschnittlichen Arbeitseinkommen pro Kopf zwischen den Kalenderjahren ab. Maßgeblich für die Rentenanpassung zum 1. Juli 2016 ist, dass der Lohnfaktor West um rund 3,8 Prozent und der Lohnfaktor Ost sogar um 5,5 Prozent angestiegen ist. Mit ausschlaggebend ist, dass im Jahr 2014 in den neuen wie in den alten Bundesländern die beitragspflichtigen Entgelte stärker gestiegen sind als die durchschnittlichen Bruttolöhne und –gehälter je Arbeitnehmer nach den volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen.

Der Beitragssatzfaktor spiegelt die Reduzierung des Beitragssatzes zur Rentenversicherung von 18,9 Prozent im Jahr 2014 auf 18,7 Prozent im Jahr 2015 wider. Er wirkt sich daher ebenso positiv auf die Höhe der Rentenanpassung aus wie der Nachhaltigkeitsfaktor, der die demografischen Veränderungen abbildet.

Im Ergebnis ergeben sich prozentuale Rentenanpassungen – übrigens die höchsten seit über 20 Jahren – von 4,25 Prozent im Westen und, forciert durch den höheren Lohnfaktor, 5,95 Prozent im Osten. Da die Bundesregierung in ihrer Frühjahrsprojektion 2016 mit einem Anstieg der Verbraucherpreise um 0,5 Prozent im Jahr 2016 und 1,7 Prozent im Jahr 2017 rechnet, können die Rentnerinnen und Rentner auch preisbereinigt Einkommenszuwächse erzielen.

Darüber hinaus wird die Standardrente Ost gegenüber der Standardrente West aufholen. Der Abstand wird sich von 7,4 Prozent im zweiten Halbjahr 2015 auf 5,9 Prozent im zweiten Halbjahr 2016 verringern. Die Mehraufwendungen durch die Rentenanpassung in der allgemeinen Rentenversicherung belaufen sich allein für das zweite Halbjahr 2016 auf rund 6,2 Mrd. EUR.

Erlauben Sie mir noch einen kurzen Blick in die Zukunft.

Obwohl die Finanzentwicklung der allgemeinen Rentenversicherung nachhaltig von den Auswirkungen des RV-Leistungsverbesserungsgesetzes aus dem Jahr 2014 gebremst wird – wir reden hier von jährlichen Zusatzausgaben von 10 bis 12 Mrd. EUR – wird der Beitragssatz voraussichtlich bis zum Jahr 2020 stabil bei 18,7 Prozent verbleiben können. Erst nach Ende dieses Mittelfristzeitraumes, also ab dem Jahr 2021, muss der Beitragssatz nach den Vorausberechnungen angehoben werden, um ein Unterschreiten der Mindestnachhaltigkeitsrücklage von 0,2 Monatsausgaben zu verhindern. Nach aktuellen Prognosen ist eine Anhebung um 0,4 Prozentpunkte auf 19,1 Prozent zum 1. Januar 2021 zu erwarten.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

Sie sind es aus den letzten Jahren gewohnt, vom Vorstand über die betriebswirtschaftliche Entwicklung und die Positionierung der Klinikkette der Deutschen Rentenversicherung Rheinland im sogenannten Marktpreiskorridor informiert zu werden. Ich freue mich berichten zu können, dass die positive Entwicklung der Vorjahre sich auch im Jahr 2015 fortgesetzt hat. Einzelheiten hierzu wird Ihnen Herr Krumnack in seinem Bericht näher bringen.

Insofern möchte ich die Gelegenheit nutzen, Sie auf einem anderen, nicht weniger bedeutsamen Feld, die Klinikkette betreffend, auf den neuesten Stand zu bringen: die Rede ist von den qualitativen Ergebnissen, die die eigenen Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland erzielen. Und diese Ergebnisse sind von ebenso hoher Relevanz, wie die betriebswirtschaftlichen Faktoren. Daher wurde der Vorstand in seiner Sitzung im Mai 2016 über das so genannte Qualitätsreporting der Klinikkette informiert.

Sehr erfreulich ist, dass sich die Qualität der Reha-Leistungen in unseren sechs Kliniken weiter verbessert hat. Die Rehabilitanden sind mit der Betreuung in den eigenen Kliniken der DRV Rheinland sehr zufrieden. Im ersten Quartal 2016 nahmen knapp 3.000 Patienten an der anonymisierten Rehabilitandenbefragung teil und bescheinigten den eigenen Kliniken mit der Durchschnittsnote 1,66 im Benchmark-Vergleich eine sehr gute, patientenorientierte Arbeit.

Die Mitglieder des Vorstandes freuen sich über die hohe Patientenzufriedenheit, die eine Anerkennung und Bestätigung für die engagierte Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den eigenen Kliniken ist.

Dieses Engagement lässt sich auch an anderen Qualitätserhebungen der DRV Bund ablesen: Im bundesweiten Vergleich der medizinischen und therapeutischen Leistungen und der Rehabilitationsstandards konnten sich die eigenen Kliniken im Jahr 2015 weiter verbessern und überwiegend bessere Ergebnisse erzielen als andere, auch private Kliniken der entsprechenden Vergleichsgruppen. Dieser positive Trend der Qualitätskennzahlen spricht für das hohe Engagement und Qualitätsbewusstsein der Beschäftigten in den eigenen Kliniken und zeigt zudem, dass kein Spannungsfeld zwischen einem guten Marktpreisergebnis und der Qualitätsentwicklung besteht.

Näheres zur Klinikkette, unter anderem zur Kooperation am Inselstandort Borkum, wird Herr Krumnack im Rahmen seiner anschließenden Ausführungen berichten.

Meine Damen und Herren,

das Referat Presse und Information der Deutschen Rentenversicherung Rheinland erstellt monatlich eine Presseschau, in der Zeitungs- und Internetmeldungen mit Bezug zur Rentenversicherung veröffentlicht werden. Auffällig ist, dass der Papierstapel mit den gesammelten Meldungen in letzter Zeit immer dicker geworden ist. Dies hängt erfahrungsgemäß unter anderem damit zusammen, dass die Parteien den Wahlkampf für die Bundestagswahl 2017 eingeleitet haben, der offensichtlich mal wieder auch über die Rentenpolitik ausgetragen wird.

Themen, die die Regierungskoalition sich noch für die aktuelle Legislaturperiode vorgenommen haben, sind insbesondere die sogenannte „Lebensleistungsrente“, die Anpassung der Renten Ost / West sowie das „Flexi-Rentengesetz“, zu dem bereits einige Informationen durchgedrungen sind. Herr Krumnack wird eine Bewertung aus Sicht der DRV Rheinland vornehmen. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

ich möchte auf eine bereits konkretisierte Gesetzesinitiative des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 26. April 2016 eingehen. Es handelt sich um den Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Teilhabe und Selbstbestimmung von Menschen mit Behinderungen, kurz das Bundesteilhabegesetz. Und dieses Gesetz hat es aus Sicht der Rentenversicherung durchaus in sich.

Das vor rund 15 Jahren in Kraft getretene neunte Sozialgesetzbuch verfolgt das Ziel, Menschen mit Behinderungen auch dann, wenn mehrere Träger beteiligt sind, Leistungen wie aus einer Hand anbieten zu können. Die an das Gesetz geknüpften Erwartungen haben sich bisher noch nicht in allen Bereichen erfüllt. Eine Reaktion hierauf ist der Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz, der vorsieht, dass der vom Berechtigten angesprochene Träger der Sozialversicherung die Gesamtverantwortung für die Leistungserbringung inne hat. Dieser Träger stellt Bedarfe fest, bewilligt und erbringt die notwendigen Leistungen. Diese gut gemeinte Gesetzesinitiative birgt aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung jedoch in der Praxis die Gefahr, dass sie sich zum Nachteil der Versicherten auswirken kann.

Die Vorteile des gegliederten Systems der Sozialversicherung liegen nämlich insbesondere darin, dass Menschen mit Behinderungen vom zuständigen Träger eine individualisierte, auf die jeweiligen Rehabilitationsziele abgestimmte Leistung erhalten. Auch wenn die Leistungen der medizinischen und beruflichen Rehabilitation im Gesetz übergreifend zusammengefasst sind, so unterscheiden sie sich entsprechend dem jeweiligen Rehabilitationsziel der Träger doch erheblich. Daher gewährleisten die zuständigen Träger passgenaue Leistungen, die insbesondere Menschen mit komplexen Bedürfnissen am dringendsten brauchen. Diese Spezialisierung sichert eine qualitativ hochwertige und effiziente Leistungserbringung, was sowohl den Rehabilitanden als auch dem Solidarsystem insgesamt zugute kommt. Dieses in der Praxis seit vielen Jahren bewährte Prinzip sollte aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung im Interesse der betroffenen Menschen beibehalten werden.

Ein weiteres Vorhaben, das im Referentenentwurf zum Bundesteilhabegesetz enthalten ist, ist der Wegfall der gemeinsamen Service-Stellen für Rehabilitation. Diese Service-Stellen sind hier im Rheinland – soweit sie von der Rentenversicherung betrieben werden – in den Service-Zentren der DRV Rheinland angesiedelt. In den vergangenen Jahren wurde – mit sichtbarem Erfolg – kontinuierlich an einer Optimierung der Beratung, der trägerübergreifenden Zusammenarbeit und den Prozessen zur Qualitätssicherung gearbeitet. Es stellt sich hier die Frage der Verlässlichkeit politischer Rahmenbedingungen, wenn dieser aufwändige Optimierungsprozess durch eine kurzsichtige Gesetzesänderung beendet wird. Der Wegfall der gemeinsamen Service-Stellen birgt die große Gefahr, dass ein unkoordiniertes Nebeneinander unterschiedlicher Ansprechpartner und Strukturen entsteht und ein planbarer, verlässlicher Zugangsweg für betroffene und beteiligte Institutionen entfiele. Insofern und aus Kostengesichtspunkten wird ein Wegfall der gemeinsamen Service-Stellen von Seiten der Deutschen Rentenversicherung nachdrücklich abgelehnt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Deutsche Rentenversicherung Rheinland engagiert sich über Nordrhein-Westfalen hinaus auf Bundesebene für die Weiterentwicklung der Rehabilitation. Anfang März richtete unser Haus gemeinsam mit der DRV Bund unter dem Rahmenthema „Gesundheitssystem im Wandel – Perspektiven der Rehabilitation" das 25. Rehakolloquium in Aachen aus.

Das Rehakolloquium der Rentenversicherung ist bundesweit der größte wissenschaftliche Kongress rund um die Rehabilitation. Das Kolloquium in Aachen ist in jeder Hinsicht erfolgreich verlaufen. Mit über 1.600 Kongressteilnehmern war es die bisher größte Veranstaltung der Rentenversicherung überhaupt. Die DRV Rheinland hat mit vielen Beiträgen die Leistungsfähigkeit und Innovationskraft des Trägers und der eigenen Kliniken präsentiert. Die Teilnehmer und Besucher des Kolloquiums haben die Veranstaltung sehr positiv bewertet. Nicht unerwähnt bleiben darf zudem, dass es dem engagierten Organisationsteam gelungen ist, das Rehakolloquium kostendeckend ohne Zuschüsse aus dem Haushalt der DRV Rheinland durchzuführen. Das ist bisher noch keinem Träger geglückt. Im Namen des Vorstands und der Vertreterversammlung möchte ich allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für den Einsatz und die gute Arbeit bei der Planung und Durchführung des Rehakolloquiums danken, das dazu beigetragen hat, den guten Ruf der DRV Rheinland als Rehabilitationsträger bundesweit zu mehren.

Kommen wir nun zum Firmenservice und zur Prävention:

Das Erfolgsmodell Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung ist Ihnen u.a. aus der sehr gelungenen Auftaktveranstaltung aus dem letzten Oktober bekannt. Auch in der letzten Vertreterversammlung wurde hierüber ausführlich berichtet. Nun hat die Deutsche Rentenversicherung noch einmal höchst offiziell die Bestätigung erhalten, dass sie mit ihrem Angebot den richtigen Weg eingeschlagen hat.

Die Internationale Vereinigung für Soziale Sicherheit in Stockholm hat der Deutschen Rentenversicherung für den gemeinsamen Firmenservice der Rentenversicherungsträger im Rahmen des Preises „Gute Praxis“ ein Zertifikat verliehen. Die Tatsache, dass der gemeinsame Firmenservice in dieser Form erst vor rund einem Jahr gestartet sei, zeigt, dass die Deutsche Rentenversicherung auch im internationalen Vergleich als besonders leistungsstarker und moderner sozialer Dienstleister hervortritt. Zu dieser internationalen Auszeichnung, meine sehr geehrten Damen und Herren der Geschäftsführung, auch von Seiten des Vorstandes und der Vertreterversammlung unseren herzlichen Glückwunsch.

Eng mit dem Firmenservice verknüpft ist das im Juli des vergangenen Jahres in Kraft getretene  Präventionsgesetz. Zurzeit erarbeitet die DRV Rheinland gemeinsam mit Krankenkassenvertretern eine Landesrahmenvereinbarung, um den Versicherten und ihren Arbeitgebern in NRW konkrete, verbesserte Präventionsleistungen anbieten zu können. Auf der Grundlage der Landesrahmenvereinbarung sollen künftig alle Träger der Sozialversicherung in NRW aufeinander abgestimmte Präventionsleistungen erbringen und für die Versicherten im Bereich der Prävention enger zusammenarbeiten.

Das Land NRW nimmt bundesweit eine Vorreiterrolle in Sachen Prävention ein und die DRV Rheinland ist mit ihren bewährten Präventionsangeboten und Strukturen der entscheidende Partner für betriebsnahe und arbeitsplatzbezogene Präventionsleistungen. Wir wünschen uns, dass die Krankenkassen unsere Präventionsleistungen die bei Arbeitgebern und Beschäftigten hohe Wertschätzung finden, vorbehaltlos anerkennen und unterstützen. Ich bin zuversichtlich, dass das Präventionsgesetz mit dem ausdrücklichen Auftrag zur sektorenübergreifenden Zusammenarbeit hier noch einmal einen wichtigen Anstoß in Richtung der Krankenkassen bietet, um die Zusammenarbeit in der Prävention für die gemeinsamen Versicherten zu verbessern.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

wir treten heute zur 11. Vertreterversammlung in der 11. Wahlperiode zusammen. Mit der 13. öffentlichen Vertreterversammlung, die voraussichtlich im Juni nächsten Jahres stattfinden wird, wird die Arbeit der Vertreterversammlung in der aktuellen Zusammensetzung enden. Zur Vorbereitung der 12. allgemeinen Sozialversicherungswahl im Jahr 2017 hat der Vorstand der Deutschen Rentenversicherung Rheinland einen Wahlausschuss bestellt, der im April dieses Jahres erstmals getagt hat. Änderungen am Wahlverfahren oder eine Ausweitung der Kompetenzen und Zuständigkeiten der Selbstverwaltungen, wie im Koalitionsvertrag des Jahres 2013 angekündigt, haben sich, wie bereits an anderer Stelle berichtet, bis heute nicht ergeben. Ich denke, wir dürfen davon ausgehen, dass sich hieran in dieser Legislaturperiode auch nichts mehr ändern wird.

Hiermit beschließe ich meinen heutigen Bericht, wünsche Ihnen für die nächsten Monate alles Gute und bedanke mich herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.