Meine sehr geehrten Damen und Herren,
auch wenn die für den 15. Dezember 2020 geplante Vertreterversammlung – wie bereits die Sitzung der Vertreterversammlung im Sommer dieses Jahres – erneut Corona-bedingt ausfallen muss, möchte die Geschäftsführung Sie gleichwohl über die aktuellen Entwicklungen in der Hauptverwaltung einschließlich unserer Service-Zentren und den eigenen Kliniken der Deutschen Rentenversicherung Rheinland unterrichten.
Wie in jedem Jahr hat die Verwaltung für die Dezember-Vertreterversammlung einen Unternehmensbericht erstellt, der einen Überblick über die Aufgaben, Leistungen und Ergebnisse der Abteilungen, Referate und Bereiche der Deutschen Rentenversicherung Rheinland für den Zeitraum Oktober 2019 bis September 2020 vermittelt. Was die Zahlen, Daten und Fakten hierzu im Einzelnen betrifft, möchte ich Sie daher auf den Bericht verweisen.
In Ergänzung zu diesem Bericht möchte ich Sie zu einzelnen Themen unseres Hauses auf den aktuellen Sachstand bringen.
Corona-Virus-Pandemie
Die Corona-Virus-Pandemie bestimmt seit Februar 2020 den Arbeitsalltag auch der Deutschen Rentenversicherung Rheinland.
Während bis zum letzten Berichtszeitpunkt Mitte Juni 2020 die Zahl der Verdachtsfälle in der Hauptverwaltung und den Service-Zentren auf insgesamt 212 angewachsen war und die bis dahin fünf positiv getesteten Beschäftigten erfreulicherweise wieder genesen waren, haben sich seither - der allgemeinen Entwicklung folgend - die Zahlen der Verdachts- und Quarantänefälle aktuell auf mehr als 700 und der positiv getesteten Beschäftigten auf 35 deutlich erhöht. Von den über 700 Verdachtsfällen haben sich rund 690 Fälle insoweit erledigt, dass die Beschäftigten entweder negativ getestet worden sind, eine Quarantänephase symptomfrei überstanden haben oder nach einem positiven Test wieder genesen sind. In den verbleibenden Fällen hoffen wir mit unseren Kolleginnen und Kollegen auf eine baldige Genesung.
Die unter Beachtung der jeweils geltenden Corona-Schutzverordnungen des Landes NRW umgesetzten Maßnahmen im Rahmen des Notfallmanagements, hier insbesondere die
- Aufstellung von Notfallplänen zur Sicherstellung der monatlichen Rentenzahlungen, der Antragsbearbeitung in den Bereichen Rente und Rehabilitation sowie des Datenaustauschs (Sicherstellung der kritischen Infrastrukturen),
- Aufhebung der sog. Kernzeit und Ausdehnung des Gleitzeitrahmens auf 6.00 Uhr bis 20.00 Uhr, um die räumliche Entzerrung und die Einhaltung der Mindestabstände am Arbeitsplatz zu unterstützen,
- Regelungen zum Schutz von Risikogruppen unter den Beschäftigten sowie zugunsten von Beschäftigten zur Erleichterung bzw. Ermöglichung der Kinderbetreuung,
- Ausweitung der Arbeitsmöglichkeiten im sog. Homeoffice durch eine deutliche Erhöhung der Anzahl der Notebooks insbesondere in den Service-Zentren und den Sachbearbeitungsbereichen in Düsseldorf,
- sowie der weitgehende Verzicht auf Präsenzveranstaltungen und die Nutzung der Videotechnik für hausinterne und trägerübergreifende Besprechungen
haben sich in der Praxis bewährt.
Neben den genannten Maßnahmen zur Sicherstellung des Betriebs ist das Angebot der betriebsinternen Grippeschutzimpfung ein zentraler Baustein zur Förderung der Mitarbeitergesundheit. Aufgrund des aktuellen Pandemiegeschehens wurde bereits eine deutlich höhere Zahl an Impfungen in der DRV Rheinland erwartet und bei der frühzeitigen Beschaffung von Impfstoffen berücksichtigt. Die tatsächliche Zahl an Impfanmeldungen übersteigt jedoch alle Erwartungen, so dass weitere Impfstoffdosen beschafft werden, um der Nachfrage der Mitarbeiter gerecht zu werden. Insgesamt wird mit rund 1200 Impfungen gerechnet, was eine Verdopplung im Vergleich zu den letzten Jahren bedeutet.
Sämtliche Bereiche der Hauptverwaltung der DRV Rheinland, in denen direkter Kundenkontakt besteht, z. B. Betriebsprüfdienst, Auskunfts- und Beratungsstellen, Untersuchungszentren laufen – unter Einhaltung der jeweils gültigen Abstands- und Hygieneregeln – weiter.
Erfreulicherweise erhalten wir von Seiten unserer Kundinnen und Kunden vielfach Lob und Anerkennung für die pragmatische Arbeitsweise, beispielsweise im Auskunfts- und Beratungsbereich durch die gestiegene Nutzung der Onlinedienste und die weitgehende Umstellung auf Telefonberatung und telefonische Antragsaufnahme. So ist die Nutzung unserer Onlinedienste in den ersten drei Quartalen 2020 im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um 153 % gestiegen.
Anfang des kommenden Jahres wird die DRV Rheinland zusätzlich die Videoberatung einführen. Dann können Versicherte nach Voranmeldung im Bedarfsfall auch eine Videoberatung von Zuhause nutzen.
Im Betriebsprüfdienst haben wir die diesjährigen Prüfungen soweit möglich auf die elektronisch unterstützte Betriebsprüfung umgestellt. Anders als im Auskunfts- und Beratungsbereich lässt sich die Betriebsprüfung aber vielfach nicht komplett elektronisch durchführen, sodass hier weiterhin Termine vor Ort oder eine Anforderung der jeweiligen Unterlagen erforderlich sind. In den Unternehmen, in denen auf absehbare Zeit eine Prüfung vor Ort im Betrieb Corona-bedingt nicht möglich sein wird, werden die Betriebsprüfungen in das nächste Jahr verschoben. Wichtig ist dabei, dass eine im Einzelfall drohende Verjährung stets rechtssicher vermieden wird. Die Rentenversicherungsträger haben hierzu eine bundesweit einheitliche Verfahrensweise abgestimmt.
Grundrente bzw. Grundrentenzuschlag
Ein Thema, das uns wie die gesamte Rentenversicherung seit einigen Monaten bewegt, ist die Einführung der sogenannten Grundrente bzw. des Grundrentenzuschlags.
Das Gesetz tritt am 1. Januar 2021 in Kraft und hat bereits während seiner Entstehung für viele Hinweise und Fragen der Rentenversicherung in Richtung des Gesetzgebers gesorgt – sei es zum Kosten-Nutzen-Verhältnis, zu den Kriterien zur Ermittlung des Zuschlags, zur Ausgestaltung der Einkommensanrechnung oder zur Datenübermittlung durch die Finanzbehörden und schließlich auch zur Menge des zusätzlichen Personals, das die Deutsche Rentenversicherung zur Umsetzung dieses Gesetzes benötigt, sowie zu den hiermit verbundenen Verwaltungskosten.
Trotz der bisherigen Informationen wird deutlich, dass unterschiedliche Erwartungen mit der Grundente verknüpft werden und ein wachsender Aufklärungsbedarf bei vielen Bürgerinnen und Bürgern besteht.
Das Grundrentengesetz sieht einen Zuschlag auf die bestehende Rente vor, nicht dagegen die Schaffung einer neuen Rentenart. Es handelt sich um einen Zuschlag an Entgeltpunkten für langjährig Versicherte, der zu allen Renten, also zu Versichertenrenten ebenso wie zu Hinterbliebenenrenten, gezahlt wird. Auch hat dieser Grundrentenzuschlag nichts mit einem bedingungslosen Grundeinkommen im Alter zu tun. Eine Klarstellung, auf die gerade in den letzten Wochen wieder mehrfach hingewiesen werden musste.
Die meisten Rentnerinnen und Rentner werden diesen Zuschlag nicht erhalten, sondern nur diejenigen, deren Grundrentenzeiten, Grundrentenbewertungszeiten und Einnahmen sich in den vorgegebenen Grenzen bewegen. Ob tatsächlich 1,3 Millionen Menschen eine höhere Rente erhalten werden, wie vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales angeführt, können wir weiterhin nur als Annahme für die Umsetzungsmaßnahmen zugrunde legen.
Die Höhe des Zuschlags wird individuell berechnet und daher für jeden Einzelfall unterschiedlich ausfallen. Durchschnittlich dürfte sich der Zuschlag auf rund 75,00 Euro brutto im Monat belaufen, dabei reichen die Beträge für den Zuschlag je nach Fall von wenigen Cent bis zum Höchstbetrag von rund 420 Euro.
Zur Auszahlung des Zuschlages müssen keine Anträge gestellt werden. Die Träger der Deutschen Rentenversicherung zahlen den Zuschlag an die Berechtigten automatisch aus.
Trotz der notwendigen umfangreichen Vorbereitungsmaßnahmen können wir ab Juli des nächsten Jahres mit der Prüfung und mit der Bewilligung von Zuschlägen bei Neurenten beginnen. Anschließend bearbeiten wir selbstverständlich sukzessive und systematisch die Bestandsrenten. Auch diesbezüglich erfolgt die Auszahlung automatisch und gegebenenfalls rückwirkend zum Rentenbeginn, frühestens zum 1. Januar 2021, also ab In-Kraft-Treten des Grundrentengesetzes.
Zu Beginn des kommenden Jahres wird die Rentenversicherung die Öffentlichkeitsarbeit zur Grundrente intensivieren und zusätzlich eine bundesweite Hotline – also eine kostenlose Telefonberatung – zu den häufigsten Fragen rund um die Grundrente anbieten. Bei individuellen und komplexeren Anfragen von Rentnern wird die Hotline den Kunden an den jeweils zuständigen Träger weiterverbinden – bei Bedarf erfolgt dann eine umfassende, individuelle Beratung.
Momentan ist die Deutsche Rentenversicherung mit der Programmierung und Testung der notwendigen Grundrenten-Software im Zeitplan. Das gilt ebenfalls für den Aufbau des Datenaustauschverfahrens mit den Finanzverwaltungen der Bundesländer zur Übermittlung der Einkommensdaten. Die Prüfung der Einkommen von Rentnerinnen und Rentnern, die im Ausland leben, wird hingegen nicht von einem maschinellen Verfahren unterstützt. Diese hat dauerhaft durch die Sachbearbeitung zu erfolgen.
Die DRV Rheinland hat in einem ersten Schritt 36 neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zum 01.November 2020 zunächst mit einem Zwei-Jahresvertrag für den Sonderbereich Grundrente eingestellt. Für den zweiten Einstellungstermin im nächsten Jahr planen wir bis zu 35 weitere Neueinstellungen. Derzeit laufen umfangreiche Schulungsmaßnahmen für die neuen Kolleginnen und Kollegen, um sie auf ihre neuen Aufgaben vorzubereiten. Wir sind überzeugt, dass wir mit diesem Team erfolgreich die notwendige Prüfung von 140.000 Versicherungskonten und die anschließende Bearbeitung von 70.000 Grundrentenzuschlägen leisten werden.
Digitale Rentenübersicht
Im Oktober hat die Bundesregierung einen weiteren für die Rentenversicherung sehr wichtigen Gesetzentwurf vorgelegt. Danach sollen die Bürgerinnen und Bürger künftig in einer Digitalen Rentenübersicht Informationen über ihre gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge erhalten können. Diese Informationen sollen, so heißt es im Gesetzentwurf wörtlich, „verlässlich, verständlich und möglichst vergleichbar sein.“ Für die Durchführung sieht der Gesetzentwurf die Einrichtung einer zentralen Stelle für die Digitale Rentenübersicht vor, die unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichtet werden soll.
In der geplanten Rentenübersicht sollen die aktuell erreichten sowie die bis zum Rentenbeginn voraussichtlich erreichbaren Leistungen im Alter aufgeführt werden. Für die einzelnen Sicherungssysteme oder Vorsorgeprodukte sollen dabei ausschließlich Werte dargestellt werden, die auch in den Renteninformationen oder bisherigen Mitteilungen zu finden sind, die die Träger jährlich an ihre Versicherten bzw. Kunden versenden. Diese Werte sollen in einem Gesamtüberblick zusammengefasst werden. Als gemeinsames Identifikationsmerkmal sieht der Gesetzentwurf dabei explizit die Nutzung der Steuer-ID vor.
Wie das Verfahren zum Abruf der säulenübergreifenden Renteninformation konkret aussehen soll – Abruf der Informationen über die zentrale Stelle und Weiterleitung an die Versicherte / den Versicherten und /oder Speicherung der Daten der digitalen Renteninformation bei der zentralen Stelle in einem sog Nutzerkonto – bedarf wie zahlreiche weitere Fragen noch der abschließenden Klärung.
Zielrichtung und Grundausrichtung des Gesetzentwurfs sind aus Sicht der Rentenversicherung nachvollziehbar und zu begrüßen. Der Entwurf schafft einen rechtlichen Rahmen, der allerdings im Einzelnen an vielen entscheidenden Stellen noch auszufüllen ist.
Der Gesetzentwurf sieht einen verbindlichen Zeitplan für seine Umsetzung vor. 21 Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes soll danach eine „erste Betriebsphase“ mit freiwillig angebundenen Einrichtungen und Trägern beginnen. Dies kann allerdings nur gelingen, wenn bis dahin die inhaltlichen und technischen Ausgestaltungen der Digitalen Rentenübersicht und des Portals, über das sie abgerufen werden kann, abgeschlossen sind. Dies zu erreichen, verlangt von allen Beteiligten ein ausgesprochen zielorientiertes Handeln.
Umsetzung U-Stellenkonzept
Zu einem anderen Thema können wir bereits den termingerechten Vollzug melden. Die Umsetzung des Untersuchungsstellenkonzepts und die damit verbundene organisatorische Trennung zwischen zentraler sozialmedizinischer Bearbeitung in Düsseldorf und der Begutachtung mit körperlicher Untersuchung in den drei Untersuchungszentren an den fünf Standorten Düsseldorf, Köln mit Zweigstelle Bonn sowie Duisburg mit Zweigstelle Essen ist abgeschlossen.
Mitte 2019 wurden der Zentrale Sozialmedizinische Dienst (ZSMD) in Düsseldorf und das Untersuchungszentrum Düsseldorf, zuständig für die Service-Zentren Düsseldorf, Mönchengladbach, Wuppertal, Leverkusen und Krefeld eingerichtet.
Im April 2020 folgte die zweite Ausbaustufe mit dem Untersuchungszentrum Köln-Bonn, zuständig für die Service-Zentren Aachen, Bonn, Düren, Köln und Gummersbach.
Die dritte Ausbaustufe konnte im November 2020 mit der Einrichtung des Untersuchungszentrums Duisburg-Essen abgeschlossen werden. Dieses ist für die Service-Zentren Duisburg, Essen und Kleve zuständig.
Budgetierte Ausgaben
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
während sich die Corona-Virus-Pandemie massiv auf die Durchführung insbesondere der medizinischen Reha-Maßnahmen und damit auf die Auslastung sowohl der eigenen Rehabilitationskliniken wie auch der Vertragskliniken und somit auf die Reha-Ausgaben (Kontenklasse 4) auswirkt, verursacht die Umsetzung der Grundrente, hier vor allem der zusätzliche Bedarf an Personal, erhebliche Zusatzkosten bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten (Kontenklasse 7). An dieser Stelle daher ein kurzer Blick auf unsere beiden budgetierten Kontenklassen, die Ausgaben für Rehabilitation und die Verwaltungs- und Verfahrenskosten.
Reha-Ausgaben
Nachdem die DRV Rheinland ihr Reha-Budget im letzten Jahr in Höhe von 437,7 Mio. Euro mit 414,7 Mio. Euro zu 94,8 Prozent ausgeschöpft hat, wirken sich in diesem Jahr zum einen der Corona-bedingte Ausfall bzw. Aufschub bei der Durchführung von Reha-Maßnahmen und zum anderen die aus dem Reha-Budget zu finanzierenden Ausgleichszahlungen an externe Reha-Einrichtungen auf die Ausschöpfung des Reha-Budgets aus. Die Vorsitzende des Vorstandes, Frau Dr. Graf, geht in ihrem Bericht ausführlich hierauf ein. Nach den bisherigen Rechnungsergebnissen ist zu erwarten, dass wir unser Budget für das laufende Jahr 2020 in Höhe von 447,3 Mio. Euro zu voraussichtlich rund 90 Prozent verausgaben werden.
Im Jahr 2021 wird das Reha-Budget der DRV Rheinland auf rund 467,1 Mio. Euro steigen. Das ist der Betrag, der im Haushaltsplan für das Jahr 2021 als Nettoaufwand für die Leistungen zur Teilhabe ausgewiesen ist.
Auch die Ausschöpfung des Budgets im nächsten Jahr wird entscheidend von der weiteren Entwicklung der Corona-Virus-Pandemie beeinflusst werden.
Verwaltungs- und Verfahrenskosten
Bei den Verwaltungs- und Verfahrenskosten werden wir den für 2020 zur Verfügung stehenden Ausgaberahmen in Höhe von 264,1 Mio. Euro deutlich unterschreiten. Im Haushaltsplan 2020 haben wir den Ausgaberahmen selbst bereits auf 259,4 Mio. Euro reduziert. Abschließen werden wir das Jahr 2020 mit voraussichtlichen Nettoausgaben in Höhe von 245 Mio. Euro. Dies entspricht einer Ausschöpfung von ca. 94,5 Prozent.
Für das Haushaltsjahr 2021 beträgt unser Anteil an dem Ausgaberahmen für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten rund 298,3 Mio. Euro. In dem Haushaltsplan für das Jahr 2021 haben wir den Ansatz auf Nettoaufwendungen in Höhe von 277,3 Mio. Euro begrenzt. Der deutliche Zuwachs des Ausgaberahmens für die Verwaltungs- und Verfahrenskosten ist zu einem nicht unerheblichen Teil auf die zu erwartenden Mehrausgaben für den zusätzlichen Erfüllungsaufwand zur Umsetzung der Grundrente zurückzuführen. Hier schlagen die Personalkosten für die zusätzlich erforderlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu Buche.
Klinikkette der DRV Rheinland - Baumaßnahmen
Frau Dr. Graf geht in ihrem Bericht auch auf die Auswirkungen der Corona-Virus-Pandemie auf die wirtschaftliche Entwicklung unserer sechs Rehabilitationskliniken ein. Soweit die Corona-bedingten Einschränkungen dies zugelassen haben, sind die geplanten und beschlossenen Sanierungs- und Baumaßnahmen fortgesetzt worden. Hier ein kurzer Überblick.
Nordseeklinik, Borkum
Der Vorstand wird in seiner Dezembersitzung über die Vergabe zur Erneuerung der sanierungsbedürftigen Schwimmbadtechnik entscheiden. Das Vergabeverfahren für die Maßnahme Fassadensanierung befindet sich in der Vorbereitung.
Aggertalklinik, Engelskirchen
Da der für das Jahr 2020 geplante Beginn der Brandschutzsanierung aufgrund notwendiger Abstimmungen verschoben werden musste, wurde die bereits erteilte Baugenehmigung auf Antrag durch das Bauamt des Oberbergischen Kreises um ein Jahr bis zum 26.10.2021 verlängert. Der Baubeginn ist für Juni 2021 geplant, die Fertigstellung für Dezember 2025. Die erforderlichen Vergabeverfahren werden durchgeführt, so dass erste Aufträge kurzfristig vergeben werden können.
Eifelklinik, Manderscheid
Das neue moderne Bettenhaus wurde einschließlich der Interims-Büros durch die Klinik in Betrieb genommen. Es bietet unseren Rehabilitanden moderne Patientenzimmer mit Hotelkomfort. Die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Rehabilitation werden sich damit in der Eifelklinik wesentlich verbessern.
Klinik Roderbirken, Leichlingen
Die Brandschutzsanierung befindet sich weiterhin in der Ausführung und wird voraussichtlich im Jahr 2021 fertiggestellt. Die Sanierung der Trinkwasserinstallationen wird ebenso umgesetzt wie die Modernisierung der Aufzugsanlagen und die Renovierung der Patientenzimmer. Für die Planungsleistungen zur Modernisierung der Schwimmbadumkleiden muss hingegen ein weiteres erneutes Vergabeverfahren vorbereitet werden.
Förderinitiative rehapro
Um innovative und vielfältige Ansätze im Aufgabenbereich der Rentenversicherung sowie der Grundsicherung für Arbeitssuchende zu fördern, werden durch das BMAS Modellprojekte mit einem Fördervolumen von 1 Mrd. EUR über einen Förderzeitraum von 5 Jahren unterstützt.
Im Rahmen des ersten Förderaufrufes hat die DRV Rheinland zu zwei Projekten, die sich mittlerweile in der Umsetzungsphase befinden, Zuwendungsbescheide durch die Fachstelle rehapro erhalten.
Das Projekt Kids² zielt über die verstärkte Erbringung von Leistungen zur Kinderrehabilitation auf eine verbesserte Kindergesundheit, insbesondere bei Kindern mit Bewegungsmängeln. Hierzu wurde eine intensive Zusammenarbeit mit Schulen im Rhein-Kreis-Neuss vereinbart. Aufgrund der Corona-Virus-Pandemie kann das Projekt zurzeit nicht wie geplant fortgeführt werden. In Abstimmung mit den beteiligten Partnern und der Fachstelle rehapro wird ein entsprechender Änderungsantrag erarbeitet, der eine Verschiebung des Projektes um rund ein Jahr zum Ziel hat.
Das Projekt FREEMI ist darauf ausgerichtet, durch ein intensives Fallmanagement und eine modifizierte Rehabilitationsleistungserbringung die (dauerhafte) Erbringung von Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit zu vermeiden. Das Projekt kann - Stand heute - wie geplant durchgeführt werden.
Für den 2. Förderaufruf wurde eine Projektskizze erarbeitet und fristgerecht im September 2020 bei der Fachstelle rehapro eingereicht. Geplant ist hier eine Zusammenarbeit mit der Lahntalklinik und der Sporthochschule Köln. Das Projekt hat den Namen „Innovative Prozesskette zur Sicherung der Erwerbsfähigkeit nach endoprothetischem Gelenkersatz – ProSEeG“. Durch ProSEeG werden Lösungswege für die Herausforderungen der Versorgung von Patienten nach Hüft-/Knie-TEP-Implantation entwickelt. Der Fokus des Projekts liegt auf der Einführung und Verzahnung neuer patientenorientierter Therapiemodule und Behandlungspfade im Rahmen einer innovativen rehabilitativen Prozesskette. ProSEeG erarbeitet Ansatzpunkte für eine sektoren- und trägerübergreifende Kette zur Verbesserung der Patientenzufriedenheit und der (Re-)Integration bzw. dem Erhalt der beruflichen Teilhabe.
Projekt openRVS
Neben dem weiteren Ausbau des Dokumentenworkflows und der digitalen Vorgangsbearbeitung – hierüber hat die Geschäftsführung regelmäßig berichtet – arbeiten die NOW IT GmbH und ihre fünf Gesellschafter, die DRV‘en Nord, Braunschweig-Hannover, Mitteldeutschland, Westfalen und Rheinland, gemeinsam mit weiteren Regionalträgern seit einigen Jahren an einem ähnlich ambitionierten Projekt, dem Projekt openRVS.
Die Kernanwendung der Sachbearbeitung Versicherung, Rente und Rehabilitation der Rentenversicherungsträger, rvDialog, wird seit vielen Jahren auf herstellergebundenen Großrechner-basierten Betriebsplattformen betrieben. Mit Blick auf eine zukunftsorientierte Vorgehensweise sowie zur Steigerung der Wirtschaftlichkeit des IT-Betriebs haben die Rentenversicherungsträger vor einigen Jahren beschlossen, rvDialog auf eine herstellerneutrale und wirtschaftlichere Plattform zu migrieren. Hierzu wurde ein trägerübergreifendes Projekt mit 11 Rentenversicherungsträgern ins Leben gerufen. Die NOW IT GmbH und ihre fünf Gesellschafter haben hierzu das Projekt openRVS gegründet.
Ziel des im Januar 2018 gestarteten Projekts war die Migration der rvDialog-Anwendungen auf standardisierte Serversysteme unter Linux-Betriebssystemen. Die hiermit verbundenen Herausforderungen konnten von der IT- und der Fachebene gelöst werden. Nachdem die DRV Braunschweig-Hannover als Pilotträger im Juli 2020 erfolgreich umgestellt werden konnte, ist Anfang September 2020 die Anwendung rvDialog für die DRV’en Rheinland, Westfalen, Mitteldeutschland und Nord migriert worden.
Damit ist der wichtigste Meilenstein des Projekts vollzogen, alle Kunden der NOW IT GmbH arbeiten mit ihrer Kernanwendung auf Linux / X 86. Der technische Fortschritt und die Sicherstellung der Herstellerunabhängigkeit gehen einher mit einer deutlichen Einsparung der Betriebskosten für rvDialog auf weniger als 10 Prozent der bisherigen Kosten. Der jahrzehntelange Einsatz von teurer Großrechnertechnologie ist nunmehr Geschichte.
BRH-Prüfung zur Rechnungslegung und zum Entlastungsverfahren
Zu diesem Thema, über das in den letzten Vertreterversammlungen regelmäßig berichtet wurde, möchte ich Sie auf den aktuellen Stand bringen, nachdem sich der Bundesvorstand der DRV Bund zuletzt in seiner Sitzung am 19. November 2020 und die Bundesvertreterversammlung am 03. Dezember 2020 hiermit befasst haben.
Nach einer Prüfung der Rechnungslegung und des Entlastungsverfahrens bei den gesetzlichen Rentenversicherungsträgern hatte der Bundesrechnungshof unter anderem die aus seiner Sicht nicht ausreichende Unabhängigkeit der Innenrevisionen beanstandet und angeregt, die Jahresrechnungen durch vom jeweiligen Rentenversicherungsträger unabhängige Prüfer oder Prüfstellen prüfen zu lassen.
Der Bundesvorstand der DRV Bund hatte sich nach längerer Diskussion der Anregungen des Bundesrechnungshofes den Vorschlägen einer von ihm einberufenen Arbeitsgruppe angeschlossen, wonach eine Koordinierungsstelle im Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund eingerichtet werden soll, die die trägerübergreifende wechselseitige Prüfung der Rechnungslegung koordiniert und steuert, und die Koordinierung der Prüfung der Jahresrechnung als weitere Grundsatz- und Querschnittsaufgabe im Sinne des § 138 Abs. 2 Satz 1 SGB VI festgelegt werden soll. Dies allerdings unter dem Vorbehalt, dass die Klärung offener Rechts- und Verfahrensfragen nicht zu einer anderweitigen Einschätzung führt. Die Rentenversicherungsträger haben unter Einbindung ihrer Selbstverwaltungen die aus ihrer Sicht zu klärenden Rechts- und Verfahrensfragen bis zum 31. Dezember 2019 der DRV Bund gemeldet, ohne dass diese bisher erkennbar bearbeitet und beantwortet worden sind.
Angesichts der zahlreichen rechtlichen Fragen, der Auswirkungen auf die Rechte der Selbstverwaltungen der Rentenversicherungsträger und mit Blick auf die nicht unerheblichen Risiken einer nicht korrekten Prüfung und Abnahme der Jahresrechnung haben die DRV Westfalen und die DRV Rheinland in Absprache mit den Rentenversicherungsträgern Frau Professorin Dr. Frauke Brosius-Gersdorf, Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Juristische Fakultät der Leipnitz Universität Hannover, mit der Erstellung eines Rechtsgutachtens hierzu beauftragt.
Das Rechtsgutachten von August 2020, das allen Rentenversicherungsträgern und der Aufsichtsbehörde der DRV’en Rheinland und Westfalen, dem Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW zur Verfügung gestellt worden ist, bestätigt, dass die derzeitige Verfahrenspraxis der Rentenversicherungsträger der geltenden Rechtslage entspricht.
Danach sind für die Aufgabe der Prüfung der Jahresrechnung die einzelnen Träger der gesetzlichen Rentenversicherung zuständig. Ihnen stehen verschiedene Möglichkeiten der Organisation der Prüfung ihrer Jahresrechnung offen, nämlich
- Prüfung der Jahresrechnung durch eigene Prüfstellen; die Prüfung der Jahresrechnung durch die eigene Innenrevision ist das gesetzlich vorgesehene Regel-Organisationsmodell.
- Beauftragung eines anderen Rentenversicherungsträgers oder des Verbands mit der Prüfung der Jahresrechnung oder
- alternative oder ergänzende Beauftragung eines externen sachverständigen Prüfers mit der Prüfung der Jahresrechnung.
Welches Organisationsmodell die Rentenversicherungsträger wählen, entscheiden sie - so die Gutachterin - jeweils autonom in Ausübung ihres Selbstverwaltungsrechts.
Die (einseitige) Hochzonung der Zuständigkeit für die Prüfung der Jahresrechnung von den Rentenversicherungsträgern auf die DRV Bund (Prüfstelle oder Koordinierungsstelle) als weitere Grundsatz- und Querschnittsaufgabe sei dagegen unzulässig. Ungeachtet der grundsätzlichen verfassungsrechtlichen Bedenken gegen § 138 SGB VI sei die Begründung einer Zuständigkeit der DRV Bund für die Prüfung der Jahresrechnung mit Art. 84 Abs. 1 GG unvereinbar. Auch Art. 84 Abs. 1 Satz 2 GG ermächtige den Bund nicht, eine eigene Zuständigkeit für den Gesetzesvollzug zu begründen oder die Zuständigkeit eines Bundeslandes für den Gesetzesvollzug in einem anderen Bundesland festzulegen.
Der Vorstand der DRV Rheinland hat sich zuletzt in seiner Sitzung am 07. Oktober 2020 mit dem Rechtsgutachten befasst und nach eingehender Diskussion folgenden Beschluss gefasst:
- Der Vorstand lehnt die Einrichtung einer Koordinierungsstelle im Grundsatz- und Querschnittsbereich der DRV Bund ebenso ab wie die Festlegung der Koordinierung der Prüfung der Jahresrechnung eines Rentenversicherungsträgers durch andere Rentenversicherungsträger als weitere Grundsatz- und Querschnittsaufgabe der DRV Bund im Sinne des § 138 Abs. 2 Satz 1 SGB VI.
- Der Vorstand spricht sich dafür aus, dass die Selbstverwaltungsorgane der Rentenversicherungsträger weiterhin autonom entscheiden, ob sie die Innenrevision, einen anderen Rentenversicherungsträger oder einen Wirtschaftsprüfer mit der Prüfung der Jahresrechnung beauftragen. Die Einrichtung einer weiteren Stelle – auch nur koordinierend – wird als nicht erforderlich angesehen.
- Der Vorstand spricht sich zudem dafür aus, die langjährige Praxis der Prüfung der Jahresrechnung durch die Innenrevisionen der Rentenversicherungsträger, die durch §§ 77 Abs. 1 Satz 1 und 2 SGB IV i. V. m. § 31 Satz 1 SVHV gedeckt ist und dem sogenannten Regelmodell entspricht, beizubehalten.
- Um der Forderung des Bundesrechnungshofes nach einer Erhöhung bzw. Stärkung der Unabhängigkeit Rechnung zu tragen, ermächtigt der Vorstand die Geschäftsführung, die gegenseitige Prüfung der Jahresrechnung auf regionaler Ebene mit der DRV Westfalen zu prüfen. Hierbei wäre auch zu befinden, ob und inwieweit eine ergänzende Prüfung durch einen Wirtschaftsprüfer sinnvoll bzw. angezeigt sein kann.
Der Vorstand der DRV Westfalen hat einen entsprechenden Beschluss gefasst. Die Vorstände und Geschäftsführungen der DRV Rheinland und der DRV Westfalen haben die Beschlüsse dem Bundesvorstand mitgeteilt und ihre Rechtsauffassungen deutlich in die weiteren Diskussionen eingebracht.
Auch die Vorstände der DRV Hessen und der DRV Saarland haben vor dem Hintergrund der durch das Gutachten aufgeworfenen Fragen um Verschiebung der ursprünglich für den 03. Dezember 2020 vorgesehenen Beschlussfassung der Bundesvertreterversammlung über die Festlegung einer weiteren Grundsatz –und Querschnittsaufgabe zur Koordinierung der gegenseitigen Prüfung der Jahresrechnung der Rentenversicherungsträger gebeten. Dieser Bitte entsprechend wurde in der Bundesvertreterversammlung am 03. Dezember 2020 lediglich über den Sachstand berichtet, ohne konkrete Beschlüsse zu fassen.
Auch wenn das aktuell diskutierte Konzept keine neue Grundsatz- und Querschnittsaufgabe und keine Koordinierungsstelle mehr vorsieht, besteht zur Grundausrichtung des Konzepts sowie zu wesentlichen Punkten noch Klärungs- und Abstimmungsbedarf.
Wir werden Sie über den Fortgang der Diskussion auf dem Laufenden halten.
Arbeits- und Sozialministerkonferenz am 26. November 2020
Abschließend möchten wir Sie über die Beratungen der 97. Arbeits- und Sozialministerkonferenz (ASMK) am 26. November 2020 zur Bedeutung der dezentralen Organisation der Deutschen Rentenversicherung und der sie tragenden Selbstverwaltung unterrichten. In dem Bericht der ASMK wird hierzu Folgendes ausgeführt:
„Die ASMK hat sich einstimmig auf Antrag Nordrhein-Westfalens (alle Länder haben Mitantragstellung erklärt) dafür ausgesprochen, dass die Gestaltungshoheit der Regionalträger im Rahmen der dezentralen Organisation der Deutschen Rentenversicherung erhalten und gestärkt werden muss. Die dezentrale Organisation ermöglicht es, eine auf die Besonderheiten und Bedürfnisse der jeweiligen Region zugeschnittene Versorgungsstruktur auf- und auszubauen. Die Mitglieder der Selbstverwaltung sind wichtige Partner der Landespolitik. Sie werden ermutigt, ihre Expertise auf bundespolitischer Ebene in den Entscheidungsgremien der Deutschen Rentenversicherung noch stärker einzubringen.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Geschäftsführung, Karen Perk, Holger Baumann und Heinz Krumnack, bedankt sich herzlich bei Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Verständnis für die in diesem Jahr leider notwendigen Einschränkungen. Wir hoffen, dass wir im Jahr 2021 wieder zu einem normalen Ablauf zurückkehren werden.
Wir wünschen Ihnen und Ihren Familien ein besinnliches Weihnachtsfest und einen guten Übergang in das neue Jahr 2021.
Bitte bleiben Sie gesund!
Ihre Geschäftsführung