Meine sehr geehrten Damen und Herren,
nachdem bereits die Vertreterversammlung im Sommer aufgrund der Corona-Pandemie nicht als Präsenzveranstaltung stattfinden konnte, möchte auch ich Sie vor dem Hintergrund der leider wieder deutlich gestiegenen Infektionszahlen und der bundesweiten Bemühungen zur Eindämmung der Pandemie anstelle eines persönlichen Vortrags auf schriftlichem Wege über die Entwicklungen in der gesetzlichen Rentenversicherung im Allgemeinen und der DRV Rheinland im Besonderen informieren.
In meinem Bericht gehe ich zunächst auf die Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung ein und betrachte hierbei die Entwicklung der Einnahmen und Ausgaben im Jahr 2020. Anschließend richte ich den Blick auf die zukünftige Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage, des Beitragssatzes und des Rentenniveaus bis zum Jahre 2025. Außerdem gehe ich auf die diesjährige Rentenanpassung und die absehbaren Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die künftigen Rentenanpassungen ein. Abschließend möchte ich noch über die Folgen der Corona-Pandemie auf unsere Rehabilitationskliniken berichten.
Bevor ich mich der Finanzlage zuwende, möchte ich zunächst darauf hinweisen, dass der Überblick über die voraussichtliche Finanzentwicklung der allgemeinen Rentenversicherung auf den Wirtschafts- und Arbeitsmarktannahmen der Bundesregierung beruht und dass die Vorausberechnungen noch nicht die Ergebnisse der laufenden Steuerschätzung berücksichtigen. Außerdem sind die Projektionen stark von der pandemischen Entwicklung abhängig und stellen somit gerade in der jetzigen Zeit eine Momentaufnahme dar.
Ich komme nunmehr zu meinem Bericht über die Finanzentwicklung der allgemeinen Rentenversicherung und beginne hier zunächst mit der Entwicklung der Einnahmen im Jahr 2020.
Einnahmen 2020
Die Höhe der Gesamteinnahmen wird insbesondere durch die Höhe der Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit und durch die Bundeszuschüsse bestimmt.
In Bezug auf das Bruttoinlandsprodukt musste mit 11,3 Prozent unter dem Vorjahreswert der stärkste Rückgang seit Gründung der Bundesrepublik Deutschland festgestellt werden. Auch wenn sich die deutsche Volkswirtschaft im dritten Quartal 2020 deutlich erholt hat, konnte der starke Einbruch im vorhergehenden Quartal nicht vollständig ausgeglichen werden.
Der Einbruch der Wirtschaft hatte auch Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt und die Anzahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten. Noch im März dieses Jahres konnte im Vergleich zum Vorjahr eine Zunahme der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten um rund 360 Tausend verzeichnet werden. In Folge der Corona-Pandemie nahm der Abstand zum Vorjahreswert immer mehr ab und lag im August um gut 100 Tausend unter dem Vorjahreswert.
Ab März stieg pandemiebedingt auch die Inanspruchnahme von Kurzarbeit schlagartig an und erreichte im April 2020 mit fast 6 Millionen Personen in Kurzarbeit - was fast einem Fünftel aller sozialversicherungspflichtig Beschäftigten entspricht - ihren Höhepunkt. Bei Beziehern von Kurzarbeitergeld werden die Beiträge zur Rentenversicherung nicht nur von dem tatsächlich erzielten, durch Verringerung der Arbeitszeit reduzierten Arbeitsentgelt, sondern zusätzlich auch aus 80 Prozent des ausgefallenen Arbeitsentgeltes berechnet.
Der Beitragsausfall aufgrund Kurzarbeit wird für die Monate März bis Oktober 2020 auf rund 1 Milliarde Euro beziffert. Die Kurzarbeit geht seit Juni merklich zurück, wird aber auch weiterhin verstärkt in Anspruch genommen.
Eine vergleichbare Entwicklung zeigt sich auch bei der Zahl der Arbeitslosen, die Corona bedingt im Oktober 2020 mit rund einer halben Million Personen über dem Vorjahreswert lag.
Auch wenn sich die Wirtschaftsleistung ab Mai 2020 aufgrund der sukzessiven Lockerungen der Einschränkungen im wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Leben deutlich erholte, werden die in den letzten Wochen gestiegenen Infektionszahlen und die daraus resultierenden erneuten Einschränkungen voraussichtlich wieder zu einer Verschlechterung der Wirtschaftsleistung führen. Die Anspannung am Arbeitsmarkt dürfte somit noch länger fortbestehen und auch weiterhin spürbare Auswirkungen auf die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen aus Erwerbstätigkeit und damit die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung insgesamt nach sich ziehen.
Die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit, die in der Regel im Lohnabzugsverfahren entrichtet werden, verminderten sich im März im Vergleich zum Vorjahresmonat um 0,3 Prozent und im April sogar um 7,2 Prozent. Der starke Einnahmerückgang wurde aber auch dadurch beeinflusst, dass Unternehmen in nicht unerheblichem Umfang von der ab Ende März bis Ende Mai bestehenden Möglichkeit der Beitragsstundung Gebrauch gemacht haben. Ab Mai 2020 entwickelten sich die Beiträge aus dem Lohnabzugsverfahren wieder positiv und haben im Durchschnitt der Monate Januar bis Oktober gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 0,9 Prozent zugelegt. Betrug der Zuwachs an Beiträgen aus dem Lohnabzugsverfahren im Jahr 2019 noch 4,5 Prozent, so wird für das laufende Jahr nur noch von einem Zuwachs in Höhe von insgesamt 0,5 Prozent ausgegangen.
Es kann festgestellt werden, dass die Beitragseinnahmen der Rentenversicherung wegen der Beiträge bei Kurzarbeit und Bezug von Arbeitslosengeld I stabiler sind, als es bei Ausbruch der Corona-Pandemie befürchtet wurde. Die Gesamteinnahmen in der allgemeinen Rentenversicherung werden sich voraussichtlich auf rund 328,2 Milliarden Euro belaufen, wobei die Bundeszuschüsse im Vergleich zum Vorjahr aufgrund der zeitversetzten Berücksichtigung der geringeren Löhne und Gehälter in diesem Jahr noch um 4,1 Prozent steigen. Auch bei den Beiträgen, die im weitesten Sinne aus Lohnersatzleistungen gezahlt werden (z. B. Arbeitslosengeld I, Krankengeld etc.), können in diesem Jahr Corona bedingt hohe Zuwachsraten verzeichnet werden.
Ausgaben 2020
Den oben beschriebenen Gesamteinnahmen in Höhe von 328,2 Milliarden Euro werden im Jahr 2020 geschätzte Gesamtausgaben in Höhe von 332,9 Milliarden Euro gegenüberstehen. Auch wenn die Corona-Pandemie bislang keine spürbaren Auswirkungen auf die Rentenausgaben entfaltet, so steigen die Rentenausgaben - ohne die Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner - im laufenden Jahr um 4,4 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Der größte Teil der Zunahme entfällt dabei mit 3,5 Prozentpunkten auf die diesjährige Rentenanpassung. Noch einmal zur Erinnerung: Die Renten West sind zum 1. Juli um 3,45 Prozent gestiegen, bei den Renten Ost ist sogar eine Anhebung um 4,2 Prozent erfolgt. Damit beträgt der aktuelle Rentenwert (Ost) nunmehr 97,2 Prozent des aktuellen Rentenwerts. Die bis 2024 laufende Angleichung der Werte in Ost und West ist damit weit vorangeschritten.
Die Gegenüberstellung der gesamten Einnahmen und Ausgaben führt im laufenden Jahr zu einem Defizit in Höhe von 4,7 Milliarden Euro, welches die Nachhaltigkeitsrücklage zum Ende des Jahres auf geschätzte 36,3 Milliarden Euro sinken lässt. Dies entspricht in etwa 1,53 Monatsausgaben.
Mittelfristige Finanzentwicklung ab 2021
Nach den gegenwärtigen Berechnungen ergäbe sich für das kommende Jahr aufgrund der dämpfenden Wirkung sowohl des Lohn- als auch des Nachhaltigkeitsfaktors rechnerisch eine negative Rentenanpassung. Aufgrund der bestehenden Schutzklausel, auch Rentengarantie genannt, wird der aktuelle Rentenwert zum 1. Juli 2021 zwar nicht sinken, für die Renten West wird sich allerdings auch keine Rentenerhöhung ergeben. Der aktuelle Rentenwert (Ost) wird lediglich im Zuge der gesetzlich vorgesehenen Angleichung an den aktuellen Rentenwert um voraussichtlich 0,72 Prozent angehoben. Für das Jahr 2022 wird auch in Bezug auf die Renten West wieder eine positive Rentenanpassung erwartet.
Nach dem Ergebnis der Finanzschätzung im Oktober wird mit einem weiteren Absinken der Nachhaltigkeitsrücklage von 1,53 Monatsausgaben am Ende dieses Jahres auf 1,15 Monatsausgaben zum Ende nächsten Jahres gerechnet. Für das Jahr 2023 wird dann bereits nur noch von einer Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 0,25 Monatsausgaben ausgegangen. Diese steigt dann nach den aktuellen Schätzungen zum Ende des Jahres 2025 wieder geringfügig auf 0,4 Monatsausgaben an. Sollten die Beitragseinnahmen im kommenden Jahr aufgrund einer schlechteren Arbeitsmarktentwicklung geringer ausfallen als erwartet, werden die daraus resultierenden Beitragsausfälle durch ein stärkeres Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage ausgeglichen. Ein vollständiges Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage im nächsten Jahr ist nach den angestellten Berechnungen jedoch nicht realistisch. Im Hinblick auf das weitere Absinken der Nachhaltigkeitsrücklage in den kommenden Jahren sollte die Mindestnachhaltigkeitsrücklage von derzeit 0,2 Monatsausgaben zur Vermeidung von Liquiditätsengpässen aber unbedingt erhöht werden. Die von der Bundesregierung eingesetzte Rentenkommission hatte diesbezüglich im März 2020 eine Anhebung auf 0,3 Monatsausgaben vorgeschlagen. Dieser Vorschlag sollte von der Bundesregierung zeitnah umgesetzt werden.
Der Beitragssatz wird nach dem Ergebnis der Finanzschätzung von Oktober 2020 auch in den beiden kommenden Jahren bei 18,6 Prozent verbleiben. Für das Jahr 2023 wird dann ein Anstieg auf 19,3 Prozent im Jahr 2023 und auf 19,9 Prozent in den Jahren 2024 und 2025 erwartet.
Das Rentenniveau vor Steuern beträgt aktuell 48,2 Prozent und steigt im kommenden Jahr voraussichtlich auf 49,8 Prozent. Auch in den Folgejahren wird von einem Wert oberhalb der Haltelinie von 48 Prozent ausgegangen.
Eigene Reha-Kliniken
Die Corona-Pandemie hat die Einrichtungen zur medizinischen Rehabilitation vor große Herausforderungen gestellt. Alle Rehabilitationskliniken haben in Absprache mit dem Träger tragfähige Schutzkonzepte entsprechend ihrer individuellen Gegebenheiten wie Indikation, regionaler Verordnungen und räumlicher Möglichkeiten entwickelt. Ziel dieser Konzepte ist, Rehabilitationsleistungen mit höchstmöglichem Schutz für Rehabilitanden und Beschäftigte unter schwierigen Rahmenbedingungen anzubieten. Die Schutzkonzepte werden regelmäßig, der Entwicklung der Pandemie und den sich häufig ändernden gesetzlichen Rahmenbedingungen entsprechend, angepasst. Abstandsregeln und Besuchsverbot werden in allen Kliniken seit Beginn der Pandemie konsequent umgesetzt.
Seit April des Jahres wird in den Kliniken vor Beginn einer Rehabilitation mittels eines PCR-Tests auf das Corona-Virus getestet. Die getesteten Patienten bleiben bis zum Vorliegen des Ergebnisses in Isolation und werden bei positivem Befund umgehend in Quarantäne und medizinische Betreuung nach Hause geschickt. Diese Testkonzepte wurden in jeder Klinik regelmäßig an die Gegebenheiten vor Ort und die dynamische Entwicklung der Pandemie angepasst. So akzeptieren die Kliniken teilweise mitgebrachte, aktuelle negative Testergebnisse. Das erspart den Patienten die Quarantäne zu Rehabilitationsbeginn und den Kliniken Aufwand und Kosten.
Insgesamt haben sich die Test-Konzepte der Kliniken bewährt. Bislang konnten insgesamt 30 Rehabilitanden, die mit dem Corona-Virus infiziert waren, vor Beginn der Rehabilitationsmaßnahme identifiziert und in die häusliche Quarantäne entlassen werden.
Die klinikindividuellen Hygienekonzepte und das verantwortungsvolle Management sind in der Pandemie die Grundlage für die Fortführung der Rehabilitationsleistungen in den eigenen Rehabilitationskliniken. Das Krisenmanagement von Kliniken und Kliniksteuerung wird von Patienten und den zuständigen Behörden einhellig gelobt. Nachfolgend möchte ich Ihnen ein detailliertes Bild über die Situation in den einzelnen Rehabilitationskliniken geben.
Nordseeklinik Borkum - Niedersachsen
Besonders hart traf der erste „Lockdown“ die deutschen Inseln. Dies führte dazu, dass die Nordseeklinik Borkum auf Anordnung des zuständigen Gesundheitsamtes in Leer kurzfristig schließen und alle Rehabilitanden nach Hause entlassen musste. Über zwei Monate lang, in der Zeit von Mitte März bis Ende Mai 2020 hielten sich keine Patienten in der Nordseeklinik auf. Erschwerend kam und kommt hinzu, dass Rehabilitanden mit Atemwegserkrankungen eine Hochrisikogruppe in der Pandemie darstellen und Borkum über keine nennenswerte Akutversorgung verfügt. Vor diesem Hintergrund werden bis zum Ende des Jahres 2020 daher nur Rehabilitanden mit psychosomatischen Erkrankungen in der Nordseeklinik aufgenommen. Anschließend soll die Belegung von pneumologischen Patienten sukzessive wieder ermöglicht werden.
Aggertalklinik und Klinik Roderbirken – Nordrhein-Westfalen
Die Aggertalklinik und die Klinik Roderbirken wurden Anfang April 2020 durch das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen als Einrichtungen zur Entlastung von akutstationär zu versorgenden Patienten umgangssprachlich zu „Ersatz-Krankenhäusern“ bestimmt. Insbesondere die Aggertalklinik war vom zuständigen Landkreis als Reserve zur Versorgung akutstationärer Patienten vorgesehen und hielt dementsprechend die geforderten Zimmer-Kapazitäten frei. Es wurde gegenüber den zuständigen Behörden von vornherein klar kommuniziert, dass es aus Sicht der Deutschen Rentenversicherung Rheinland nicht zielführend wäre, an Covid-19 erkrankte Patienten in die Rehabilitationskliniken zu verlegen, da die Kompetenz in der Versorgung teils schwer erkrankter Patienten und die Möglichkeiten der Isolation nicht gegeben seien. Die Verordnung des Ministeriums ist zum 30. September 2020 ausgelaufen, ohne dass es in einer der Rehabilitationskliniken zur Versorgung von Akutpatienten gekommen ist.
Klinik Niederrhein – Rheinland-Pfalz
Auch die Corona-Bekämpfungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz sah vor, dass in der Zeit vom 23. März bis zum 28. April 2020 in den Rehabilitationskliniken möglichst umfangreiche Kapazitäten für die Versorgung von Krankenhauspatienten oder pflegebedürftigen Menschen vorgehalten werden. Insbesondere die Klinik Niederrhein bereitete sich darauf vor, notfalls aushelfen zu können. Zum Ernstfall kam es jedoch auch hier letztlich bislang nicht.
Corona bedingte finanzielle Hilfen für Kliniken zur medizinischen Rehabilitation
Kliniken der DRV Rheinland
Durch die pandemiebedingt geringen Belegungszahlen sind in den Rehabilitationskliniken deutliche Einnahmeausfälle zu verzeichnen. Die eigenen Kliniken werden in erster Linie von den Trägern der Deutschen Rentenversicherung belegt. Die durch Minderbelegung der Träger der DRV zu verzeichnenden Einnahmeausfälle sind insofern durch die Haushalte der Rentenversicherungsträger gedeckt. Ausgleichszahlungen für Einnahmeausfälle durch die pandemiebedingte Minderbelegung der Kranken- und Unfallversicherungsträger sind lediglich in sehr geringem Umfang zu realisieren. Bis zum 30.09.2020 wurden rund 300.000,- Euro von den Rehabilitationskliniken geltend gemacht. Bezogen auf das gesamte Haushaltsjahr 2020 ist mit einem (rechnerischen) Betriebsverlust in Höhe von rund 20 Mio. Euro zu rechnen.
Vertragskliniken
Ziel des Sozialdienstleister-Einsatzgesetzes ist es, den Bestand an sozialen Dienstleistern, die für Träger der Sozialversicherungen Leistungen erbringen und die durch die Auswirkungen der Maßnahmen zur Pandemiebekämpfung in ihrem Bestand gefährdet sind, zu sichern. Leistungserbringer können, zunächst auf die Zeit bis zum 31.12.2020 begrenzt, finanzielle Hilfen in Anspruch nehmen. Hierzu wird ihnen auf Antrag Unterstützung in Form von Zuschüssen von den Leistungsträgern gezahlt. 38 federführend von der DRV Rheinland belegte medizinische Rehabilitationseinrichtungen haben einen Zuschuss-Antrag gestellt. Für die Zeit bis Ende Dezember wurden Zuschüsse in Höhe von insgesamt rd. 22 Mio. Euro bewilligt.
Darüber hinaus zahlen die Träger der Rentenversicherung den von Ihnen belegten medizinischen Einrichtungen zunächst für die Zeit ab 1. August 2020 bis 31. Dezember 2020 einen pauschalen Corona-Zuschlag in Höhe von 8,00 Euro täglich für stationäre medizinische Rehabilitationsleistungen und in Höhe von 6,00 Euro täglich, wenn diese Leistungen ganztägig-ambulant durchgeführt werden. Dabei wurden tatsächlich im Einzelfall anfallende Mehraufwände bei der Durchführung der individuellen Rehabilitationsleistung für Sachmittel für die Einhaltung von Hygienevorschriften, Kosten für Corona bedingte, intensivere Serviceleistungen (bspw. bei der Speisenversorgung) sowie Aufwendungen für Corona-Tests bei neuanreisenden Rehabilitanden berücksichtigt.
Als weitere finanzielle Sicherungsmaßnahme wurden die Pflegesätze für alle medizinischen Rehabilitationseinrichtungen rückwirkend zum 1. Januar 2020 pauschal um 3,66 Prozent angehoben. Dieser Wert liegt deutlich über den sonst üblichen Festlegungen.
Wie Sie meinem Bericht entnehmen können, hat die Corona-Pandemie in diesem Jahr auch die Gesetzliche Rentenversicherung nachhaltig beeinflusst. Ich schließe meinen Bericht aber mit der Hoffnung, dass die Maßnahmen der Bundes- und Landesregierungen uns den Umständen entsprechend sicher durch die weitere Pandemie bringen und dass die hoffentlich schon bald erfolgende Zulassung eines Impfstoffs zumindest absehbar wieder zu mehr Normalität führen wird.
Ich danke Ihnen für Ihr ehrenamtliches Engagement im abgelaufenen Jahr und hoffe, dass wir uns alle bei strahlendem Sonnenschein und mit ganz vielen Antikörpern wohlbehalten auf unserer Sommervertreterversammlung in Biersdorf am See wieder persönlich austauschen können.
Ich wünsche Ihnen frohe Weihnachten einen guten Rutsch ins neue Jahr.
Bleiben Sie gesund und optimistisch,
Ihre
Dr. Sabine Graf
Vorsitzende des Vorstands