ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich freue mich sehr, Sie auch im Namen des gesamten Vorstandes zur Vertreterversammlung hier in Düsseldorf begrüßen zu können.
Am 21. Januar 2022 jährt sich die große Rentenreform zum 65. Mal.
Mit der Rentenreform 1957 wurde das bis dahin maßgebende Kapitaldeckungsverfahren zu Gunsten des Umlageverfahrens aufgegeben, die Rentenhöhe spürbar erhöht und die dynamische Anpassung der Rentenhöhe an die Bruttolohnentwicklung eingeführt. Auch wenn aktuell wieder vermehrt Forderungen nach einer zumindest teilweisen Kapitaldeckung der gesetzlichen Rentenversicherung laut werden, so hat sich die umlagefinanzierte gesetzliche Rentenversicherung gerade auch in der aktuellen Krise als die stabile Säule in der Alterssicherung der Bürgerinnen und Bürger erwiesen.
Dennoch werden wir nicht umhinkommen, unser Augenmerk auch auf alternative bzw. ergänzende Modelle zu dem Modell der Umlagefinanzierung zu richten. Hier darf es keine Denkverbote geben. Mir scheint eine Mischung aus verschiedenen Absicherungsmodellen hier der erfolgversprechende Weg zu sein. Schließlich steht man auf mehreren Beinen sicherer. Die Corona-Pandemie beschäftigt uns nun schon im zweiten Jahr. Die zu Beginn des Pandemiegeschehens befürchteten Einbrüche der Beitragseinnahmen haben sich zum Glück aber nicht bewahrheitet, vielmehr kann hier insbesondere auch aufgrund der politischen Weichenstellungen eine positive Entwicklung festgestellt werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
Beginnen werde ich meinen Bericht zunächst mit einem Blick auf den Arbeitsmarkt, bevor ich Sie dann über die aktuelle Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung in der Pandemie informiere.
Hierbei werde ich auch auf die Vorausschätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie auf das Vermögen der allgemeinen Rentenversicherung im laufenden Jahr und in den Folgejahren eingehen. In der nunmehr vierten Welle der Pandemie finden alle Projektionen zu den Finanzen jedoch unter größerer Unsicherheit statt als sonst üblich. Abschließend wage ich dann mit Ihnen zusammen einen Ausblick auf die aktuellen Reformvorhaben der neuen Bundesregierung. Betrachten wir zunächst jedoch den Arbeitsmarkt, der für die Einnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung von entscheidender Bedeutung ist.
Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist seit Februar 2021 von gut 2,9 Millionen kontinuierlich auf rund 2,3 Millionen im November 2021 gesunken. Die aktuelle Arbeitslosenquote beträgt 5,1 Prozent.
Die Corona-Krise und die daraus resultierende Rohstoff- und Warenknappheit sind aber nach wie vor spürbar. Der Arbeitsmarkt wird auch weiterhin durch den Einsatz von Kurzarbeit gestützt, aber sowohl bei den monatlich neu angezeigten Fällen von Kurzarbeit als auch bei der Anzahl der Fälle, in denen Kurzarbeitergeld tatsächlich gezahlt worden ist, kann ein merklicher Rückgang verzeichnet werden. Wurde im Januar dieses Jahres noch in 981.000 Fällen Kurzarbeit angezeigt und in knapp 3,2 Millionen Fällen tatsächlich gezahlt, verringerte sich dieser Wert im August 2021 zwischenzeitlich auf 88.000 Fälle angezeigten Kurzarbeitergeldes und 760.000 Fälle, in denen Kurzarbeitergeld tatsächlich gezahlt worden ist.
Im September und Oktober des laufenden Jahres ist die Fallzahl angezeigter Kurzarbeit wieder leicht gestiegen, es bleibt insoweit abzuwarten, ob die vierte Welle wieder zu einem Anstieg bei der Kurzarbeit führt. Die mit der Zahlung von Kurzarbeitergeld verbundene Abführung von Beiträgen an die Rentenversicherung hat bislang erheblich zur Stabilisierung der Einnahmen beigetragen.
Zu der Finanzlage der Rentenversicherung
Nach dem voraussichtlichen Rechnungsergebnis werden sich die Gesamteinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung im laufenden Jahr auf rund 341,1 Milliarden Euro belaufen, wobei die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit mit 67,9 Prozent und die Bundeszuschüsse mit 23,1 Prozent den größten Teil zu den Einnahmen beitragen. Auch die Beiträge, die der Bund für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung zahlt, tragen mit 5 Prozent zu den Beitragseinnahmen bei. Diese Beiträge werden aus Bundesmitteln finanziert und dienen der Begründung von Rentenanwartschaften während der Erziehung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren und sind nicht Teil der Bundeszuschüsse.
Nach dem deutlichen Anstieg der Beiträge für beitragspflichtig Beschäftigte mit Steigerungsraten von jeweils 4,5 Prozent in den Jahren 2018 und 2019 und der deutlich diskreteren Steigerung um lediglich 0,8 Pro-zent im Corona-Jahr 2020 wird für das laufende Jahr wieder von einem deutlichen Anstieg, und zwar in Höhe von 3,5 Prozent, ausgegangen.
Dies entspricht in Summe einem Betrag in Höhe von 231,6 Milliarden Euro. Nach derzeitigem Stand kann auch für die beiden kommenden Jahre mit einer Steigerungsrate in Höhe von jeweils 3,2 Prozent gerech-net werden.
Auch die freiwilligen Beiträge sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Ursächlich hierfür sind weniger die „normalen“ freiwilligen Beitragszahlungen, d. h. die Beiträge freiwillig Versicherter, sondern viel-mehr die freiwilligen Beiträge zum Ausgleich von Rentenabschlägen, die sich von 2015 bis 2020 um mehr als das Achtzehnfache erhöht haben und so fast eine Größenordnung erreicht haben, die den Einnahmen von einem Zehntel Beitragssatzpunkt entspricht.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
für mich ist das ein deutlicher Beweis für das Vertrauen in die Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Rentenversicherung. Ich gehe aber jetzt noch genauer auf die Bundeszuschüsse ein, die in der öffentlichen Debatte oftmals fälschlich mit den Bundesmitteln insgesamt gleichgesetzt werden. Die Bundeszuschüsse machen in etwa drei Viertel der gesamten Bundesmittel aus, die an die gesetzliche Rentenversicherung gezahlt werden.
Sie dienen kurz gesagt dem pauschalen Ausgleich der vom Bund übertragenen, nicht beitragsgedeckten Leistungen, die von der Rentenversicherung ausgezahlt werden. Zu erwähnen sind hier beispielsweise die so genannten Mütterrenten aber auch die in diesem Jahr erstmalig gezahlten Grundrentenzuschläge. Beides sind Leistungen, die erst in den letzten Jahren ausgeweitet bzw. eingeführt wurden. Auch Renten, die auf Zeiten mit ermäßigtem Beitragssatz beruhen, wie es bei niedrigen Entgelten der Fall ist, sind nur zum Teil beitragsgedeckt.
Im Zuge der öffentlichen Debatte werden vermehrt Stimmen laut, die befürchten, dass die Bundeszuschüsse an die Rentenversicherung zu schnell wachsen könnten. Zugegebenermaßen hat sich der Anteil der Bundeszuschüsse an den Gesamtausgaben bis zum Jahr 2003 erhöht. Deutlich ist jedoch darauf hinzuweisen, dass sich der Anteil in den letzten beiden Jahrzehnten kaum noch verändert hat und dass das Verhältnis von Bundeszuschüssen zu Rentenausgaben nach den Vorausberechnungen auch langfristig annähernd konstant bleiben wird. Werfen wir nun aber einen Blick auf die Gesamtausgaben, die sich nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis im laufenden Jahr voraussichtlich auf 341,6 Milliarden Euro belaufen werden.
Den größten Teil der Ausgaben machen mit 86,7 Prozent die Rentenausgaben und mit 6,7 Prozent die damit in engem Zusammenhang stehenden Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner aus.
„Unter dem Strich“ stehen den voraussichtlichen Einnahmen in Höhe von insgesamt 341,1 Mrd. Euro nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis für 2021 somit Ausgaben in Höhe von insgesamt 341,6 Milliarden Euro gegenüber, so dass voraussichtlich ein Defizit von 0,5 Milliarden Euro verbleibt. Das Defizit führt zu einem leichten Rückgang der Nachhaltigkeitsrücklage auf 1,55 Monatsausgaben (= 37,2 Milliarden Euro) zum Ende des Jahres 2021.
Aus meiner Sicht ein wirklich gutes Ergebnis, gingen die Schätzungen Ende 2019, also noch vor der COVID-19-Pandemie, doch von einem Defizit in Höhe von 1,6 Milliarden Euro aus. Die aktuelle Finanzlage der Rentenversicherung kann also angesichts der Umstände durchaus als gut bezeichnet werden.
Das aktuelle kleine Defizit wird sich in den folgenden Jahren voraussichtlich deutlich erhöhen. Dies ist nicht zuletzt auf den einsetzenden demografischen Wandel zurückzuführen. Die dadurch steigenden Rentenausgaben werden zunächst durch einen eingeplanten Abbau der Nachhaltigkeitsrücklage finanziert, bis diese die Untergrenze erreicht.
So komme ich auch schon zum Ausblick auf die Finanzlage der Rentenversicherung in den kommenden Jahren:
Die mittelfristige Finanzentwicklung der Rentenversicherung lässt sich am besten anhand der Faktoren
- Nachhaltigkeitsrücklage
- Beitragssatz und
- Nettorentenniveau
beschreiben.
Wie bereits ausgeführt, wird die Nachhaltigkeitsrücklage in den kommenden Jahren zur Finanzierung des demografischen Wandels abgebaut.
Die aktuellen Schätzungen gehen für das Jahr 2022 von einer Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 1,23 Monatsausgaben aus, die dann im Folgejahr 2023 bereits deutlich auf 0,5 Monatsausgaben absinken wird.
Für die Jahre 2024 und 2025 wird dann von einer Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 0,3 bzw. 0,32 Monatsausgaben ausgegangen, so dass dann die gesetzliche Untergrenze von 0,2 Monatsausgaben nahezu erreicht wird.
Der Beitragssatz wird nach den Prognosen bis einschließlich 2023 konstant bei 18,6 Prozent verbleiben. Hierbei handelt es sich übrigens um den niedrigsten Wert seit 25 Jahren.
Anschließend wird mit einem Anstieg auf 19,5 Prozent im Jahr 2024 und 19,7 Prozent im Jahr 2025 gerechnet. Ob eine entsprechende Beitragssatzsteigerung in dieser Größenordnung politisch durchsetzbar ist, muss abgewartet werden.
Bezüglich des Nettorentenniveaus gehen die Schätzungen von einer stabilen Entwicklung aus. Für das laufende und das kommende Jahr wird von einem Nettorentenniveau in Höhe von 49,4 Prozent ausgegangen. 2023 steigt dann das Nettorentenniveau auf 50,4 Prozent an, um dann wiederum im Jahr 2024 auf 50 Prozent und im Jahr 2025 auf 49,2 Prozent abzusinken. Insgesamt zeigt sich also auch beim Nettorentenniveau in den kommenden Jahren eine stabile Entwicklung.
Die Finanzlage der Rentenversicherung wird auch in den nächsten Jahren entscheidend durch die Höhe der Rentenausgaben beeinflusst werden.
Die Ausgabenentwicklung wiederum wird primär durch Rentenanpassungen, Demografie, aber auch Leistungsänderungen bestimmt. Ich werde daher jetzt noch auf einige Regelungen im Koalitionsvertrag eingehen, die sich im Falle ihrer Umsetzung auf die gesetzliche Rentenversicherung auswirken werden.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Regierungsparteien haben am 24. November 2021 ihren Koalitionsvertrag mit dem Titel „Mehr Fortschritt wagen – Bündnis für Freiheit, Gerechtigkeit und Nachhaltigkeit“ vorgelegt, der in der vergangenen Woche am 7. Dezember unterzeichnet worden ist. Bestandteil dieses Koalitionsvertrags sind auch verschiedene Regelungen, die sich auf die gesetzliche Rentenversicherung auswirken werden.
Auf drei ausgewählte Themen werde ich nachfolgend eingehen.
Zum Nachholfaktor
Anknüpfend an meine bisherigen Ausführungen zur Finanzlage gehe ich zunächst auf die geplanten Regelungen im Zusammenhang mit der Rentenanpassung im kommenden Jahr ein.
Durch das RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetz wurde der sog. Nachholfaktor in der Rentenberechnung für die Zeit bis 2025 außer Kraft gesetzt. Diese Maßnahme diente der Stärkung der Haltelinien bei Beitragssatz und Rentenniveau.
Bedingt durch mehrere Faktoren, die durch die Corona-Pandemie beeinflusst wurden, wie z. B.
- den Rückgang bei der Zahl der Beitragszahler,
- das leichte Absinken der durchschnittlichen Löhne im Jahr 2020 und
- einen statistischen Sondereffekt, der sich durch die zusätzlich zu berücksichtigenden niedrigen Löhne der Flexi-Rentner ergibt,
hätte sich in diesem Jahr eine negative Rentenanpassung ergeben. Im Westen hätte dies nach der Bereinigung des statistischen Sondereffekts ein Absinken um 1,17 Prozent ausgemacht. Diese wurde durch die Rentengarantie verhindert.
Nach den Festlegungen im Koalitionsvertrag soll der sogenannte Nachholfaktor rechtzeitig vor der Rentenanpassung 2022 wieder aktiviert und die unterbliebene Rentenkürzung dadurch zumindest teilweise mit der kommenden Rentenanpassung verrechnet werden.
Nach Angaben des Bundesarbeitsministeriums würde die Rentenanpassung West dadurch im kommenden Jahr um rund 0,8 Prozentpunkte geringer ausfallen. Die weitere Umsetzung bleibt jedoch abzuwarten.
Zu der Versicherungspflicht von Selbstständigen
Abzuwarten bleibt auch die genaue Ausgestaltung der beabsichtigten Vorsorgepflicht von Selbstständigen. Die Koalition will für alle neuen Selbstständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem (z. B. berufsständische Versorgung) angehören, eine Pflicht zur Altersvorsorge einführen. Selbstständige sollen in der gesetzlichen Rentenversicherung versichert sein, wenn sie nicht im Rahmen eines einfachen und unbürokratischen Opt-Outs ein privates Vorsorgeprodukt wählen. Das Vorsorgeprodukt muss insolvenz- und pfändungssicher sein und zu einer Absicherung oberhalb des Grundsicherungsniveaus führen.
Dieser Plan der Koalition wird von mir ausdrücklich begrüßt, da gerade der Personenkreis der Selbstständigen ohne obligatorische Alterssicherung häufig Leistungen der Grundsicherung im Alter in Anspruch neh-men muss.
Einstieg in die Kapitaldeckung
Zum Ende meiner Rede gehe ich nochmals auf die Pläne der Koalitionsparteien zur Einführung einer zusätzlichen teilweisen Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung ein.
Mit den Festlegungen im Koalitionsvertrag wird eine teilweise Kapitaldeckung in der gesetzlichen Rentenversicherung angestrebt. Wörtlich heißt es dazu: Die zusätzliche Kapitaldeckung „soll als dauerhafter Fonds von einer unabhängigen öffentlich-rechtlichen Stelle professionell verwaltet werden und global anlegen. Dazu werden wir in einem ersten Schritt der Deutschen Rentenversicherung im Jahr 2022 aus Haushaltsmitteln einen Kapitalstock von 10 Milliarden Euro zuführen. Der kapitalgedeckte Teil der gesetzlichen Rente muss für das Kollektiv der Beitragszahler dauerhaft eigentumsgeschützt sein. Wir werden der Deutschen Rentenversicherung auch ermöglichen, ihre Reserven am Kapitalmarkt reguliert anzulegen.“
Ziel dieses Kapitalstocks soll die langfristige Stabilisierung von Rentenniveau und Beitragssatz sein. Ferner soll durch den Kapitalstock gewährleistet werden, dass es „keine Anhebung des gesetzlichen Renteneintrittsalters geben“ wird.
Unklar ist hierbei – abgesehen von den zitierten Eckpunkten – unter anderem, ab welchem Zeitpunkt der zusätzliche Kapitalstock zur Finanzierung der beschriebenen Ziele eingesetzt werden soll.
Unklar ist darüber hinaus auch, durch wen die Verwaltung des Kapitalfonds erfolgen soll. Im Hinblick auf die Zielrichtung der zusätzlichen Gelder kann aus meiner Sicht nur eine Verwaltung der zusätzlichen Mittel durch die Rentenversicherung selbst in Betracht kommen. Die Rentenversicherungsträger haben über Jahrzehnte eindrucksvoll unter Beweis gestellt, dass sie mit dem ihnen anvertrauten Geld gut und verantwortungsvoll umgehen.
Beispielhaft verweise ich in diesem Zusammenhang auf das von der DRV Rheinland und der DRV Westfalen unter dem Namen "Rücklagen für die Versorgungsaufwendungen der DRV Rheinland und der DRV Westfalen" verwaltete gemeinsame Sondervermögen, mit dem die beiden Häuser ihre künftigen Versorgungsausgaben absichern.
Sofern der zusätzliche Kapitalstock tatsächlich zur langfristigen Stabilisierung von Rentenniveau und Beitragssatz beitragen soll, können die von den Koalitionsparteien beschlossenen 10 Milliarden Euro nur als ein „erster Schritt“ angesehen werden.
Der Vorsitzende des Bundesvorstandes der DRV Bund, Herr Alexander Gunkel, hat in seiner Rede im Rahmen der virtuellen Bundesvertreterversammlung am 2. Dezember 2021 darauf hingewiesen, dass in den Folgejahren sehr viel höhere Mittel erforderlich sein werden, wenn die mit der teilweisen Kapitaldeckung verbundenen Ziele erreicht werden sollen. Zur Veranschaulichung hat Herr Gunkel weiter ausgeführt, dass 10 Mrd. Euro allein noch nicht einmal ausreichen würden, um den Beitragssatz über ein Jahrzehnt hinweg auch nur um ein Zehntel Prozentpunkt zu reduzieren oder um auch nur die Hälfte der Rentenausgaben eines Monats zu finanzieren.
Zusätzliche Mittel für den weiteren Aufbau des Kapitalstocks dürfen jedoch zunächst keinesfalls aus Beitragsmitteln finanziert werden. In einem solchen Fall würden entweder die Beitragszahler oder die Rentnerinnen und Rentner zusätzlich belastet.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
auch in den nächsten Jahren wird die gesetzliche Rentenversicherung zahlreiche Herausforderungen meistern müssen. Neben der Umsetzung künftiger Gesetzesvorhaben und der weiteren Bewältigung der Corona-Pandemie werden auch die Themen Personalgewinnung und Digitalisierung die Zukunft bestimmen. Ich bin aber äußerst zuversichtlich, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch die künftigen Aufgaben in bewährter Manier unaufgeregt bewältigen wird.
Zum Abschluss dieses Jahres bleibt mir, Ihnen und Ihren Angehörigen und Freunden friedliche Feiertage und einen guten Rutsch ins neue Jahr zu wünschen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Alles Gute und bleiben Sie gesund!