Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Datum: 10.06.2022 Rede von: Rolf Zimmermanns Anlass: Vertreterversammlung

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT! 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

nach zwei Jahren ohne eine Sommervertreterversammlung in Präsenz freue ich mich ganz besonders, Sie alle sehr herzlich hier im Dorint Seehotel in Biersdorf am See zur Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland begrüßen zu dürfen. Wie der gestrige Tag und Abend gezeigt hat, lebt auch die Selbstverwaltung vom gegenseitigen Austausch und dem persönlichen Miteinander.

Sie sind gewohnt, an dieser Stelle durch den Vorsitzenden des Vorstandes über aktuelle Entwicklungen im Rentenrecht und in der Rentenpolitik informiert zu werden.

Davon werde ich natürlich auch heute keine Ausnahme machen, zumal die Vorbereitung auf die heutige Vertreterversammlung nicht schwergefallen ist. Denn wie so oft in der Vergangenheit hat der Gesetzgeber unter anderem mit den beiden Rentenpaketen Themen aufgegriffen, die nicht unerhebliche Auswirkungen auf die gesetzliche Rentenversicherung haben werden.

Zunächst aber möchte ich Sie über das vorläufige Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2021 und über aktuelle Entwicklungen im Rentenrecht und in der Rentenpolitik informieren. Hierbei werde ich auch auf die Vorausschätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie auf das Vermögen der allgemeinen Rentenversicherung im laufenden Jahr und in den Folgejahren eingehen.

Zum vorläufigen Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2021

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das vergangene Jahr und auch bereits das Jahr 2020, waren geprägt durch die Corona-Pandemie und die damit einhergehenden Beschränkungen und Herausforderungen. Gleichwohl freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die allgemeine Rentenversicherung im vergangenen Jahr trotz aller Schwierigkeiten ein sehr gutes Ergebnis erzielt hat. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis kann für das abgelaufene Jahr mit Einnahmen in Höhe von 342,2 Mrd. Euro gerechnet werden.

Der Großteil der Einnahmen entfällt naturgemäß auf die Beitragseinnahmen, die von 252,2 Mrd. Euro im Jahr 2020 auf 262,1 Mrd. Euro angestiegen sind. Dies entspricht einer Steigerung in Höhe von 3,9 Prozent. Eine vergleichbare Entwicklung hat auch der Bundeszuschuss genommen, der sich im Jahresvergleich von 75,3 Mrd. Euro auf 78,9 Mrd. Euro erhöht hat.

Auch bei den Ausgaben musste im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg verzeichnet werden. Hier wird davon ausgegangen, dass die Ausgaben in Höhe von 332,7 Mrd. Euro im Jahr 2020 um 2,5 Prozent auf insgesamt 341 Mrd. Euro angestiegen sind. Den wichtigsten Faktor bei den Ausgaben stellen wie bisher die Rentenausgaben und die Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner dar.

Bei den Rentenausgaben wird von einer Erhöhung von 289 Mrd. Euro im Jahre 2020 auf 296 Mrd. Euro im Jahr 2021 ausgegangen. Die dementsprechende Steigerungsrate in Höhe von 2,4 Prozent wird noch von den Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner übertroffen, die im Vergleich zum Vorjahr um 4 Prozent angestiegen sind. 

Die übrigen Ausgaben umfassen insbesondere den Wanderversicherungs- und Wanderausgleich an die knappschaftliche Rentenversicherung, die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe sowie die Verwaltungskosten. Diese übrigen Ausgaben bewegen sich mit 22,3 Mrd. Euro oberhalb des Vorjahresniveaus von 21,8 Mrd. Euro.

Der Überschuss der Einnahmen in Höhe von rund 1,2 Mrd. Euro hat entgegen den Prognosen des Vorjahres dazu geführt, dass die Nachhaltigkeitsrücklage im Dezember 2021 auf rund 39 Mrd. Euro angestiegen ist. Dies entspricht 1,62 Monatsausgaben.

Zur Erinnerung: Anlässlich der virtuellen Vertreterversammlung im vergangenen Jahr wurde von den Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesamtes für Soziale Sicherung, dem sogenannten Schätzerkreis, für das Jahresende 2021 noch eine Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 1,36 Monatsausgaben prognostiziert. Die Entwicklung der allgemeinen Rentenversicherung im vergangenen Jahr kann also nur als gut bezeichnet werden.

Richten Sie nun mit mir zusammen den Blick in die Gegenwart und Zukunft.

Zur mittelfristigen Finanzentwicklung

Die Entwicklung der Finanzen der allgemeinen Rentenversicherung wird viermal jährlich durch den Schätzerkreis berechnet. Das zweite Expertentreffen für das Jahr 2022 fand am 3. und 4. Mai 2022 statt. Die Berechnungen wurden nach Vorlage der Daten der Steuerschätzung am 12. Mai 2022 abgeschlossen. Die Annahmen zur weiteren Entwicklung basieren auf der Einnahmenseite unter anderem auf den Eckwerten der Bundesregierung aus der Frühjahrsprojektion 2022. Die Projektion ist jedoch wegen des Kriegs in der Ukraine verstärkt durch Unsicherheit gekennzeichnet.

Die Schätzergebnisse berücksichtigen die Gesetzentwürfe der Bundesregierung für den Bundeshaushalt 2022 und das „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“.

Unberücksichtigt geblieben sind jedoch die Planungen der Bundesregierung im Zusammenhang mit dem sogenannten Rentenpaket II. Auf die Gesetzesvorhaben werde ich im Laufe meines Vortrags punktuell noch weiter eingehen.

Die Entwicklung des Beitragssatzes liegt in den mittelfristigen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2024 stabil bei 18,6 Prozent. Im Jahr 2025 ergäbe sich dann rechnerisch ein Anstieg auf 19 Prozent.

Das Nettorentenniveau vor Steuern wird im Jahr 2022 bei 48,1 Prozent liegen und bis 2023 auf knapp über 48 Prozent sinken. Die Haltelinie für das Rentenniveau (mindestens 48 Prozent) wird danach voraussichtlich erstmals greifen und das Rentenniveau in den Jahren 2024 und 2025 bei 48 Prozent stabilisieren. 

Für das Ende des laufenden Jahres wird von einer Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 37,2 Mrd. Euro ausgegangen. Auch nach den aktuellen Vorausberechnungen wird für die Folgejahre mit einem deutlichen Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage gerechnet. 

Für 2023 wird hier noch von 29,Mrd. Euro ausgegangen, in 2024 und 2025 sinkt die Nachhaltigkeitsrücklage dann weiter auf 16,1 Mrd. Euro bzw. 6 Mrd. Euro. Der letztgenannte Wert entspricht dann nur noch 0,21 Monatsausgaben, sodass die gesetzlich vorgesehene Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 0,2 Monatsausgaben nahezu erreicht wird.

Ich appelliere an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich an den Gesetzgeber, die Mindestnachhaltigkeitsrücklage auf mindestens 0,4 Monatsausgaben anzuheben, damit auch in der Zukunft Liquiditätsengpässe bei der Auszahlung der Renten vermieden werden können. Für das aktuelle Jahr ist nach derzeitigem Stand im Jahresverlauf nicht mit Liquiditätsengpässen zu rechnen.

Zu dem Gesetzesbeschluss der Bundesregierung vom 03. Juni 2022 und den weiteren Gesetzesvorhaben

Nach dem „Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz“, dem sogenannten Ersten Rentenpaket, wird es bei der Erwerbsminderungsrente einen Zuschlag von 4,5 bzw. 7,5 Prozent geben für diejenigen, die von 2001 bis 2018 in eine Erwerbsminderungsrente gingen.

Auch für Folge-, Hinterbliebenen- und Erziehungsrenten wurden entsprechende Regelungen beschlossen.

Außerdem wurde mit diesem Gesetz wieder der sogenannte Nachholfaktor eingeführt, der im Jahr 2018 im Zuge des „RV-Leistungsverbesserungs- und Stabilisierungsgesetzes“ im Zusammenhang mit der Einführung der sogenannten Haltelinien ausgesetzt worden war.

Durch den Nachholfaktor werden die aufgrund der Schutzklausel des § 68a SGB VI, der sogenannten Rentengarantie, unterbliebenen Rentenkürzungen mit zukünftigen Rentenerhöhungen verrechnet.

Zudem wurden mit dem Gesetz revisionsbedingte statistische Verzerrungen unter Beachtung der Haltelinie für das Rentenniveau von mindestens 48 Prozent beseitigt.

Ferner hat der Gesetzgeber – wie schon der Name des Gesetzes vermuten lässt – die Rentenanpassung zum 1. Juli 2022 festgelegt. Die Faktoren der Rentenanpassungsformel hätten im Jahr 2021 bei den Renten West eine Kürzung um 3,25 Prozent ergeben. Davon wären rund 2,1 Prozentpunkte auf einen rein statistischen Sondereffekt entfallen.

Die Rentenanpassung orientiert sich grundsätzlich an der Lohnentwicklung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer.

Deshalb ist es wichtig, welche Gruppen von Arbeitnehmern in der Statistik berücksichtigt werden.

In die Versichertenstatistik wird seit dem Jahr 2019 eine zusätzliche Personengruppe einbezogen. Es handelt sich um Beschäftigte, die die Regelaltersgrenze schon überschritten haben und eine Vollrente wegen Alters beziehen. Die Versicherungspflicht dieser Gruppe wurde mit dem Flexirentengesetz geändert. Deshalb werden sie seit 2019 in der Versichertenstatistik miterfasst und bei der Ermittlung des Versichertenentgeltes mitberücksichtigt.

Da es sich dabei überwiegend um Personen mit unterdurchschnittlichen Entgelten handelt (insbesondere Minijobber), fiel das aus der Versichertenstatistik ermittelte Durchschnittsentgelt im Jahr 2019 durch die Erweiterung der Statistik um rund 2 Prozent niedriger aus als ohne diese Gruppe.

Dieser statistische Sondereffekt des Durchschnittsentgelts aus dem Jahr 2019 hatte im Jahr 2021 Auswirkungen auf den Lohnfaktor und damit auf den Ausgleichsbedarf („Nachholbedarf“), das Rentenniveau und den Vergleichswert Ost. Zur Rentenanpassung 2022 wurde dieser Sondereffekt bereinigt und entfaltet zukünftig keine Auswirkungen mehr.

Der Rest der eigentlichen Rentenkürzung im Jahr 2021 wurde durch die Folgen der Corona-Krise verursacht. Die Rentengarantie verhindert jedoch generell eine Kürzung. Mit dem nunmehr verabschiedeten Gesetz wird geregelt, dass der auf die Corona-Krise entfallende Effekt (rund 1,17 Prozentpunkte) nachträglich mit den laufenden Rentenanpassungen verrechnet wird. Der Nachholbedarf ist dann mit der Rentenanpassung 2022 vollständig abgebaut.

Nach dem in Rede stehenden Beschluss des Bundestages vom 3. Juni 2022 wird es zum 1. Juli 2022 eine Rentenanpassung im Umfang von 5,35 Prozent im Westen und 6,12 Prozent im Osten geben. Dementsprechend wird der aktuelle Rentenwert im Westen von derzeit 34,19 Euro auf 36,02 Euro angehoben.

Gleichzeitig wird der aktuelle Rentenwert (Ost) von 33,47 Euro auf 35,52 Euro angehoben und beträgt damit 98,6 Prozent des Westwertes. Dies ist gerade in Zeiten steigender Verbraucherpreise eine gute Nachricht für alle Rentnerinnen und Rentner. 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

medial wird derzeit verstärkt auch über das sogenannte Rentenpaket II berichtet. Bundesarbeitsminister Hubertus Heil wird hierzu über die Deutsche Presse-Agentur wie folgt zitiert:

"Wir werden mit dem Rentenpaket II noch in diesem Jahr zwei zentrale rentenpolitische Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen".

Gegenstand dieses rentenpolitischen Vorhabens soll nach Heils Worten die langfristige Stabilisierung des Rentenniveaus bei mindestens 48 Prozent bis zum Jahr 2045 und die Sicherstellung der Finanzierung der Rente mit dem Aufbau eines Kapitalstocks sein. Bislang ist das Rentenniveau lediglich bis 2025 abgesichert. Die Verwaltung des Kapitalstocks soll nach Medienberichten durch die Deutsche Bundesbank erfolgen.

Im Rahmen unserer letzten Vertreterversammlung am 16. Dezember 2021 hatte ich mich ja bereits zu der von der Regierungskoalition ins Auge gefassten zusätzlichen Kapitaldeckung zur dauerhaften Sicherung des Rentenniveaus positioniert. Gleichzeitig hatte ich mich dafür ausgesprochen, die Verwaltung der zusätzlichen Mittel der gesetzlichen Rentenversicherung anzuvertrauen.

Ich hatte in diesem Zusammenhang beispielhaft auf die erfolgreiche Verwaltung des von der DRV Rheinland und der DRV Westfalen unter dem Namen "Rücklagen für die Versorgungsaufwendungen der DRV Rheinland und der DRV Westfalen" verwalteten gemeinsame Sondervermögen hingewiesen, mit dem die beiden Häuser ihre künftigen Versorgungsausgaben absichern.

Aktuellen Medienberichten zufolge ist nunmehr vorgesehen, die Verwaltung des zusätzlichen Kapitalstocks der Deutschen Bundesbank in Form eines Stabilitätsfonds zu übertragen.

Zweifelsfrei traue ich der Deutschen Bundesbank eine erfolgreiche Verwaltung der Gelder zu, gleichwohl spreche ich mich weiter dafür aus, die Verwaltung des Kapitalstocks der gesetzlichen Rentenversicherung zu übertragen.

Meine Beweggründe möchte ich Ihnen gerne erläutern.

Die Verwaltung und Anlage der Nachhaltigkeitsrücklage der allgemeinen Rentenversicherung, die, wie bereits ausgeführt, zum Ende des vergangenen Jahres immerhin gut 39 Mrd. Euro betragen hat, erfolgt immer schon durch die gesetzliche Rentenversicherung selbst.

Die hierfür aufgebauten Strukturen können auch für die Verwaltung des zusätzlichen Kapitalstocks genutzt werden, ohne dass hierfür in gravierendem Umfang zusätzliches Personal benötigt oder neue Schnittstellen aufgebaut würden.

Zu bedenken ist bei dieser Frage auch, dass die Deutsche Bundesbank nicht in die Zuständigkeit des Bundesarbeitsministeriums fällt.

Zu guter Letzt stellt sich für mich auch die Frage, welche Signalwirkung davon ausgeht, wenn die Verwaltung des Kapitalstocks der Deutschen Bundesbank übertragen wird.

Mit Sicherheit würde eine solche Regelung nicht dazu führen, das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung zu stärken. Ein Vertrauensbeweis sieht aus meiner Sicht anders aus.

Letztlich bleibt hier – wie bei anderen Gesetzesvorhaben auch – die abschließende Ausgestaltung der Regelungen abzuwarten.

Bevor ich nun zum Ende meines Berichtes komme, möchte ich Sie – anknüpfend an das Grußwort von Herrn Weiß – noch darüber informieren, dass der Wahlausschuss der Deutschen Rentenversicherung Rheinland für die Wahlen in der Sozialversicherung im Jahr 2023 mit seiner konstituierenden Sitzung am 2. Mai 2022 seine Arbeit aufgenommen hat.

Mit dem „Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen und zur Änderung anderer Gesetze (Gesetz Digitale Rentenübersicht)“ wurden die Rahmenbedingungen für die Ausübung des Ehrenamtes in der Sozialversicherung verbessert.

Mitglieder der Selbstverwaltungsorgane sowie Versichertenälteste / Versichertenberater und Vertrauenspersonen sind für die Zeiten der Ausübung ihres Ehrenamtes von ihrer Arbeit oder dienstlichen Tätigkeit freizustellen, es sei denn, dem stehen dringende betriebliche oder dienstliche Gründe entgegen.

Darüber hinaus kann für Fortbildungsmaßnahmen, die für das Ehrenamt förderlich sind, ein Urlaubsanspruch von bis zu 5 Arbeitstagen pro Jahr beim Arbeitgeber beantragt werden.

Ferner soll die Bedeutung der Selbstverwaltung sowie der Sozialversicherungswahlen durch verbesserte Information und mehr Transparenz noch stärker ins Blickfeld der Arbeitgeber und Versicherten rücken.

Damit soll deren Interesse an den Sozialversicherungswahlen gesteigert und eine breitere Akzeptanz für das System der sozialen Selbstverwaltung erreicht werden.

Außerdem wurden die Rahmenbedingungen für Urwahlen verbessert und eine Geschlechterquote für die Vorschlagslisten zur Wahl der Selbstverwaltungsorgane aller Sozialversicherungsträger eingeführt.

Die Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Rheinland wurden in den vergangenen 12 Wahlperioden stets durch sogenannte Friedenswahlen gebildet.

Eine Friedenswahl ist eine Wahl ohne tatsächliche Wahlhandlung, die beispielsweise dann stattfindet, wenn es genauso viele Kandidatinnen und Kandidaten gibt wie zu vergebende Mandate. Der demokratische Prozess der Wahl findet somit bereits im Vorfeld statt, indem die Verbände und Organisationen von Arbeitgebern und Versicherten sich darüber abstimmen, wie die Mandate verteilt werden.

Die Friedenswahlen haben in der Vergangenheit immer zu einer ausgewogenen Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane geführt und ich würde mich freuen, wenn auch im kommenden Jahr im Hause der Deutschen Rentenversicherung Rheinland wieder Friedenswahlen stattfinden.

Zum Abschluss meiner Rede möchte ich im Namen des gesamten Vorstandes den Beschäftigten unseres Hauses meinen ausdrücklichen Dank für den unermüdlichen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit während der Corona-Pandemie zum Ausdruck bringen. Durch die Bereitschaft zu flexiblen Lösungen konnte sowohl das Beratungsbegehren der Versicherten als auch das Antragsaufkommen zuverlässig abgearbeitet werden.

Hierzu hat in nicht unerheblichem Umfang auch die bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland weit fortgeschrittene Digitalisierung beigetragen, die aber, wie Sie gleich hören werden, auch ihre Schattenseiten mit sich bringt.

Hiermit schließe ich meinen heutigen Bericht, wünsche Ihnen für die nächsten Monate bis zur nächsten Vertreterversammlung eine gute Zeit und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.