ES GILT DAS GESPROCHENE WORT
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die aktuelle Wahlperiode neigt sich dem Ende zu und ich freue mich, sie alle in unserer Hauptverwaltung in Düsseldorf begrüßen zu dürfen.
Zum Jahresende möchte ich mit Ihnen gemeinsam einen Blick auf den Arbeitsmarkt und die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung werfen. Ferner möchte ich Sie - fast schon traditionell - über gesetzliche Änderungen informieren, die der Gesetzgeber seit unserer letzten Zusammenkunft auf den Weg gebracht hat. Abschließend möchte ich dann einen Ausblick auf die aktuellen Gesetzesvorhaben geben und Sie zudem noch über aktuelle Entwicklungen in der Westerwaldklinik informieren.
Schauen wir nun aber zunächst auf den Arbeitsmarkt, der, wie Sie wissen, von entscheidender Bedeutung für die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung ist.
Arbeitsmarkt
Unser Bundesminister für Arbeit und Soziales, Hubertus Heil, hat die aktuelle Situation auf dem Arbeitsmarkt anlässlich der Veröffentlichung der Arbeitsmarktzahlen im Oktober 2022 wie folgt zusammengefasst.
„Die Corona-Pandemie und Putins schrecklicher Angriffskrieg, der seit über acht Monaten in Europa tobt, stellen unsere Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Umso wichtiger ist es, dass sich der deutsche Arbeitsmarkt auch in diesen Zeiten weiter stabil und beständig zeigt. So haben wir nach wie vor einen hohen Beschäftigungsstand zu verzeichnen. Die Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten lag im August mit 34,57 Millionen um rund 573.000 höher als im Vorjahresmonat. Das ist der höchste Wert, den wir je hatten.“
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
diese treffliche Beschreibung der aktuellen Situation auf dem Arbeitsmarkt möchte ich um ein paar Kennzahlen ergänzen.
Im Zuge der Herbstbelebung ist die Arbeitslosigkeit im Oktober 2022 gegenüber dem Vormonat gesunken, und zwar um 43.000 auf 2.442.000. Saisonbereinigt hat die Zahl der Arbeitslosen um 8.000 zugenommen. Verglichen mit dem Oktober des vorigen Jahres ist die Arbeitslosenzahl um 65.000 höher. Die Arbeitslosenquote sank von September auf Oktober um 0,1 Prozentpunkte auf 5,3 Prozent und hat sich damit gegenüber dem Vorjahresmonat um 0,1 Prozentpunkte erhöht.
Die Zahl der Erwerbstätigen hat sich nach Angaben des Statistischen Bundesamtes im September 2022 saisonbereinigt gegenüber dem Vormonat nicht verändert. Mit 45,80 Millionen Personen fiel sie im Vergleich zum Vorjahr um 448.000 höher aus. Die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung nahm saisonbereinigt von Juli auf August 2022 um 31.000 zu. Im Vergleich zum Vorjahr ist sie im August nach Hochrechnungen der BA um 573.000 auf 34,57 Millionen Beschäftigte gestiegen.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die weitere Entwicklung insbesondere der Ukrainekrise auf den Arbeitsmarkt auswirken wird.
Blicken wir nun aber auf die aktuelle Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung
Aktuelle Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung
Nach dem voraussichtlichen Rechnungsergebnis werden sich die Gesamteinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung im laufenden Jahr auf rund 356,8 Milliarden Euro belaufen, wobei die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr noch einmal zugelegt haben und im Jahr 2022 voraussichtlich 68,7 Prozent umfassen werden. Die Bundeszuschüsse werden voraussichtlich mit 22,7 Prozent zu den Einnahmen beitragen. Auch die Beiträge, die der Bund für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung zahlt, tragen mit 4,7 Prozent zu den Beitragseinnahmen bei. Diese Beiträge werden aus Bundesmitteln finanziert und dienen der Begründung von Rentenanwartschaften während der Erziehung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren, sind aber nicht Teil der Bundeszuschüsse.
Der deutliche Anstieg der Beiträge für beitragspflichtig Beschäftigte im letzten Jahr um 3,5 Prozent setzt sich auch im laufenden Jahr fort und wird das Vorjahresergebnis voraussichtlich sogar noch übertreffen. Aktuell wird hier von Einnahmen in Höhe von 245,2 Mrd. Euro ausgegangen, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr von 5,4 Prozent entspricht.
Auch die freiwilligen Beiträge sind in den letzten Jahren kontinuierlich gestiegen. Ausschlaggebend hierfür sind auch die freiwilligen Beiträge, die zum Ausgleich von Rentenabschlägen eingezahlt werden. Die entsprechende Regelung stellt offenbar eine attraktive Alternative zu privaten Formen der Altersvorsorge dar.
Den Blick auf die Einnahmenseite schließen möchte ich mit den Bundeszuschüssen, die im Vergleich zum Vorjahr um 2,7 Prozent gestiegen sind und insgesamt 81 Mrd. Euro ausmachen. Hiermit deckt der Bund die so genannten nicht beitragsfinanzierten Leistungen ab und beteiligt sich darüber hinaus an den Folgen der sich verändernden ökonomischen und demografischen Rahmenbedingungen.
Kommen wir nun zu den voraussichtlichen Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung im laufenden Jahr, die sich nach den Ergebnissen der Finanzschätzung Oktober 2022 voraussichtlich auf 354,7 Mrd. Euro belaufen werden.
Den größten Teil der Ausgaben machen mit knapp 87 Prozent die Rentenausgaben und mit 6,7 Prozent die damit in engem Zusammenhang stehenden Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner aus, die jeweils um gut 4 Prozent gegenüber dem Vorjahr angestiegen sind. Der Großteil des Ausgabeanstiegs in diesem Bereich resultiert aus der Rentenanpassung zum 1. Juli 2022, mit der die Renten im Westen um 5,35 Prozent und im Osten sogar um 6,12 Prozent angehoben worden sind. Auch die gezahlten Grundrentenzuschläge tragen mit 0,8 Prozent zum Anstieg der Rentenausgaben bei.
„Unter dem Strich“ stehen den voraussichtlichen Einnahmen in Höhe von insgesamt 356,8 Mrd. Euro somit Ausgaben in Höhe von insgesamt 354,7 Milliarden Euro gegenüber, so dass voraussichtlich ein Überschuss von 2,1 Mrd. Euro verbleiben wird. Vor einem Jahr wurde hier für das Rechnungsergebnis 2022 noch von einem Defizit in Höhe von rund 6,6 Mrd. Euro ausgegangen. Der jetzt prognostizierte Überschuss ist insbesondere auf die deutlich gestiegenen Einnahmen aus den Pflichtbeiträgen für Erwerbstätige zurückzuführen und wird in die Nachhaltigkeitsrücklage überführt. Diese wird zum Ende des Jahres voraussichtlich 1,66 Monatsausgaben umfassen. Ich darf somit ein unerwartet positives Jahresergebnis bilanzieren.
Über den (Rekord-)Haushalt der Deutschen Rentenversicherung Rheinland wird Ihnen später der Vorsitzende des Haushaltsausschusses, Herr Hillebrand, berichten. Ich möchte den Zahlenreigen fortsetzen mit dem – wenn auch krisenbedingt schwierigen - Ausblick auf die Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung in den kommenden Jahren.
Mittelfristige Finanzentwicklung
Eine sichere Prognose zur Entwicklung der Finanzen der allgemeinen Rentenversicherung fällt gerade in der heutigen Zeit, insbesondere vor dem Hintergrund der Ukraine-Krise schwer. Insofern müssen meine nachfolgenden Ausführungen zur Finanzentwicklung naturgemäß eine gewisse Portion Unsicherheit enthalten. Gleichwohl möchte ich Ihnen einen kleinen Ausblick nicht vorenthalten. Nach den Annahmen der Deutschen Rentenversicherung Bund geht die Nachhaltigkeitsrücklage ab dem kommenden Jahr zunächst leicht auf 1,54 Monatsausgaben zurück. Dieser Trend setzt sich dann in den Folgejahren mit einem Absinken auf 1,43 Monatsausgaben im Jahr 2024 und 1,05 Monatsausgaben Ende 2025 fort. Im letzten Jahr wurde für diesen Zeitpunkt noch von einer Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von rund 0,3 Monatsausgaben ausgegangen. Und dabei waren die Maßnahmen des Koalitionsvertrages naturgemäß nicht berücksichtigt.
Auch der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent scheint noch bis Ende 2026 gesichert. Hier war in der Vergangenheit bereits für das Jahr 2025 mit einem Anstieg auf 19 Prozent gerechnet worden. Die angenommene Stabilität des Beitragssatzes ist auch vor dem Hintergrund des zeitnah zu erwartenden Anstiegs der Beitragssätze in der Arbeitslosen- und Krankenversicherung gerade in diesen wirtschaftlich äußerst schwierigen Zeiten eine wichtige und gute Nachricht. Ob die Modellrechnungen aber dann in der Wirklichkeit auch so eintreffen, muss abgewartet werden.
Das Nettorentenniveau vor Steuern wird auch im Jahr 2023 wie aktuell bei 48,1 Prozent liegen und in den Jahren 2024 und 2025 auf 48 Prozent absinken. Nach den aktuellen gesetzlichen Regelungen würde das Nettorentenniveau vor Steuern danach im Jahr 2026 mit einem Wert von 47,8 Prozent unter die bis 2025 noch gültige Haltelinie abfallen.
Verlassen wir nun aber den Zahlen-Dschungel und wenden wir uns den gesetzlichen Änderungen und den aktuellen Gesetzesvorhaben zu.
Gesetzliche Änderungen und Gesetzesvorhaben
Mein Kollege Rolf Zimmermanns hat Sie in Biersdorf am See ja bereits über das "Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz" sowie die diesjährige Rentenanpassung informiert. Das von Herrn Heil noch für dieses Jahr angekündigte Rentenpaket II wird wohl erst im nächsten Jahr Gestalt annehmen, so dass ich mich an dieser Stelle auf Teile des „Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs“ sowie die Kernelemente des „Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“, das bislang nur als Gesetzentwurf vorliegt, beschränken werde.
Durch die Regelungen des am 11. November 2022 verkündeten Gesetzes zur Zahlung einer Energiepreispauschale an Renten- und Versorgungsbeziehende und zur Erweiterung des Übergangsbereichs erhalten Rentner eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro, die jedoch bei Bezug mehrerer Renten (z. B. Altersrente und Witwenrente) nur einmal gezahlt wird. Dabei erfolgt die Zahlung durch den Renten Service der Deutschen Post AG unabhängig vom Personenstand. Im Falle eines Ehepaares können also beide die Energiepreispauschale erhalten, wenn auch beide eine Rente beziehen.
Die Energiepreispauschale für Rentner wird erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung hat. Hierbei ist unerheblich, ob die Rente befristet oder unbefristet geleistet wird. Für Rentner soll die Auszahlung bis heute am 15. Dezember 2022 erfolgt sein. Personen, die Ende Dezember erstmals eine Rente beziehen, erhalten die Energiepreispauschale in der Regel jedoch erst zum zweiten Auszahlungstermin zu Beginn des Jahres 2023. Eine Antragstellung ist grundsätzlich nicht erforderlich. Die Auszahlung der Energiepreispauschale erfolgt grundsätzlich automatisch.
Besonders hinweisen möchte ich Sie darauf, dass die Zahlung einer Energiepreispauschale zum Beispiel für Erwerbstätige eine zusätzliche Zahlung der Energiepreispauschale für Rentner nicht ausschließt. Man kann die Energiepreispauschale bei gewissen Fallkonstellationen somit mehr als einmal erhalten.
Gerade in diesen wirtschaftlich schweren Zeiten kann die Energiepreispauschale den Anstieg der Energiekosten abmildern, aber sicher nicht ausgleichen.
Mit dem Entwurf eines „Achten Gesetzes zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ sollen zahlreiche Änderungen in mehreren Gesetzen gleichzeitig, u. a. den Sozialgesetzbüchern, weiteren Fachgesetzen und Verordnungen, umgesetzt werden. Man bezeichnet es daher auch als "Omnibusgesetz". Anhalten möchte ich jedoch nur an einer Haltestelle des Gesetzentwurfs, nämlich bei den geplanten Änderungen im Hinzuverdienstrecht.
Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung soll die bisherige (starre) Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro abgeschafft werden. Stattdessen soll unter Beachtung des eingeschränkten Leistungsvermögens von weniger als drei Stunden täglich eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße gelten. Für das Jahr 2023 würde das eine Hinzuverdienstgrenze von jährlich 17.823,75 Euro bedeuten.
Bei der Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung soll die Hinzuverdienstgrenze weitestgehend unverändert bleiben.
Stärkere Änderungen sollen sich im Hinblick auf die Anrechnung von Hinzuverdienst bei Altersrenten ergeben. Bis zum Jahr 2020 konnten Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente reduziert wurde. Ein darüberhinausgehender Verdienst wurde zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ab dem Kalenderjahr 2020 wurde die Hinzuverdienstgrenze pandemiebedingt um mehr als das Siebenfache angehoben.
Mit den Regelungen im Gesetzentwurf soll die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten vollständig aufgehoben werden. Mithin könnte dann, wie bereits heute schon ab Erreichen der Regelaltersgrenze, auch vor Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Anrechnung auf die Altersrente kommt.
Die hiermit verbundenen Auswirkungen auf die Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung lassen sich nur sehr schwer einschätzen. Hier sind sowohl Mehreinnahmen möglich, und zwar aufgrund längerer Beschäftigungsdauer, als auch Mehrausgaben durch einen früheren Renteneintritt.
Mittel- und längerfristig kommt noch hinzu, dass eine längere Beitragszahlung auch zu höheren Rentenansprüchen und damit künftig zu höheren Ausgaben führt. Gleichzeitig führt ein vorgezogener Rentenbeginn zu höheren Rentenabschlägen und damit künftig zu niedrigeren Rentenausgaben. Für Letzteres gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme, nämlich die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren.
Wie Sie sehen, ist es nahezu unmöglich, die konkreten Auswirkungen der Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze bei einem Rentenbezug vor dem Regelalter vorherzusagen.
Westerwaldklinik gGmbh
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
wie angekündigt möchte ich Sie auch noch über aktuelle Entwicklungen in der Westerwaldklinik informieren. Mit Schreiben vom 04. Februar 2022 hat die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zum 31.12.2022 ohne vorherige Abstimmung und damit für die Gesellschafter Deutsche Rentenversicherung Rheinland und Deutsche Rentenversicherung Westfalen völlig überraschend ihre Beteiligung als Gesellschafter an der Westerwaldklinik gGmbh gekündigt.
Die Hintergründe sowie die daraus resultierenden Folgen, aber auch die Irritationen und atmosphärischen Störungen wurden in der Folge unter Beteiligung von Mitgliedern des Vorstandes und der Vertreterversammlung im Sommer 2022 in Speyer zwischen allen Gesellschaftern kritisch diskutiert.
Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz hat in den zahlreichen Gesprächen die entstandenen Unstimmigkeiten bedauert und versichert, dass das Ausscheiden als Gesellschafter allein auf strategische Überlegungen zurückzuführen ist. Die Deutsche Rentenversicherung Rheinland-Pfalz sei auch weiterhin sehr an einer weiteren, vertraulichen Zusammenarbeit mit der Westerwaldklinik interessiert ist und möchte diese auch zukünftig uneingeschränkt weiter belegen.
Nach dem Ausscheiden der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz soll die Westerwaldklinik von der Deutschen Rentenversicherung Rheinland und der Deutschen Rentenversicherung Westfalen mit einem Gesellschafteranteil von jeweils 50 Prozent fortgeführt werden. Entsprechende Beschlüsse der Selbstverwaltung werden hierzu bei beiden Trägern vorbereitet.
Die Selbstverwaltungen der beiden verbliebenen Träger werden dann auch zukünftig mit jeweils zwei Vorstandsmitgliedern in der Gesellschafterversammlung der Klinik vertreten sein. Der Vorsitz in der Gesellschafterversammlung wechselt dabei jeweils zum 01.10.2022 zwischen den beiden Trägern.
Abschließend kann festgestellt werden, dass das Ausscheiden der Deutschen Rentenversicherung Rheinland-Pfalz zu keinen negativen Auswirkungen auf die Klinik führen wird, da einerseits weiterhin Patienten zugewiesen werden und andererseits auch die Zuweisung durch andere Kostenträger gesichert ist. Zudem ist die Westerwaldklinik aufgrund der qualitativ hochwertigen Leistungserbringung bestens im Wettbewerb positioniert.
Besonders hervorheben möchte ich im Hinblick auf dieses gute Ergebnis das Engagement meines Vorstandskollegen Klaus Arens, der sich in zahlreichen Gesprächen nachdrücklich für die Belange der Klinik eingesetzt hat.
Dafür, lieber Klaus: „Ein herzliches Dankeschön!“
Sozialwahl 2023
Zum Ende meines Berichtes möchte ich Ihnen noch eine aus meiner Sicht sehr positive Nachricht zu den Sozialwahlen 2023 überbringen. Am 17. November 2022 endete um 18:00 Uhr die Frist zur Einreichung von Vorschlagslisten für die Wahl zur Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland. Neben den von den Listenträgern unternehmer.nrw und DGB NRW eingereichten Vorschlagslisten wurden keine weiteren Vorschlagslisten eingereicht. Das bedeutet, dass die Selbstverwaltungsorgane der Deutschen Rentenversicherung Rheinland, wie auch in den vergangenen 12 Wahlperioden, wieder im Rahmen von Friedenswahlen gebildet werden.
Ich bin mir sicher, dass die Friedenswahl auch in der kommenden Wahlperiode wieder zu einer ausgewogenen Zusammensetzung der Selbstverwaltungsorgane führt.
Dankesworte
Zu guter Letzt möchte ich mich im Namen des gesamten Vorstandes ganz herzlich bei den Beschäftigten unseres Hauses für den unermüdlichen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit bedanken. In einem erneut außergewöhnlich schwierigen Jahr, in dem alle immer noch mit den Auswirkungen der Pandemie zu kämpfen hatten, unbesetzte Stellen in der Sachbearbeitung auffangen mussten und zusätzlich auch noch die aus der IT-Großstörung resultierenden Probleme schultern mussten, sind sie der Garant dafür gewesen, dass Versicherte, Rentner und Arbeitgeber trotz Pandemie und Ukraine-Krise auf die Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung vertrauen können. Die vergleichsweise geringe Anzahl an Beschwerden während der IT-Großstörung ist ein Beweis für einen kundennahen Einsatz.
Danken möchte ich auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unseres IT-Dienstleisters NOW IT GmbH, die über Wochen rund um die Uhr an der Wiederherstellung der Technik gearbeitet haben. Diese steht inzwischen auch wieder für die Sachbearbeitung zur Verfügung. Danken möchte ich in diesem Zusammenhang aber auch Herrn Dr. Kassen (der anwesend ist), und zwar insbesondere dafür, dass die Aufsichtsbehörde in der IT-Krise zur Deutschen Rentenversicherung Rheinland gehalten hat. Sie haben mit Verständnis und Geduld darauf vertraut, dass wir die technischen Probleme ausräumen, was sich ja auch bewahrheitet hat. Nicht zuletzt gebührt mein Dank auch den Beschäftigten in unseren Kliniken.
Auch im kommenden Jahr werden wir uns alle neuen Herausforderungen stellen müssen. Unsere Kliniken sind durch das sogenannte Trio-Gesetz einem verschärften Wettbewerb ausgesetzt, und in weiten Teilen unseres Hauses finden erhebliche Organisationsveränderungen statt. Beispielhaft nennen möchte ich in diesem Zusammenhang die IT-Sicherheit, den Datenschutz, die Innenrevision, die Abt. Personal mit neuen Strukturen und last but not least die größte Umstrukturierung mit der Zusammenlegung der beiden Abteilungen Versicherung, Rente und Rehabilitation.
Ich bin mir gewiss, dass die Veränderungen und Optimierungen in der künftig gemeinsamen Abteilung Versicherung, Rente und Rehabilitation gelingen werden, denn da ich schon seit vielen Jahren Mitglied des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Rheinland bin, weiß ich um die Leistungsfähigkeit der Mitarbeitenden. Zudem begrüße ich es ausdrücklich, dass die Beschäftigten auf allen Ebenen über Arbeitsgruppen von der Geschäftsführung intensiv beteiligt und eingebunden werden. Das ist aufgrund meiner beruflichen Erfahrungen der richtige und erfolgversprechende Weg.
Deshalb blicke ich optimistisch auf das kommende Jahr und wünsche allen Beschäftigten Erfolg für 2023.
Mit diesem Ausblick möchte ich meinen heutigen Bericht schließen. Trotz der aktuellen Krisensituation und der immer noch gegenwärtigen Pandemie wünsche ich Ihnen schöne und besinnliche Feiertage. Ich hoffe, dass Sie Zeit finden, die Lichtblicke in dieser dunkleren Zeit zu sehen und in diesen Momenten ein wenig innezuhalten.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.