Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Datum: 02.06.2023 Rede von: Dr. Sabine Graf Anlass: Vertreterversammlung

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die finanzielle Ausstattung der gesetzlichen Rentenversicherung ist trotz der Pandemie und des Krieges in der Ukraine gut und stabil. Mit dieser erfreulichen Mitteilung möchte ich meinen Bericht anlässlich der letzten Vertreterversammlung in dieser Wahlperiode beginnen.

Dem Anlass entsprechend freue ich mich außerordentlich, Sie alle sehr herzlich hier im Hotel Land Gut Höhne in Mettmann zur 11. Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Rheinland in diesem schönen Rahmen begrüßen zu dürfen. Auch der gestrige Abend hat wieder einmal gezeigt, wie wichtig der gegenseitige Austausch und das persönliche Miteinander für die Selbstverwaltung sind. Nicht erst seit der Vertreterversammlung im vergangenen Sommer in Biersdorf haben wir feststellen können, wie sehr uns das persönliche Gespräch in Pandemiezeiten, auch abseits des Sitzungsgeschehens, gefehlt hat.

Mit meinem Bericht möchte ich Sie traditionell über aktuelle gesetzliche Änderungen informieren, die der Gesetzgeber seit unserer letzten Zusammenkunft auf den Weg gebracht hat. Ferner möchte ich Ihnen einen Ausblick auf derzeitige Gesetzesvorhaben geben und Sie über neue Serviceleistungen der Deutschen Rentenversicherung informieren.

Beginnen möchte ich meinen Bericht aber mit dem vorläufigen Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2022 und einer Information über die aktuelle Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung. Hierbei werde ich auch auf die Vorausschätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie auf das Vermögen der allgemeinen Rentenversicherung im laufenden Jahr und in den Folgejahren eingehen.

Zum vorläufigen Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung für das Jahr 2022

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

das vergangene Jahr war neben den Auswirkungen der Corona-Pandemie entscheidend von dem Krieg in der Ukraine geprägt. In der Folge des am 24. Februar 2022 erfolgten, groß angelegten Angriffs der russischen Armee auf die Ukraine sind weltweit die Kosten für Brennstoffe und Strom rapide angestiegen. Auch die Preise für Lebensmittel und Baustoffe sind deutlich gestiegen. Im Jahr 2022 stiegen die Verbraucherpreise in Deutschland im Vergleich zum Vorjahr um 6,9 Prozent. Diese Teuerungsrate stellt die größte Geldentwertung im wiedervereinigten Deutschland dar.

In Anbetracht der komplizierten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass die allgemeine Rentenversicherung im vergangenen Jahr trotz aller Schwierigkeiten ein sehr gutes Ergebnis erzielt hat. Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis kann für das abgelaufene Jahr mit Einnahmen in Höhe von 357,4 Mrd. Euro gerechnet werden.

Der Großteil der Einnahmen entfällt naturgemäß auf die Beitragseinnahmen, die von 262,1 Mrd. Euro im Jahr 2021 auf 275,1 Mrd. Euro angestiegen sind. Dies entspricht einer Steigerung in Höhe von 5 Prozent. Eine Steigerung ergibt sich auch beim Bundeszuschuss, der sich im Jahresvergleich von 78,9 Mrd. Euro auf 81,0 Mrd. Euro erhöht hat.

Auch bei den Ausgaben musste im Vergleich zum Vorjahr ein deutlicher Anstieg verzeichnet werden. Hier wird davon ausgegangen, dass die Ausgaben in Höhe von 341 Mrd. Euro im Jahr 2021 um 3,8 Prozent auf insgesamt 354 Mrd. Euro angestiegen sind. Den wichtigsten Faktor bei den Ausgaben stellen wie bisher die Rentenausgaben und die Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner dar.

Bei den Rentenausgaben wird von einer Erhöhung von 296,0 Mrd. Euro im Jahre 2021 auf 307,8 Mrd. Euro im Jahr 2022 ausgegangen. Die dementsprechende Steigerungsrate in Höhe von 4 Prozent wird noch von den Aufwendungen für die Krankenversicherung der Rentner übertroffen, die im Vergleich zum Vorjahr um 4,7 Prozent angestiegen sind.

Die übrigen Ausgaben umfassen insbesondere den Wanderversicherungs- und Wanderausgleich an die knappschaftliche Rentenversicherung, die Ausgaben für Leistungen zur Teilhabe sowie die Verwaltungskosten. Diese übrigen Ausgaben bewegen sich mit 22,3 Mrd. Euro auf dem Vorjahresniveau.

Der Überschuss der Einnahmen in Höhe von rd. 3,4 Mrd. Euro hat entgegen den Prognosen des Vorjahres dazu geführt, dass die Nachhaltigkeitsrücklage im Dezember 2022 auf rund 42,7 Mrd. Euro angestiegen ist. Dies entspricht 1,71 Monatsausgaben.

Zur Erinnerung:

Anlässlich der Vertreterversammlung im vergangenen Jahr wurde von den Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung Bund, des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales und des Bundesamtes für Soziale Sicherung, dem sog. Schätzerkreis, für das Jahresende 2022 noch eine Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 37,2 Mrd. Euro prognostiziert. Die Entwicklung der allgemeinen Rentenversicherung kann also auch im vergangenen Jahr einmal mehr als gut bezeichnet werden.

Hierzu passt das Ergebnis einer Bevölkerungsumfrage des Deutschen Instituts für Altersvorsorge zur öffentlichen Wahrnehmung der gesetzlichen Rentenversicherung. Das Deutsche Institut für Altersvorsorge führt seit vielen Jahren regelmäßig eine repräsentative Befragung im Auftrag der Versicherungswirtschaft und der Deutschen Bank zur Akzeptanz und zum Vertrauen der Bevölkerung in Deutschland in Angebote zur privaten oder betrieblichen Altersversorgung sowie zum Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung durch.

Die aktuell veröffentlichten Ergebnisse der Bevölkerungsbefragung „DIA-Deutschland-Trend Vorsorge“ verdeutlichen, dass das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung im vergangenen Jahr deutlich gestiegen ist. Die gesetzliche Rentenversicherung hat – vor betrieblicher und privater Altersversorgung – in der Befragung am besten abgeschnitten.

Nach der Rückschau auf das vergangene Jahr möchte ich Sie nun einladen, mit mir zusammen den Blick auf Gegenwart und Zukunft zu richten.

Zur mittelfristigen Finanzentwicklung

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

die Entwicklung der Finanzen der allgemeinen Rentenversicherung wird viermal jährlich durch den Schätzerkreis berechnet. Das zweite Expertentreffen für das Jahr 2023 fand am 11. Mai 2023 statt. Die Unterlagen zu diesen Schätzungen werden aktuell für die Gremien aufgearbeitet und liegen insofern (noch) nicht vor. Die Annahmen zur weiteren Entwicklung basieren auf der Einnahmenseite unter anderem auf den Eckwerten der Bundesregierung aus der Frühjahrsprojektion 2023. Die Projektion ist jedoch wegen des Kriegs in der Ukraine weiterhin verstärkt durch Unsicherheit gekennzeichnet.

Die Schätzergebnisse berücksichtigen die Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (Pflegeunterstützungs- und Entlastungsgesetz; Stand 5. April 2023) und des verabschiedeten Regierungsentwurfs für die Verordnung zur Bestimmung der Rentenwerte in der gesetzlichen Rentenversicherung zum 1. Juli 2023 (Rentenwertbestimmungsverordnung; Stand 11. April 2023).

Die Entwicklung des Beitragssatzes liegt in den mittelfristigen Vorausberechnungen bis zum Jahr 2026 bei 18,6 Prozent. Ein rechnerischer Anstieg ergäbe sich dann im Jahr 2027 auf 19,4 Prozent.

Das Nettorentenniveau vor Steuern wird im Jahr 2023 bei 48,2 Prozent liegen und bis 2025 auf 48,0 Prozent sinken. Die Haltelinie für das Rentenniveau (mindestens 48 Prozent) wird danach voraussichtlich erstmals greifen und das Rentenniveau in den Folgejahren bei 48 Prozent stabilisieren.

Für das Ende des laufenden Jahres wird von einer Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 42,1 Mrd. Euro oder 1,59 Monatsausgaben ausgegangen. Auch nach den aktuellen Vorausberechnungen wird für die Folgejahre mit einem deutlichen Abschmelzen der Nachhaltigkeitsrücklage gerechnet.

Für 2024 wird hier noch von 1,43 Monatsausgaben ausgegangen, bis 2027 sinkt die Nachhaltigkeitsrücklage auf nur noch 0,22 Monatsausgaben, so dass die gesetzlich vorgesehene Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage in Höhe von 0,2 Monatsausgaben nahezu erreicht wird.

Ich appelliere an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich an den Gesetzgeber, die Mindestnachhaltigkeitsrücklage auf mindestens 0,4 Monatsausgaben anzuheben, damit auch in der Zukunft Liquiditätsengpässe bei der Auszahlung der Renten vermieden werden können. Für das aktuelle Jahr ist nach derzeitigem Stand im Jahresverlauf nicht mit Liquiditätsengpässen zu rechnen.

Gesetzliche Änderungen

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

kommen wir nun zu den gesetzlichen Änderungen.

Achtes SGB IV-Änderungsgesetz

Mit dem am 28. Dezember 2022 verkündeten „Achten Gesetz zur Änderung des Vierten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze“ wurden zahlreiche Änderungen in mehreren Gesetzen gleichzeitig, u. a. den Sozialgesetzbüchern, weiteren Fachgesetzen und Verordnungen, umgesetzt. Einen ersten Ausblick hierauf konnte ich Ihnen bereits im Rahmen unserer Vertreterversammlung am 15. Dezember 2022 geben. Nachdem das Gesetz verkündet wurde, möchte ich Sie noch einmal über die damit verbundenen Änderungen, insbesondere im Bereich der Regelungen zum Hinzuverdienst, informieren. Die Mitglieder der Widerspruchsausschüsse haben hierzu im Rahmen ihrer Arbeitstagung am 27. und 28. April 2023 bereits einen informativen Vortrag genießen können, so dass einigen von Ihnen die eine oder andere Regelung bekannt sein könnte.

Bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung wird die bisher starre Hinzuverdienstgrenze von 6.300 Euro abgeschafft. Stattdessen gilt nunmehr, natürlich unter Beachtung des eingeschränkten Leistungsvermögens von weniger als drei Stunden täglich, eine kalenderjährliche Hinzuverdienstgrenze von drei Achteln der 14-fachen monatlichen Bezugsgröße gelten. Für das Jahr 2023 bedeutet dies eine Anhebung der Hinzuverdienstgrenze auf jährlich 17.823,75 Euro. Durch die Koppelung der Hinzuverdienstgrenze an die Bezugsgröße ist die Hinzuverdienstgrenze künftig dynamisch.

Die Hinzuverdienstgrenze für eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bleibt weitestgehend unverändert, die Berechnung der Hinzuverdienstgrenze wird aber nunmehr auf Basis der monatlichen Bezugsgröße vorgenommen. Bislang wurde hier die jährliche Bezugsgröße als Rechenelement zu Grund gelegt. Die kalenderjährliche Mindesthinzuverdienst-grenze bei einem Restleistungsvermögen von unter 6 Stunden täglich beträgt nunmehr sechs Achtel der 14fachen monatlichen Bezugsgröße anstelle der bisherigen 0,5 Entgeltpunkte. Für das Jahr 2023 bedeutet dies eine satte Anhebung der Mindesthinzuverdienstgrenze von 15.989,40 Euro im Jahr 2022 auf nunmehr 35.647,50 Euro.

Noch stärkere Änderungen haben sich im Hinblick auf die Anrechnung von Hinzuverdienst bei Altersrenten ergeben. Vor dem Jahr 2020 konnten Altersrentner vor Erreichen der Regelaltersgrenze 6.300 Euro im Jahr hinzuverdienen, ohne dass ihre Rente gekürzt wurde. Ein darüberhinausgehender Verdienst wurde zu 40 Prozent auf die Rente angerechnet. Ab dem Kalenderjahr 2020 wurde die Hinzuverdienstgrenze pandemiebedingt um mehr als das Siebenfache angehoben. Mit den Regelungen im Achten SGB IV-Änderungsgesetz ist die Hinzuverdienstgrenze bei vorgezogenen Altersrenten vollständig aufgehoben werden. Mithin kann nunmehr auch schon vor Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdient werden, ohne dass es zu einer Anrechnung auf die Altersrente kommt.

Die hieraus resultierenden Auswirkungen auf die Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung lassen sich nur sehr schwer einschätzen. Hier sind sowohl Mehreinnahmen möglich, und zwar aufgrund längerer Beschäftigungsdauer, als auch Mehrausgaben durch einen früheren Renteneintritt.

Mittel- und längerfristig kommt noch hinzu, dass eine längere Beitragszahlung auch zu höheren Rentenansprüchen und damit künftig zu höheren Ausgaben führt. Gleichzeitig führt ein vorgezogener Rentenbeginn zu höheren Rentenabschlägen und damit künftig zu niedrigeren Rentenausgaben. Für Letzteres gibt es allerdings eine wichtige Ausnahme, nämlich die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren.

Es ist somit nahezu unmöglich, die konkreten Auswirkungen der Aufhebung der Hinzuverdienstgrenze bei einem Rentenbezug vor dem Regelalter vorherzusagen.

Rentenanpassung zum 1. Juli 2023

Nachdem das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) bereits im März 2023 die Zahlen zur bevorstehenden Rentenanpassung veröffentlicht hatte, ist am 26. April 2023 die „Rentenwertbestimmungsverordnung 2023“ vom Bundeskabinett verabschiedet worden. Die Verordnung bedarf jedoch noch der Zustimmung des Bundesrates und der anschließenden Verkündung im Bundesgesetzblatt. Der Bundesrat hat die Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 an den Finanzausschuss überwiesen, der die Thematik genau am heutigen Tag auf der Tagesordnung hat. Wir blicken also insoweit gespannt nach Berlin.

Nach den Regelungen der Rentenwertbestimmungsverordnung 2023 sollen die etwa 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland ab 1. Juli mehr Geld bekommen: 4,39 Prozent im Westen und 5,86 Prozent im Osten sind hier geplant. Der Rentenwert in Ost und West würde damit ein Jahr früher angeglichen als ursprünglich vorgesehen.

Ein Rentner aus den alten Bundesländern, der bisher 1.000 Euro Rente erhalten hat, bekäme zukünftig 1.043,90 Euro. Eine gleich hohe Rente einer Person aus den neuen Bundesländern würde sogar auf 1.058,60 Euro steigen. „Die steigenden Löhne und der starke Arbeitsmarkt in Deutschland machen diese Erhöhungen möglich“, erklärte hierzu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Ab 1. Juli 2023 würde der aktuelle Rentenwert in Ost- und Westdeutschland dann einheitlich 37,60 Euro betragen.

Pflegeunterstützungs- und -entlastungsgesetz

Zum Abschluss dieses Themenkomplexes möchte ich Sie noch über ein aktuelles Vorhaben des Gesetzgebers mit Auswirkung auf die Rentnerinnen und Rentner informieren. Mit dem vom Kabinett am 5. April 2023 beschlossenen Gesetzentwurf eines Gesetzes zur Unterstützung und Entlastung in der Pflege (PUEG) sollen insbesondere die häusliche Pflege gestärkt und pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen sowie andere Pflegepersonen entlastet werden. Darüber hinaus sollen die Arbeitsbedingungen für professionell Pflegende verbessert sowie die Potentiale der Digitalisierung für Pflegebedürftige und für Pflegende noch besser nutzbar gemacht werden. Dabei sind Maßnahmen zur Verbesserung der Einnahmensituation der sozialen Pflegeversicherung unumgänglich. Hierzu soll der Beitragssatz in der sozialen Pflegeversicherung zum 1. Juli 2023 um 0,35 Prozent auf 3,4 Prozent angehoben werden. Zudem ist der Gesetzgeber nach dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 7. April 2022 gehalten, bis spätestens zum 31. Juli 2023 das Beitragsrecht der sozialen Pflegeversicherung im Hinblick auf die Berücksichtigung des Erziehungsaufwands von Eltern verfassungskonform auszugestalten. Auch hierzu sieht der Gesetzentwurf entsprechende Regelungen vor.

Um die vom Bundesverfassungsgericht geforderte Beitragssatzdifferenzierung nach Kinderzahl umzusetzen, soll der Zuschlag für Mitglieder ohne Kinder um 0,25 Prozent auf 0,6 Prozent steigen. Bei kinderlosen Mitgliedern würde somit ein Beitrag von 4 Prozent gelten. Bei Mitgliedern mit einem Kind ergäbe sich demgegenüber ein Beitrag von 3,4 Prozent. Ab zwei Kindern würde der Beitrag während der Erziehungsphase bis zum 25. Lebensjahr um 0,25 Beitragssatzpunkte je Kind bis zum fünften Kind weiter abgesenkt. Nach der jeweiligen Erziehungsphase soll der Abschlag aber wieder entfallen.

Für die Rentnerinnen und Rentner ergäben sich für die Zeit ab dem 1. Juli 2023 somit geänderte bzw. bei Erziehung von weniger als drei Kindern höhere Abzugsbeträge für die soziale Pflegeversicherung. Die 2. Beratung des Gesetzentwurfs im Bundesrat ist für den 16. Juni 2023 vorgesehen. Der weitere Verlauf des Gesetzgebungsverfahrens bleibt zunächst abzuwarten.

Digitale Rentenübersicht und neues Kundenportal

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

mit Blick auf unseren Kundenservice möchte ich Sie noch auf zwei Neuerungen besonders hinweisen.

Zunächst möchte ich Sie über die neue Digitale Rentenübersicht informieren. Im Februar 2021 ist das „Gesetz zur Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung und der Rehabilitation sowie zur Modernisierung der Sozialversicherungswahlen“ (kurz: „Gesetz Digitale Rentenübersicht“ oder auch „Triogesetz“) in Kraft getreten. Ziel dieses Gesetzes ist es u. a., eine Verbesserung der Transparenz in der Alterssicherung zu schaffen, in dem die eigene Rentenübersicht künftig digital abrufbar sein wird.

In einem ersten Umsetzungsschritt ist am 16. Dezember 2022 gemeinsam mit freiwillig angebundenen Anbietern von Altersvorsorge-Produkten eine Pilotphase der digitalen Rentenübersicht gestartet. Ab Sommer 2023 soll dieser kostenlose Dienst für alle Bürgerinnen und Bürger zugänglich sein.

Ziel ist es, die Transparenz über die eigene Altersvorsorge zu erhöhen und den Stand der individuellen Altersvorsorge-Situation besser zu kennen.

Die Digitale Rentenübersicht ist ein unter dem Dach der Deutschen Rentenversicherung Bund durch die Zentrale Stelle für die Digitale Rentenübersicht (kurz: ZfDR) entwickeltes Online-Portal, das erstmals alle Informationen über die Altersvorsorge-Ansprüche aus der gesetzlichen, der betrieblichen und der privaten Altersvorsorge bündelt und zentral abbildet. Eingebunden in die Umsetzung sind zudem das Bundesfinanzministerium (BMF), das Bundesarbeitsministerium (BMAS) sowie Vertretende der privaten und betrieblichen Alterssicherung und des Verbraucherschutzes.

Zukünftig können erworbene Altersvorsorge-Ansprüche über dieses Portal umfänglich digital abgerufen werden, auch wenn zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht alle Anbieter entsprechender Produkte teilnehmen und somit noch nicht alle Formen der Altersvorsorge angezeigt werden können.

Das Angebot der Digitalen Rentenübersicht wird zukünftig Anwartschaften aus den folgenden Bereichen abbilden:

  • Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung,
  • betriebliche Altersversorgung,
  • Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes,
  • geförderte private Altersvorsorge, wie Riester-Rente und Rürup-Rente,
  • sowie private kapitalbildende Lebensversicherungen und Altersvorsorge-Verträge in Form von Fondssparplänen mit Auszahlungsbeginn ab dem vollendeten 60. Lebensjahr.

Ab wann alle Ansprüche zu sehen sind, hängt davon ab, wann sich alle Anbieter von Altersvorsorge-Produkten an der Digitalen Rentenübersicht beteiligen.

Dieses digitale Angebot soll die jährliche Renteninformation in ihrer gewohnten Form jedoch nicht ersetzen, sondern vielmehr eine freiwillige Zusatzleistung sein.

Darüber hinaus freue ich mich, Ihnen mitteilen zu können, dass in zwei Wochen, ab dem 14. Juni 2023, das Kundenportal der Rentenversicherung im Internet genutzt werden kann.

Getreu dem Motto „Rentenversicherung - ein Leben lang“ wird mit dem Kundenportal ein persönlicher Bereich geschaffen, der eine integrierte und durchgängige Nutzung in verschiedenen Lebenslagen ermöglicht.

Derzeit sind umfangreiche Online-Angebote noch auf der Website der Rentenversicherung und auf separaten Themenseiten zu finden. Diese Zersplitterung der Online-Dienste wird im Kundenportal über einen zentralen Online-Zugang mit einem einheitlichen Bedienkonzept zusammengeführt und deutlich kundenfreundlicher gestaltet.

Ganz gleich, ob Versicherte heute noch über www.rv-Fit.de eine Präventionsmaßnahme beantragen, über www.NachDerReha.de eine Nachsorgeeinrichtung zur Stärkung der Nachhaltigkeit des eigenen Reha-Erfolgs in Wohnortnähe suchen, einen Versicherungsverlauf benötigen oder über www.eService-DRV.de eine Rente beantragen, künftig ist dies über einen einzigen zentralen Zugang im Kundenportal möglich.

Hier werden Angebote der Rentenversicherung gebündelt, die eine durchgängige Unterstützung in den unterschiedlichsten Lebenslagen ermöglichen. So wird die Deutsche Rentenversicherung zum digitalen Begleiter - sowohl im Erwerbsleben als auch im Ruhestand.

Zum Abschluss meiner Rede möchte ich im Namen des gesamten Vorstandes den Beschäftigten unseres Hauses meinen ausdrücklichen Dank für den unermüdlichen Einsatz und die erfolgreiche Arbeit zum Ausdruck bringen. Mein besonderer Dank gilt hierbei in diesem Jahr den Beschäftigten in der Kernsachbearbeitung der Hauptverwaltung und der Service-Zentren. Dank des überaus großen Engagements, ist es Ihnen gelungen, die durch die IT-Großstörung entstandenen Rückstände im Jahresverlauf nahezu vollständig auszugleichen. Hier gilt allen Beteiligten der ausdrückliche Dank des Vorstandes.

Mein ausdrücklicher Dank gilt aber auch Ihnen, liebe Selbstverwalterinnen und Selbstverwalter, die sie mit Ihrem unermüdlichen Einsatz im Ehrenamt maßgeblich zur erfolgreichen Arbeit der DRV Rheinland in der zu Ende gehenden Wahlperiode beigetragen haben.

Hiermit schließe ich meinen heutigen Bericht und bedanke mich ganz herzlich für Ihre Aufmerksamkeit.