Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Datum: 12.12.2024 Rede von: Dieter Hillebrand Anlass: Vertreterversammlung

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT! 

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

sehr geehrte Frau Barnett,

trotz turbulenter politischer Zeiten freue ich mich, Sie zur Wintervertreterversammlung begrüßen zu dürfen.

In meinem Bericht möchte ich zunächst einen Blick auf den Arbeitsmarkt und die finanzielle Situation der gesetzlichen Rentenversicherung werfen.

Abschließend möchte ich über einige Themen sprechen, die den Vorstand in diesem Jahr beschäftigt haben. Alle Themen aufzugreifen wäre aus Zeitgründen schwierig.

Schauen wir uns den Arbeitsmarkt an. Denn der ist für die Beitragseinnahmen der gesetzlichen Rentenversicherung von entscheidender Bedeutung. Und die gute Nachricht: Die Zahl der Erwerbstätigen ist nach wie vor auf einem Höchststand. Und das trotz aller Unkenrufe. Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes waren im Oktober 2024 rund 46,1 Millionen Menschen in Deutschland erwerbstätig. Im Vergleich zum Oktober 2023 stieg die Zahl der Erwerbstätigen im Oktober dieses Jahres um 36 000 Personen an. Im September waren 35,21 Millionen Menschen sozialversicherungspflichtig beschäftigt. Das waren 123.000 mehr als im Vorjahresmonat. Das Plus bei der Beschäftigung geht seit Beginn des Jahres 2023 allerdings ausschließlich auf Personen ohne deutsche Staatsangehörigkeit zurück. Ihre Zahl hat im September gegenüber dem Vorjahresmonat um 287.000 zugenommen. Dabei geht der Zuwachs ganz auf Personen aus Drittstaaten zurück. Die Zahl der Beschäftigten aus dem Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) und der Schweiz ist um 7.000 Beschäftigte leicht gesunken. Aufgrund des demographisch bedingten Rückgangs nahm der Anteil deutscher Staatsangehöriger an der Gesamtzahl der Beschäftigten um 164.000 ab. Insbesondere ausländische Fachkräfte sind damit eine Hauptstütze des Arbeitsmarktes. Sie gleichen nachweisbar den demographischen Wandel aus und stabilisieren die Sozialversicherungssysteme.

Remigrationspläne der AfD brandgefährlich für Wirtschaft

Das Beschäftigungswachstum basiert zudem auf dem Zuwachs an Teilzeitbeschäftigungen. Während die Zahl der Vollzeitbeschäftigten im September gegenüber dem Vorjahr um 33.000 abgenommen hat, stieg die Zahl der Teilzeitbeschäftigten um 156.000. Während viele Branchen einen Zuwachs der sozialversicherungsrechtlichen Beschäftigung verzeichnen, gab es im verarbeitenden Gewerbe einen Rückgang zum Vorjahr um 81.000 Stellen. Allein in der Metall-, Elektro- und Stahlindustrie fielen 45.000 Beschäftigungsverhältnisse weg. Das Baugewerbe verzeichnet einen Rückgang um rund 29.000 sozialversicherungsrechtliche Beschäftigungsverhältnisse. Die Inanspruchnahme von konjunkturell bedingter Kurz-arbeit hat nach dem Ende der Sommerferien deutlich zugenommen. Im September 2024 bezogen Unternehmen nach Daten der Bundesagentur für Arbeit (BA) Kurzarbeitergeld für 268.000 Beschäftigte. Ähnlich hoch war die Inanspruchnahme zuletzt im Mai 2022 mit rund 305.000. Die Wirtschaftsschwäche belaste damit weiterhin den Arbeitsmarkt, so Andrea Nahles, Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA). Die Arbeitslosigkeit ist im letzten Monat um 17.000 auf 2.774.000 gesunken. Die Arbeitslosenquote sank damit um 0,1 Prozentpunkte auf 5,9 Prozent. Verglichen mit dem November des vorigen Jahres liegt die Arbeitslosenzahl jedoch um 168.000 oder 0,3 Prozent höher. Nach dem Scheitern der „Ampel-Regierung“ bleibt abzuwarten, welche Maßnahmen zur Stabilisierung des Arbeitsmarktes eine neue Bundesregierung nach der Bundestagswahl im Februar auf den Weg bringen wird.

Betrachten wir nun die aktuelle Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung.

Nach der Finanzschätzung von Oktober 2024 werden sich die Gesamteinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung im laufenden Jahr auf rund 395,8 Milliarden Euro belaufen, wobei die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit im Vergleich zum Vorjahr erneut gestiegen sind. Hier wird derzeit mit Einnahmen in Höhe von 271,9 Milliarden Euro gerechnet, was einer Steigerung gegenüber dem Vorjahr um 5,3 Prozent entspricht. Die Bundeszuschüsse werden voraussichtlich mit 87,6 Milliarden Euro zu den Einnahmen beitragen. Dies entspricht einem Anstieg von rund 4 Prozent. Mit den Bundeszuschüssen deckt der Bund die sogenannten nicht beitragsgedeckten Leistungen ab und beteiligt sich darüber hinaus an den Folgen der veränderten wirtschaftlichen und demografischen Rahmenbedingungen. Zusätzlich tragen die Beiträge, die der Bund für Kindererziehungszeiten an die Rentenversicherung zahlt, mit rund 18,1 Milliarden Euro zu den Beitragseinnahmen bei. Diese Beiträge werden ebenfalls aus Bundesmitteln finanziert und dienen dem Aufbau von Rentenansprüchen während der Erziehung von Kindern in den ersten drei Lebensjahren, sind aber nicht Bestandteil des Bundeszuschusses. Die Einnahmen aus freiwilligen Beiträgen sind im zweiten Jahr in Folge gesunken. Die prognostizierten Einnahmen in Höhe von rund 1,5 Milliarden Euro im Jahr 2024 bedeuten einen drastischen Rückgang entgegen den 1,8 Milliarden Euro im Jahr 2023. Mit freiwilligen Beiträgen können Versicherte insbesondere Abschläge ausgleichen, die zum Tragen kommen, wenn sie vor der Regelaltersgrenze in Rente gehen möchten. Da der Ausgleich für die Versicherten im Vergleich zum vergangenen Jahr teurer geworden ist, gehen die Einnahmen aus freiwilligen Beiträgen deutlich zurück. Gleichzeitig ist bei den Beiträgen, welche die DRV von der Bundesagentur für Arbeit bei Bezug von Arbeitslosengeld erhält, der Wirtschaftsabschwung spürbar. Während die Bundesagentur für Arbeit im Jahr 2023 noch Beiträge in Höhe von 4,2 Milliarden Euro gezahlt hat, werden für 2024 Beiträge in Höhe von 4,9 Milliarden Euro erwartet. Dies entspricht einem Zuwachs von 15,5 Prozent. Hier zeigen sich die Folgen der konjunkturellen Lage.

Ich leite jetzt über zu den voraussichtlichen Ausgaben der allgemeinen Rentenversicherung, die sich nach den Ergebnissen der Finanzschätzung von Okt. 24 voraus-sichtlich auf 397,8 Milliarden Euro belaufen werden.

Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Rentenausgaben 2024 voraussichtlich um 6,1 Prozent und damit etwas stärker als die Einnahmen aus Pflichtbeiträgen. Den größten Anteil an den Ausgaben haben mit knapp 94 Prozent die Rentenausgaben und die damit eng verbundenen Ausgaben für die Krankenversicherung der Rentner. Der größte Teil des Ausgabenanstiegs in diesem Bereich ist auf die Rentenanpassung zum 1. Juli 2024 zurückzuführen. „Unter dem Strich“ stehen den voraussichtlichen Einnahmen von insgesamt 395,8 Milliarden Euro also Ausgaben von insgesamt 397,8 Milliarden Euro gegenüber. Die Mehrausgaben von rund 2 Milliarden Euro werden aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt die zum Jahresende voraussichtlich bei 43,6 Milliarden Euro liegt. Diese Summe entspricht umgerechnet 1,54 Monatsausgaben. Die gesetzlich festgelegte Obergrenze von 1,5 Monatsausgaben wird damit auch in diesem Jahr leicht überschritten. Aufgrund der geltenden Untergrenze für den Beitragssatz von 18,6 Prozent wird der Beitragssatz aber trotzdem nicht gesenkt. Dadurch steht in der Rentenversicherung in den nächsten Jahren ein etwas größerer Puffer zur Verfügung, um den zu erwartenden Belastungsanstieg aufgrund des demografischen Wandels abzufedern.

Ich möchte mit Ihnen einen Blick auf die mittel – und langfristige Finanzentwicklung der allgemeinen Rentenversicherung in den kommenden Jahren werfen.

Viele rentenpolitische Maßnahmen der geplanten Wachstumsinitiative oder das bereits vom Bundeskabinett beschlossene Rentenpaket II können in dieser Legislaturperiode nicht mehr verabschiedet werden. Dies ist zum Teil mehr als bedauerlich: Allerdings - die Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung ist nicht gefährdet. Ein wichtiges Signal in unseren Zeiten. Noch kurz vor ihrem Ende hat die Bundesregierung die Rechengrößen der Sozialversicherungen für das kommende Jahr, z. B. auch die Beitragsbemessungsgrenzen, festgesetzt. Der aktuelle Beitragssatz von 18,6 Prozent wird somit auch im kommenden Jahr gelten. Auch die Rentenanpassung im kommenden Jahr ist gesichert. Es gilt weiter das Mindestsicherungsniveau von 48 Prozent. Die Bundesregierung geht von einer Rentenanpassung um 3,5 Prozent im Juli 2025 aus. Dies ist insbesondere für die Millionen Rentnerinnen und Rentner mit geringen Renten, die von der inflationären Entwicklung besonders hart betroffen sind, eine gute Nachricht. Die langfristigen Berechnungen der Bundesregierung im Oktober dieses Jahres legten die geplanten Gesetzesentwürfe noch zu Grunde. Die langfristige Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage, des Beitragssatzes und des Rentenniveaus ist auf Grund der veränderten politischen Lage langfristig neu zu betrachten. Mit dem Rentenpaket II war unter anderem geplant, die Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 0,2 auf 0,3 Monatsausgaben anzuheben. In diesem Fall würde die Nachhaltigkeitsrücklage die Untergrenze von 0,3 Monatsausgaben am Ende des Jahres 2027 voraussichtlich unterschreiten. In jenem Jahr wäre dann der Beitragssatz anzuheben. Berücksichtigt man in der Vorausberechnung eine Anhebung der Untergrenze nicht, würde die dann weiter maßgebende Mindestrücklage von 0,2 Monatsausgaben erst ein Jahr später unterschritten. Der Beitragssatz wäre dann erst im Jahr 2028 anzuheben. Die Höhe des Beitragssatzes bildet die demografische Entwicklung am deutlichsten ab. Der größte Anstieg wird bis zum Jahr 2035 erwartet. Legt man bei der Berechnung des Beitragssatzes die geplante Verlängerung der Haltelinie bei 48 Prozent des Netto-Rentenniveaus zugrunde, wird der Beitragssatz 2030 bei 20,4 Prozent und 2035 bei 22,1 Prozent liegen. Ohne die Verlängerung der Haltelinie wird sich der Beitragssatz weniger stark erhöhen. Im Jahr 2030 würde er voraussichtlich bei 20 Prozent und 2035 bei 21,2 Prozent liegen. Gleichzeitig würde sich das Rentenniveau ohne Verlängerung der Haltelinie auf 47,1 Prozent im Jahr 2030 und 45,7 Prozent im Jahr 2035 verringern. Das Vertrauen in die gesetzliche Rentenversicherung ist nach wie vor gegeben. Um dieses Vertrauen jedoch zu schützen und weiter zu stärken, benötigen wir eine finanziell nachhaltige, verlässliche und sozial ausgewogene Rentenpolitik. Diese muss die Interessen sowohl der Rentenbeziehenden als auch der Beitragszahlenden gleichwertig im Blick haben.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

im letzten Jahr hat der Vorstand bereits ausführlich über den Referentenentwurf eines „NIS 2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes“ und die darin enthaltenen Regelungen zur Erweiterung der Grundsatz- und Querschnittsaufgaben der DRV Bund berichtet. Das oberste Ziel ist es, das Sicherheitsniveau flächen-deckend wirksam zu erhöhen. Entsprechend den Vorgaben der EU sollen daher die bestehenden IT-Sicherheitsgesetze für den Bereich kritischer Anlagen und bestimmter Unternehmen erweitert werden. Sowohl die Geschäftsführung als auch der Vorstand begrüßen ausdrücklich die Zielsetzung, mehr Sicherheit vor Cyberangriffen zu schaffen. Wir sind uns der Verantwortung für den Lebensunterhalt von Millionen Rentnerinnen und Rentnern bewusst. Denn die gesetzliche Rentenversicherung ist eine zentrale Säule des sozialen Friedens in unserem Land. Aber als kritische Infrastruktur ist sie leider auch ein potenzielles Ziel. Sie auch in der digitalen Zeit vor Angriffen von außen effektiv zu schützen, ist sicherlich eine der wichtigsten Aufgaben. Die im Referentenentwurf geplanten Veränderungen der Aufgabenverteilung zwischen der DRV Bund und den Regionalträgern war jedoch nicht zielführend. Die Übernahme konkreter Aufgaben des operativen Geschäfts im Rahmen der IT-Sicherheit durch die DRV Bund griff aus Sicht der Regionalträger in unzulässiger Weise deutlich in die Selbstverwaltungshoheit ein. Ich freue mich, dass der Protest der Regionalträger gegen die geplante Zentralisierung von Aufgaben der Informationstechnik und -sicherheit Wirkung erzielt hat. Der Regierungsentwurf, der in diesem Jahr in den Bundestag eingebracht wurde, sieht eine Koordinierung durch die DRV Bund vor. Er sieht aber keine Verlagerung von Aufgaben auf den Bundesträger mehr vor – und das ist auch gut so. Ich danke an dieser Stelle auch Minister Laumann und der Landesregierung für Ihre Unterstützung zugunsten der regionalen Selbstverwaltung. Das hat uns schon geholfen. Ob der Gesetzesentwurf noch dieses Jahr wie geplant im Bundestag verabschiedet werden kann, bleibt offen. An anderer Stelle arbeiten die Regionalträger und die DRV Bund eng bei der Modernisierung ihrer IT-Anwendungen zusammen.

Im Multiprojekt rvEvolution wird das Kernsystem der DRV zukunftsfähig und -sicher gemacht. Die unerwartet hohe Komplexität der Anwendungen führte leider dazu, dass die ersten Systemkomponenten nicht wie geplant in diesem Jahr, sondern erst im nächsten eingeführt werden können. Gleichzeitig hat sich gezeigt, dass die Kompatibilität zwischen dem alten und neuen System nicht wie geplant umgesetzt werden kann. Zukünftig wird die Einführung des neuen Systems daher nach dem so genannten Kooperationsmodell erfolgen. Dieses Modell bedeutet vereinfacht, dass das neue System sukzessive neben dem bestehenden aufgebaut wird. Das bestehende System bleibt daher bis zur Fertigstellung des neuen Systems voll einsatzfähig. Je nach Fortschritt wechseln einzelne Versichertengruppen ins neue System. Leider bedeutet dies insbesondere für die Mitarbeiter der Sachbearbeitung eine höhere Belastung. Bis das neue System das alte vollständig abgelöst hat, muss mit beiden Systemen gearbeitet und neue Mitarbeiter auf beide Systeme geschult werden. Aufgrund der grundlegenden Bedeutung wird der Vorstand das Projekt weiterhin kritisch begleiten und Sie über die Fortschritte informieren.

Zuletzt möchte ich auf die Situation unserer Kliniken eingehen. Selbstverständlich stand auch dieses Jahr im Zeichen der Schließung unserer Klinik auf Borkum.

Vor genau einem Jahr, am 12.12.23 hat der Vorstand einer zwischen Geschäftsführung und Mitbestimmung abgestimmten Dienstvereinbarung bzw. einem Sozialplan zugestimmt. Weiter hat der Vorstand die Geschäftsführung beauftragt, die wirtschaftliche Verwertung der Klinik auf Borkum auf den Weg zu bringen. Ein überaus wichtiges Anliegen war dem Vorstand, dass auch das Personal der Klinik frühzeitig in die Veränderungsprozesse mit einbezogen wird und individuelle Anschlussmöglichkeiten gefunden werden. Für den Großteil der Beschäftigten konnte ein Wechsel zu einem anderen Arbeitgeber auf der Insel Borkum, wie zum Beispiel der DRV Bund, der Knappschaft Bahn-See oder dem Inselkrankenhaus realisiert werden. Das Versprechen, dass jeder, der auch nach seinem Ausscheiden weiterhin auf der Insel Borkum verbleiben möchte, konnte eingehalten werden. Ein kleiner Teil der Beschäftigten hat sich für eine Abfindung oder einen Wechsel in den vorzeitigen Ruhestand entschieden. Alle ehemaligen Mitarbeitenden sind durch die in der Dienstvereinbarung enthaltenen Maßnahmen abgesichert worden. Der Vorstand geht davon aus, dass die Immobilie auf Borkum im kommenden Jahr veräußert werden kann. Er wird sich gemeinsam mit der Geschäftsführung und in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde dafür einsetzen, dass der erzielte Verkaufserlös Investitionen in die anderen Kliniken der DRV Rheinland ermöglicht. Bereits in diesem Jahr hat der Vorstand verschiedenen notwendigen Modernisierungen und Baumaßnahmen in unseren weiteren Kliniken zugestimmt. Nach der Sanierung des Schwimmbades der Lahntalklinik wurde auch eine Modernisierung und Erweiterung des Schwimmbadbereichs der Klinik Roderbirken beschlossen. Hinsichtlich der Sanierung der letzten Bauabschnitte in der Eifelklinik hat der Vorstand die Durchführung der Fachplanung beschlossen. Es ist dem Vorstand ein großes Anliegen, auch zukünftig in die Struktur und Wirtschaftlichkeit der eigenen Kliniken zu investieren. Denn wir sind der Überzeugung, dass wir in den eigenen Kliniken erstklassige Leistungen für die Versicherten zu wirtschaftlichen Kosten erbringen können. Unsere eigenen Rehakliniken stellen einen großen Mehrwert für die Versichertengemeinschaft dar und sind auch ein wichtiger Baustein für die DRV Rheinland.

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte meinen Bericht mit einigen Danksagungen schließen.

Im Namen des Vorstandes danke ich zuerst einmal allen Beschäftigten der DRV Rheinland und allen Beschäftigten unserer eigenen Kliniken herzlich für ihren guten Einsatz trotz wechselnder Herausforderungen. Dass die DRV Rheinland in diesem Jahr eine erfolgreiche Arbeit abliefern konnte, das ist auch ihr Verdienst. Mein Dank gilt aber auch den Beschäftigten des Referates Selbstverwaltung für die stets gute Zusammenarbeit und Kommunikation mit der Selbstverwaltung im abgelaufenen Jahr 2024. Ich bedanke mich bei Herrn Baumann, Frau Perk und Herrn Mentzner für die aus meiner Sicht stets vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Geschäftsführung und dem Vorstand.

Dafür vielen Dank.

Meine sehr geehrten Damen und Herren,

liebe Kolleginnen und Kollegen,

Ihnen allen wünsche ich, dass Sie für sich die Zeit finden, für erholsame Tage zum Ausspannen, zum Innehalten und vielleicht sogar, dass es Ihnen gelingt, Ihren persönlichen Akku wieder aufzutanken.

Bleiben Sie gesund und kommen Sie friedlich ins nächste Jahr.

Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit mit einem herzlichen „Glück auf“.