Deutsche Rentenversicherung

Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes

Datum: 06.06.2025 Rede von: Dieter Hillebrand Anlass: Vertreterversammlung

ES GILT DAS GESPROCHENE WORT! 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 

ich freue mich, Sie zu unserer Vertreterversammlung in Bad Ems begrüßen zu dürfen. Einige von uns waren ja schon mal hier. Andere von Ihnen sind zum ersten Mal hier. Daher ein kleiner Hinweis: 

Wir befinden uns in einem historischen Gebäude, das bereits Kaiser und Könige beherbergen durfte. Ein passender Rahmen für unsere Vertreterversammlung. 

Mit meinem heutigem Bericht informiere ich Sie über die aktuellen Entwicklungen in der Rentenversicherung, die anstehende Rentenanpassung sowie die allgemeine Finanzsituation der Deutschen Rentenversicherung. 

Im Weiteren möchte ich aber auch einen Blick in den Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung werfen. Insbesondere darauf, welche Änderungen für die gesetzliche Rentenversicherung im speziellen und die öffentliche Verwaltung insgesamt geplant sind. 

Der Vorstand hat seit der letzten Vertreterversammlung am 12. Dezember 2024 in Düsseldorf insgesamt dreimal getagt. Über die Beratungsgegenstände und die vom Vorstand gefassten Beschlüsse wurden Sie in den jeweiligen Vorbesprechungen bereits unterrichtet. 

Beginnen werde ich mit dem vorläufigen Rechnungsergebnis der allgemeinen Rentenversicherung für das abgelaufene Jahr 2024 und einer Information über die Finanzlage der allgemeinen Rentenversicherung. 

Hierbei werde ich auch auf die Vorausschätzung der Einnahmen und Ausgaben sowie auf das Vermögen der allgemeinen Rentenversicherung im laufenden Jahr und in den Folgejahren eingehen. 

Die Bewertung der aktuellen Finanzlage und die Berechnung zur Entwicklung der Finanzen der allgemeinen Rentenversicherung erfolgt in der Regel viermal jährlich. 

Und zwar unter Beteiligung der DRV-Bund, des BMAS und des Bundesamtes für Soziale Sicherung. Das ist der sogenannte Schätzerkreis.

 

Einnahmen der Rentenversicherung 

Der zentrale Pfeiler der Einnahmensituation sind die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit. Sprich; von den Beiträgen welche Arbeitnehmer*innen und Arbeitgeber*innen in die Rentenversicherung abführen. 

Nach dem vorläufigen Rechnungsergebnis für die allgemeine Rentenversicherung betragen die Gesamteinnahmen im Jahr 2024 rund 395,7 Mrd. Euro. 

Davon entfallen etwa 304,8 Mrd. Euro auf die eben schon beschriebenen Beiträge

Im Vergleich zum Jahr 2023 bedeutet dies eine Steigerung bei den Gesamteinnahmen von rund 20 Mrd. Euro. 

Die Einnahmen, welche auf Beiträge der Versicherten, Beschäftigten und Arbeitgeber entfallen, sind um 15 Mrd. Euro gestiegen. Diese Steigerung ist dem nach wie vor hohen Beschäftigungsniveau und der Lohnentwicklung geschuldet.

 

Wo es Einnahmen gibt, gibt es auch Ausgaben 

Auf der Ausgabenseite stehen in erster Linie die Rentenleistungen. Für 2024 werden diese Ausgaben insgesamt voraussichtlich 397,8 Mrd. Euro betragen. 

Der mit Abstand größte Anteil entfällt hier mit rund 344,8 Mrd. Euro auf die Rentenleistungen

Hier sehen wir, auch aufgrund der Rentenanpassung um 4,57% zum 1. Juli 2024, ebenfalls eine Steigerung im Vergleich zum Jahr 2023. 

Die Gesamtausgaben sind um rund 23 Mrd. Euro gestiegen, wovon rund 19 Mrd. Euro auf die Ausgaben für Rentenleistungen entfallen. 

Im Gesamtbild der aktuellen Haushaltslage stehen den Einnahmen von 395,7 Mrd. Euro somit Ausgaben von 397,8 Mrd. Euro gegenüber. Das bedeutet ein Defizit von etwa 2 Mrd. Euro im Jahr 2024. 

Im Jahr 2023 stand dem noch ein Überschuss in Höhe von rund 1,4 Mrd. Euro gegenüber. Der Fehlbetrag für das Jahr 2024 wird aus Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt

 

Aktuelle finanzielle Gesamtlage

Zusammenfassend zeigt sich für 2024 eine insgesamt solide finanzielle Lage der Rentenversicherung: Die Nachhaltigkeitsrücklage liegt mit 1,54 Monatsausgaben über der gesetzlich vorgeschriebenen Höchstgrenze von 1,5 Monatsausgaben. 

Im Vergleich zum Jahr 2023 hat sich die Nachhaltigkeits-rücklage von rund 45 Mrd. Euro auf rund 43,6 Mrd. Euro verringert.

Kommen wir zur mittelfristigen Finanzentwicklung 

Nach den jüngsten Modellrechnungen im Rentenver-sicherungsbericht der Bundesregierung 2024 entwickeln sich Einnahmen und Ausgaben wie folgt: 

Bei unveränderten Rahmenbedingungen wird der Beitragssatz voraussichtlich bis Ende 2026 bei 18,6 % gehalten. 

Die Pflichtbeiträge steigen infolge weiterer Beschäftigungs- und Lohnzuwächse: 

Von rund 271 Mrd. Euro im Jahr 2024 auf etwa 285,1 Mrd. Euro im Jahr 2025 und voraussichtlich 294 Mrd. Euro im Jahr 2026. 

Auf der Ausgabenseite sind ebenfalls Steigerungen zu erwarten: 

Die Ausgaben für Rentenleistungen werden voraus-sichtlich auf rund 363 Mrd. Euro im Jahr 2025 und voraussichtlich 380 Mrd. Euro im Jahr 2026 steigen.

Beitragsstabilität und aktueller Beitragssatz 

Ein Indikator für die Solidität der Rentenfinanzen ist die Beitragsstabilität. Auch in 2025 liegt der Beitragssatz weiterhin bei 18,6 %. Dies ist im achten Jahr in Folge der gleiche Wert – eine erfreuliche Stabilität. 

Fazit: Zusammenfassend befindet sich die gesetzliche Rentenversicherung nach den aktuellen Zahlen in einer insgesamt ausgewogenen finanziellen Lage. 

Die Beitragseinnahmen steigen dank guter Arbeits-marktlage weiter. Auch in den kommenden Jahren bleibt der Beitragssatz voraussichtlich stabil. 

Die gesetzliche Reserve, die Nachhaltigkeitsrücklage, wird moderat genutzt, um zwischenzeitliche Ausgaben-steigerungen abzufedern. 

Dennoch ist die Belastung infolge demografischer Trends und steigender Anforderungen an die gesetzliche Rentenversicherung auf lange Sicht nicht zu vernachlässigen.

Die mittelfristigen Prognosen zeigen, dass Ausgabenzuwächse größer sind als Einnahmesteigerungen, was die Rücklage verkleinert.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 

ich möchte mit Ihnen gemeinsam einen Blick nach Berlin werfen. Am 6. Mai hat der Bundestag Friedrich Merz zum Kanzler gewählt. 

Frei nach dem Motto: „Alles neu macht der Merz“ haben sich auch personelle Änderungen bei der Besetzung der Ministerien ergeben die für uns als Rentenversicherung wichtig sind. 

Erstmals wurde mit Herrn Dr. Karsten Wildberger ein Minister für Digitales und Staatsmodernisierung ernannt. Und das für uns maßgebliche BMAS wurde mit Bärbel Bas, einer Vertreterin aus NRW besetzt. Bärbel Bas stammt aus Duisburg und hat dort auch ihren Wahlkreis. 

Wir sind auf jeden Fall gespannt, welche Vorhaben auf die gesetzliche Rentenversicherung zukommen werden.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 

die Regierungsparteien aus CDU, CSU und SPD haben am 9. April ihren Koalitionsvertrag für die 21. Legislatur-periode mit dem Titel „Verantwortung für Deutschland“ vorgelegt und am 5. Mai 2025 unterzeichnet. 

In diesem Koalitionsvertrag sind wieder verschiedene Regelungen enthalten, die gesetzliche Rentenversicherung auswirken werden.

Auf einige ausgewählte Themen möchte ich nachfolgend besonders eingehen.

 

Thema Rente: Die neue Bundesregierung will die Alterssicherung für alle Generationen auf verlässliche Füße stellen. 

Deshalb soll das Mindestrentenniveau zunächst befristet bis zum Jahr 2031 weiterhin bei 48 Prozent gesetzlich abgesichert werden. 

Die Mehrausgaben, die sich daraus ergeben, sollen mit Steuermitteln ausgeglichen werden. Gleichzeitig soll grundsätzlich am Nachhaltigkeitsfaktor festgehalten werden. 

Im Jahr 2029 soll dann die tatsächliche Entwicklung des Beitrags und des Bundeszuschusses evaluiert werden, um gegebenenfalls weitere Maßnahmen zu ergreifen. 

Ferner soll bis zur Mitte der Legislatur in einer Renten-kommission eine neue Kenngröße für ein Gesamtver-sorgungsniveau über alle drei Rentensäulen geprüft werden. 

Auch in Zukunft soll nach dem Willen der Regierungsparteien weiterhin ein abschlagsfreier Renteneintritt nach 45 Beitragsjahren möglich bleiben. 

Gleichzeitig sollen zusätzliche finanzielle Anreize geschaffen werden, damit sich freiwilliges längeres Arbeiten mehr lohnt.

Anstelle einer weiteren Erhöhung des gesetzlichen Renteneintrittsalters soll der Übergang vom Beruf in die Rente flexibler und auf freiwilliger Basis gestaltet werden. 

Dabei soll das Arbeiten im Alter durch die Einführung einer sogenannten Aktivrente attraktiv gestaltet werden. 

Wer das gesetzliche Rentenalter erreicht und freiwillig weiterarbeitet, soll sein Gehalt bis zu 2.000 Euro im Monat steuerfrei beziehen können. Weitere Änderungen sind im Bereich der Hinterbliebenenrenten geplant. 

So sollen auch die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei Bezug einer Hinterbliebenenrente verbessert werden. 

Die konkreten Umsetzungen und Ausgestaltungen der künftigen Gesetzesvorhaben bleiben abzuwarten.

 

Kommen wir zum zweiten Thema: Versicherung

Abzuwarten bleibt auch hier die genaue Ausgestaltung der beabsichtigten Vorsorgepflicht von Selbstständigen. 

Die Koalition will alle neuen Selbständigen, die keinem obligatorischen Alterssicherungssystem zugeordnet sind, gründerfreundlich in die gesetzliche Rentenversicherung einbeziehen. 

Andere Formen der Altersvorsorge, die eine verlässliche Absicherung für Selbstständige im Alter gewährleisten, sollen jedoch auch weiterhin möglich bleiben. 

Auch die Mütterrente soll wieder Gegenstand gesetzlicher Neuerungen sein. So sollen im Zuge der beabsichtigten Änderungen für Kindererziehungszeiten – unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder – einheitlich drei Entgeltpunkte angerechnet werden, damit alle Mütter oder Väter auf diese Weise die gleiche Wertschätzung und Anerkennung erhalten. 

Da es sich bei der Mütterrente um eine versicherungsfremde Leistung handelt, soll die Finanzierung folgerichtig aus Steuermitteln erfolgen.

 

Mein drittes Thema: Reha

Auch im Bereich Rehabilitation sind gesetzliche Neuerungen geplant. Durch eine flächendeckende Umsetzung des Ü45-Checks soll der Grundsatz „Prävention vor Reha vor Rente“ weiter gestärkt werden. 

Reha-Leistungen sollen darüber hinaus diejenigen zielgenauer erreichen, die bereits eine befristeten Erwerbsminderungsrente beziehen. 

Insgesamt soll eine einfache, barrierefreie und digitale Beantragung möglichst vieler Leistungen ermöglicht werden. Die Koalition will zudem das Betriebliche Eingliederungsmanagement auch aufgrund zunehmender psychischer Erkrankungen besonders in kleinen und mittleren Unternehmen bekannter machen. 

An anderer Stelle ist etwas sehr Wichtiges für uns als Selbstverwalter*innen zu lesen. Ich zitiere:

„Wir werden die Selbstverwaltung der Sozialversicherungen stärken, die Sozialwahlen weiter modernisieren und Online-Wahlen als Ergänzung zur Briefwahl ermöglichen.“ Zitat Ende. Ich bin mal gespannt, wie dieses gute Vorhaben umgesetzt wird.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 

die DRV Rheinland hat bereits frühzeitig die Bedeutung der Rehabilitation und insbesondere auch der Prävention erkannt. Die Stärkung der Prävention ist der erklärte Wille nicht nur der DRV Rheinland. Wir wissen hier auch die Landesregierung sowie der Arbeitgeber- und Versichertenvertreter auf unserer Seite. 

Ein weiteres Thema, dass die Deutsche Rentenversicherung Rheinland bereits frühzeitig erkannt hat, ist die Digitalisierung. So war sie hier mit der Einführung der digitalen Akte ein Vorreiter in der Rentenversicherungslandschaft. Auch an der Zukunft der digitalen Transformation ist die Deutsche Rentenversicherung Rheinland beteiligt. Trägerübergreifend zum Beispiel im Steuerungsgremium Arbeitsplatz der Zukunft, in dem die Region West durch Herrn Baumann vertreten ist.

Auch hier also kein Grund zur Sorge.

 

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 

zum Abschluss noch eine erfreuliche Nachricht für alle Rentnerinnen und Rentner. Eine Rentenanpassung zum 1. Juli 2025 wird kommen. Das BMAS hat am 6. März 2025 die voraussichtlichen Werte für die Renten- anpassung veröffentlicht. 

So sollen die Renten für rund 21 Millionen Rentnerinnen und Rentner wieder deutlich steigen, und zwar bundesweit einheitlich um 3,74 Prozent. 

Damit würde ab der zweiten Jahreshälfte ein aktueller Rentenwert von 40,79 EUR in Ost und West gelten.

Rentenbeziehende, die bisher 1.000 Euro monatliche Rente erhalten haben, bekämen dann zukünftig eine monatliche Rente von 1.037,40 Euro. 

Die „Rentenwertbestimmungsverordnung 2025“ ist am 30. April 2025 noch vom alten Kabinett beschlossen worden. Sie bedarf noch der Zustimmung des Bundesrates und der Verkündung im Bundesgesetzblatt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, 

ich komme zum Ende meines Berichts. Auch wenn die vorgerechneten Szenarien und politischen Botschaften uns nicht immer einen klaren Handlungsrahmen geben und Interpretationsraum lassen: Es ist unsere gemeinsame Aufgabe, die Rentenversicherung in unsicheren Zeiten von Krieg in Europa und stagnierenden Wachstumsprognosen weiterhin sicher und zuverlässig zu halten. 

Bisher ist dies – wie ich finde – recht gut gelungen: Es gibt keinen Hinweis darauf, dass die Funktionsfähigkeit der Rentenversicherung gefährdet ist. 

Dies hat auch mit dem Vertrauen zu tun, dass wir als Mitglieder der Selbstverwaltung in das Hauptamt haben. Wir wissen, dass wir uns auf die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden der DRV Rheinland verlassen können. 

Mit diesem Vertrauen und dieser Sicherheit sind wir hoffentlich gut auf das vorbereitet, was uns an neuen Aufgaben in den kommenden Jahren erwartet. 

Lassen sie uns alle gemeinsam optimistisch und positiv in die Zukunft schauen. Ich für meinen Teil habe mir das feste vorgenommen.

 

Glück Auf