Vertreterversammlung, Bericht des Vorstandes
Datum: 11.12.2025 Rede von: Rolf Zimmermanns Anlass: Vertreterversammlung
ES GILT DAS GESPROCHENE WORT!
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ich freue mich sehr, Sie heute als Vorsitzender des Vorstandes der Deutschen Rentenversicherung Rheinland begrüßen zu dürfen.
In meinem heutigen Bericht möchte ich mit Ihnen einen Blick auf die wirtschaftliche Lage und die Finanzentwicklung der gesetzlichen Rentenversicherung werfen sowie zentrale rentenpolitische Vorhaben der Bundesregierung und ihre Bedeutung für die Selbstverwaltung beleuchten.
Weiter werde ich über die Rolle der Rehabilitation und Prävention bei der DRV Rheinland berichten und auf aktuelle Themen der Digitalisierung, der IT-Sicherheit und der Stärkung der Selbstverwaltung eingehen.
Am Ende steht ein Blick in das Innere der DRV -Rheinland und – wie immer – ein Dank an diejenigen, die dieses System tagtäglich tragen und vielleicht auch manchmal „ertragen“.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
ein Blick auf die gesamtwirtschaftliche Lage ist für uns mehr als ein Pflichtprogrammpunkt. Beschäftigung, Löhne und Preise sind die entscheidenden Stellschrauben für Beitragseinnahmen, Rentenanpassungen und die Stabilität unserer Finanzierungsgrundlagen.
Die Bundesregierung rechnet in ihrer Herbstprojektion damit, dass das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt im Jahr 2025 um 0,2 Prozent wächst – nach einer Phase wirtschaftlicher Stagnation.
Für 2026 wird ein Zuwachs des Bruttoinlandsprodukts von 1,3 Prozent erwartet.
Wichtiger noch für uns ist die Lohn- und Beschäftigungsentwicklung:
Die Zahl der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer wird auch 2025 leicht zunehmen, um rund 0,1 Prozent.
Die Bruttolöhne und -gehälter je Arbeitnehmer steigen nach den aktuellen Annahmen 2025 um 3,6 Prozent und 2026 um 3,3 Prozent.
Bei einer erwarteten Inflationsrate von 2,1 Prozent in diesem Jahr und 2,0 Prozent im kommenden Jahr bedeutet das reale Lohnzuwächse.
Diese Entwicklung spiegelt sich in den Einnahmen der Rentenversicherung wider:
Die Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit sind in den Monaten Januar bis Oktober 2025 gegenüber dem Vorjahreszeitraum um 4,8 Prozent gestiegen.
Die Beiträge, die wir von der Bundesagentur für Arbeit im Zusammenhang mit Leistungen wie Arbeitslosengeld erhalten, verzeichnen im gleichen Zeitraum einen deutlichen Anstieg von 16,7 Prozent – ein Spiegelbild der konjunkturellen Schwäche, aber auch der stabilen Sicherungssysteme.
Insgesamt werden die Gesamteinnahmen der allgemeinen Rentenversicherung im Jahr 2025 voraussichtliche rund 417 Milliarden Euro betragen wovon rund 321 Milliarden Euro auf Beitragseinnahmen entfallen. Rund 89 Prozent der Beitragseinnahmen entfallen wiederum auf Pflichtbeiträge aus Erwerbstätigkeit – sie bleiben damit die tragende Säule der Finanzierung.
Die übrigen Einnahmen kommen insbesondere aus Bundesmitteln, etwa für Kindererziehungszeiten, und aus Beiträgen für Zeiten mit Lohnersatzleistungen oder Pflegetätigkeit.
Auf der Ausgabenseite rechnen wir 2025 mit einem Anstieg der Gesamtausgaben von gut 6 Prozent auf rund 421 Milliarden Euro. Rund ein Viertel dieses Anstiegs ist auf strukturelle Entwicklungen wie die wachsende Zahl von Rentnerinnen und Rentnern zurückzuführen, drei Viertel auf die Rentenanpassungen 2024 und 2025.
Unter dem Strich werden die Ausgaben die Einnahmen im laufenden Jahr voraussichtlich um rund 4 Milliarden Euro übersteigen. Dieses Defizit kann aus der Nachhaltigkeitsrücklage gedeckt werden, die Ende 2025 voraussichtlich bei 41,5 Milliarden Euro liegt – das entspricht etwa 1,39 Monatsausgaben.
Damit wird die Obergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage von 1,5 Monatsausgaben in diesem Jahr erstmals seit 2011 unterschritten.
Trotz dieses Rückgangs können wir feststellen:
Die gesetzliche Rentenversicherung befindet sich weiterhin in einer soliden finanziellen Lage.
Der Entwurf des Rentenversicherungsberichts 2025, der in den letzten Wochen öffentlich diskutiert wurde, spricht für 2026 von einer möglichen Rentenanpassung von 3,73 Prozent. Bei einer erwarteten Inflationsrate von 2,1 Prozent bedeutet dies erneut reale Zuwächse für die Renten.
Wesentliche Grundlage hierfür ist die gesetzliche Haltelinie beim Rentenniveau von 48 Prozent. Sie wirkt wie ein Schutzmechanismus für die Rentnerinnen und Rentner:
Wird die Haltelinie erreicht, werden die Dämpfungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel – insbesondere der Nachhaltigkeitsfaktor – teilweise außer Kraft gesetzt, sodass die Renten stärker bzw. gleichlaufend mit den Löhnen steigen.
Damit sind wir mitten im nächsten Themenfeld, nämlich
den rentenpolitischen Vorhaben der Bundesregierung.
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Bundesregierung hat sich im Bereich Alterssicherung viel vorgenommen.
Mit dem in der letzten Woche im Bundestag verabschiedeten Rentenpaket, wurden erste Themen angegangen.
Dies sind insbesondere:
- die Sicherung des Rentenniveaus bei 48 Prozent bis zum Jahr 2031,
- die geplante vollständige Gleichstellung der Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder (Stichwort: Mütterrente III),
- Maßnahmen zur Stärkung der betrieblichen und privaten Altersversorgung.
- die Aktivrente als Anreiz zum längeren Arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze,
Weiter Pläne aus dem Koalitionsvertrag wie:
- die Einbeziehung weiterer Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung sowie
- die Einführung einer „Frühstart-Rente“ jedes Kind vom 6. bis zum 18. Lebensjahr, das eine Bildungseinrichtung besucht,
waren nicht Teil dieses Gesetzgebungsverfahrens.
Mit dem sogenannten Rentenpaket 2025 verfolgt die Bundesregierung das Ziel, das Rentenniveau bei 48 Prozent bis 2031 zu sichern und zugleich die Entwicklung des Beitragssatzes im Blick zu behalten.
Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich darauf hinweisen, dass der Beitragssatz seit mehr als 10 Jahren stabil ist und ohne Erhöhungen bei 18,6 Prozent liegt.
Wo, sehr geehrte Damen und Herren, gibt es etwas Vergleichbares in Deutschland?
Die Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung zum Vergleich, steigen kontinuierlich. Aus Sicht der Beitragszahlerinnen und Beitragszahler ist das ein wichtiges Signal für die Verlässlichkeit der Deutschen Rentenversicherung.
Für die Selbstverwaltung bedeutet dies aber auch, die langfristigen Finanzwirkungen aufmerksam zu beobachten.
Wenn das Rentenniveau stabil bleiben soll, während der demografische Wandel fortschreitet, steigen die Anforderungen an die Finanzierung
– sei es durch höhere Beiträge, höhere Zuschüsse oder Effizienzgewinne in der Verwaltung.
Die Stabilisierung des Rentenniveaus ist sozialpolitisch sinnvoll. Sie muss aber nachhaltig und generationengerecht finanziert werden.
Die geplante Mütterrente III zielt auf eine weitere Gleichstellung der Kindererziehungszeiten ab. Damit wird ein gesellschaftspolitisches Ziel verfolgt, das wir in der Selbstverwaltung seit Jahren unterstützen:
Erziehungsleistung stärker anzuerkennen. Deshalb muss die Finanzierung auch über die Bundeszuschüsse erfolgen.
Die Frühstart-Rente soll den frühzeitigen Aufbau einer privaten Altersvorsorge ermöglichen.
Und die geplante Einbeziehung bislang nicht obligatorisch abgesicherter Selbstständiger in die gesetzliche Rentenversicherung kann dazu beitragen, Altersarmut in dieser Gruppe langfristig zu vermeiden.
All diese Maßnahmen werden die Rolle der gesetzlichen Rentenversicherung als zentrale Säule der Alterssicherung eher stärken als schwächen.
Entscheidend ist, dass die Finanzierungslasten fair verteilt und nicht einseitig auf Beitragszahlende oder Träger verschoben werden.
Zur geplanten Aktivrente muss ich klarstellen, dass es sich nicht um eine neue Rentenart handelt.
Vielmehr geht es um eine steuerliche Förderung der Erwerbstätigkeit über die Regelaltersgrenze hinaus. Bis zu 2.000 Euro monatliches Einkommen sollen steuerfrei sein.
Die Ziele – Fachkräftesicherung und demografiefeste Arbeitswelt – sind richtig.
Ob die Aktivrente den gewünschten Effekt haben wird, kann seriös niemand vorhersagen. Unvermeidlich werden aber auch Mitnahmeeffekte eintreten – unter anderem bei denjenigen, die heute schon über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten.
Als Selbstverwaltung können wir den Ansatz, die Erwerbsbiografien zu verlängern, wenn Menschen dazu gesundheitlich in der Lage sind und es möchten, unterstützen.
Ebenso deutlich treten wir aber dafür ein, die Gesundheit der Beschäftigten nicht aus dem Blick zu verlieren. Wer weiterarbeiten soll, braucht eine Arbeitswelt, die das zulässt – mit guter Prävention, passenden Reha-Angeboten und flexiblen Übergängen.
Meine Damen und Herren,
Rehabilitation ist für die gesetzliche Rentenversicherung seit jeher mehr als eine „Leistung am Rande“.
Sie ist ein zentrales Instrument, um Erwerbsfähigkeit zu erhalten und Rückwege in den Beruf zu ermöglichen.
Eine aktuelle Auswertung, die beim diesjährigen Presseseminar vorgestellt wurde, zeigt eindrücklich, wie stark Reha-Leistungen volkswirtschaftlich wirken.
Im Jahr 2024 wurden über alle Rentenversicherungsträger hinweg über 1,5 Millionen Rehabilitationsleistungen bewilligt.
1,5 Millionen Menschen, denen die Deutsche Rentenversicherung dabei geholfen hat, wieder in das Arbeitsleben einzusteigen.
Die Zahlen machen deutlich: Rehabilitation ist keine Kostenstelle, sondern eine Investition – in die Gesundheit der Menschen, in ihre Teilhabe am Arbeitsleben und in die Fachkräftesicherung.
Für die DRV Rheinland gilt das in besonderer Weise.
Über 544 Millionen Euro hat die DRV Rheinland in diesem Jahr für Rehabilitationsleistungen ausgegeben und damit ihr gesetzlich gedeckeltes Budget ausgeschöpft.
Diese Mittel setzt die DRV Rheinland gezielt ein. Bewilligt wurden unter anderem:
- 42.000 stationäre medizinische Rehabilitationen,
- 16.000 ambulante bzw. ganztägig ambulante Maßnahmen,
- 15.400 Leistungen zur beruflichen Rehabilitation,
- 6.500 Krebsnachbehandlungen,
- 1.600 Kinderrehabilitationen und
- 2.600 Präventionsleistungen.
Ein besonderes Projekt, das die strategische Ausrichtung der DRV Rheinland sehr anschaulich macht, ist unser Präventions-Informations-Transporter, kurz „PIT“ genannt.
Mit diesem Fahrzeug sind täglich zwei Mitarbeitende im Rheinland unterwegs:
auf Marktplätzen, in Fußgängerzonen, vor Rathäusern oder auf Veranstaltungsplätzen.
PIT bringt Informationen zu Prävention und Reha direkt dorthin, wo die Menschen sind – insbesondere in kleinere Städte und Gemeinden, in denen wir bislang nicht dauerhaft präsent waren.
Finanziert wurde PIT mit Mitteln aus dem bundesweiten rehapro-Programm.
Auch das ist ein Beispiel dafür, wie die DRV Rheinland Reha-Leistungen als soziale Investition versteht:
Risiken früh erkennen, Arbeitsunfähigkeit vermeiden und damit sowohl individuelles Leid als auch volkswirtschaftliche Folgekosten reduzieren.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die DRV Rheinland ist nicht irgendein Träger im bundesweiten Gefüge, sondern ein Schwergewicht im Westen der Republik:
Sie ist Ansprechpartner für die Versicherten sowie die Rentnerinnen und Rentner in den Regierungsbezirken Düsseldorf und Köln.
Die Leistungsfähigkeit beruht vor allem auf einem Faktor – ihren Beschäftigten!
Über 3.700 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter arbeiten in der Hauptverwaltung, in den Service-Zentren und in den Kliniken.
Besonders wichtig:
223 Nachwuchskräfte befinden sich derzeit in Ausbildung oder Studium.
Sie stellen die Zukunft der DRV Rheinland da. Daher freue ich mich besonders, dass sich heute viele Studierende hier eingefunden haben und ihr Interesse an der Selbstverwaltung zeigen.
Und wie jede große Gruppe brauchen auch die Beschäftigten Leitplanken, an denen sie sich in ihrer täglichen Arbeit orientieren können. Diese Leitplanken bildet das neue Leitbild der DRV Rheinland. Vor zwei Wochen wurde damit begonnen, dass neue Leitbild in das Haus zu tragen.
Ich hatte selbst die Möglichkeit, mir ein Bild des Auftaktes während des Weihnachtsbasars hier im Haus zu machen.
Als Vorstand haben wir uns an der Entstehung des Leitbildes beteiligt und unterstützen die darin enthaltenden Werte ausdrücklich.
Mehr zu dem neuen Leitbild und zu der Frage, ob es auch in der Geschäftsführung unseres Hauses angekommen ist, wird Ihnen gleich der Vorsitzende der Geschäftsführung, Holger Baumann, berichten.
Meine Damen und Herren,
Digitalisierung ist längst ein zentraler Bestandteil unseres Alltags – in der Verwaltung ebenso wie in den Betrieben unserer Versicherten.
Sie eröffnet große Chancen für mehr Bürgernähe, schnellere Verfahren und bessere Servicequalität.
Gleichzeitig steigen die Anforderungen an Informationssicherheit und Datenschutz.
Im Zusammenhang mit der europäischen NIS-2-Richtlinie hat die Bundesregierung das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz auf den Weg gebracht.
Seit 2024 liegen verschiedene Referenten- und Regierungsentwürfe vor; Ende Juli 2025 hat das Bundeskabinett einen Gesetzentwurf beschlossen, der derzeit das parlamentarische Verfahren durchläuft.
Bereits in den vergangenen Jahren haben wir uns in der DRV Rheinland intensiv mit den Auswirkungen dieser Gesetzespläne auf die Aufgabenverteilung zwischen der DRV Bund und den Regionalträgern auseinandergesetzt.
In den Berichten 2023 und 2024 haben mein Kollege Dieter Hillebrand und ich ausführlich über die vorgesehenen Erweiterungen des § 138 SGB VI für die DRV Bund berichtet.
Die Regionalträger, die Selbstverwaltungsgremien und auch die Länder – insbesondere das Land Nordrhein-Westfalen – haben wiederholt darauf hingewiesen, dass eine übermäßige Zentralisierung der IT-Aufgaben beim Bund die Selbstverwaltungshoheit der Regionalträger gefährden würde.
Wir begrüßen ausdrücklich das Ziel, das Sicherheitsniveau in der Informationstechnik zu erhöhen.
Die DRV Rheinland und unser IT-Dienstleiser die NOW. IT arbeiten seit Jahren mit hohen Standards und orientiert sich an den Vorgaben des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik.
Ebenso klar ist aber:
IT-Sicherheit und föderale Selbstverwaltung schließen sich nicht aus.
Unsere IT ist sicher, zuverlässig und insbesondere wirtschaftlich.
Die Leistungen der NOW IT sind so gut und wirtschaftlich, dass auch andere Träger dem NOW Verbund gerne beitreten möchten.
Die verbindliche Entscheidung des Bundesvorstandes vom März 2024, mit der unter anderem eine gemeinsame Informations-Sicherheits-Policy und die Funktion eines IT-Sicherheitsbeauftragten der Deutschen Rentenversicherung eingeführt wurden, hat gezeigt, dass wir im Rahmen der bestehenden Selbstverwaltung zu einheitlichen, hohen Sicherheitsstandards fähig sind.
Auch im laufenden Gesetzgebungsverfahren werden wir uns als DRV Rheinland weiterhin konstruktiv einbringen – mit einem klaren Ziel:
Maximale Sicherheit für die Daten der Versicherten,
gleichzeitig Erhalt der regionalen Gestaltungsspielräume und der Verantwortung der Selbstverwaltung vor Ort.
Die Menschen in unserem Zuständigkeitsbereich – 1,29 Millionen Rentenbeziehende allein im Jahr 2024 – erwarten zu Recht, dass Entscheidungen, die sie unmittelbar betreffen, nicht ausschließlich in Berlin getroffen werden, sondern dass regionale Perspektiven einfließen.
Meine sehr geehrten Damen und Herren,
die Beispiele der letzten Jahre haben eindrucksvoll gezeigt, dass die Selbstverwaltung keine Formalie ist, sondern politisch Wirkung entfaltet.
- Ob bei der Anhebung der Untergrenze der Nachhaltigkeitsrücklage,
- bei der Diskussion um das Generationenkapital,
- oder bei der Ausgestaltung der IT-Sicherheitsarchitektur:
Die Stellungnahmen und Beschlüsse der Deutschen Rentenversicherung – und damit auch Ihrer Vertreterversammlung und ihres Vorstandes – werden in Berlin gehört.
Gerade vor diesem Hintergrund ist es wichtig, dass wir als DRV Rheinland geschlossen auftreten:
- als verlässlicher Partner der Politik,
- als kompetenter Leistungsträger für unsere Versicherten, Rentnerinnen und Rentner,
- und als Arbeitgeber, der Verantwortung für mehr als 3.700 Beschäftigte und ihre Familien trägt.
Meine Damen und Herren,
am Ende eines Jahres, das wirtschaftlich und politisch erneut von Unsicherheiten geprägt war, können wir feststellen:
- Die gesetzliche Rentenversicherung steht finanziell solide
- Die Renten werden auch in den kommenden Jahren real steigen.
- Mit erheblichen Mitteln für Rehabilitation und Prävention leisten wir einen spürbaren Beitrag zur Fachkräftesicherung und zur Gesundheit der Beschäftigten.
Die DRV Rheinland ist mit ihrem Haushalt von 23,8 Milliarden Euro, ihren Kliniken, Berufsförderungswerken, Service-Zentren und digitalen Angeboten ein starker Pfeiler der sozialen Sicherung in Nordrhein-Westfalen.
Das alles wäre ohne das Engagement vieler Menschen nicht möglich.
Mein besonderer Dank gilt deshalb
den Beschäftigten unserer Hauptverwaltung
- insbesondere dem Referat Selbstverwaltung -
unserer Service-Zentren, unserem BfW Oberhausen sowie dem BtZ Rhein-Ruhr und natürlich unserer Kliniken,
den Nachwuchskräften, die sich bewusst für eine Tätigkeit in der sozialen Sicherung entschieden haben und den Kolleginnen und Kollegen, die dabei helfen, die jungen Menschen an das Thema und die Arbeit heranzuführen.
Ich danke auch ausdrücklich unserer Geschäftsführung mit Karen Perk und Holger Baumann.
Seit Mai haben sie die zusätzlichen Aufgaben, die mit dem Ausscheiden von Herrn Mentzner auf sie zugekommen sind, sehr gut gemeistert und sind dabei zum Teil bis an ihre Grenzen gegangen.
Vielen Dank Ihnen allen für Ihren Einsatz.
Nicht zuletzt bedanke ich mich bei Ihnen,
den Mitgliedern der Vertreterversammlung und des Vorstandes,
die Sie mit Ihrem ehrenamtlichen Engagement die Selbstverwaltung mit Leben füllen.
Lassen Sie uns gemeinsam dafür sorgen, dass die gesetzliche Rentenversicherung auch in Zukunft das bleibt, was sie heute ist:
- verlässlich für die Älteren,
- solidarisch mit den Schwächeren,
- attraktiv und nachvollziehbar für die Jüngeren.
Und das seit 135 Jahren!
Ich freue mich auf die weitere vertrauensvolle Zusammenarbeit mit Ihnen und auf ein Jahr 2026, in dem wir die anstehenden Reformen kritisch-konstruktiv begleiten und die DRV Rheinland weiter stärken werden.
Schließen möchte ich mit den Worten der ehemaligen Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel, die sie anlässlich des 125-jährigen Jubiläums der gesetzlichen Rentenversicherung geäußert hat:
„Wenn etwas so lange Bestand hat, wie die gesetzliche Rentenversicherung, dann muss es gut sein.“
Ich danke Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit!
